Entscheidungen aus dem Gemeinderat vom 10.02.022
Die GAL stimmte der GGH Strategie 2035 zu und begrüßt die Absichtserklärungen der GGH. Was konkret daraus wird, muss man dann sehen.
TOP 9 Gemeinderat bringt GGH-Strategie 2035 auf den Weg. Erhöhung des Bestandes auf 9.500 Wohnungen
Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) ist mit 7.323 Wohnungen die größte Vermieterin in Heidelberg und sorgt zuverlässig für bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Für die Herausforderungen der kommenden Jahre hat sie mit dem Aufsichtsrat der GGH die Strategie 2035 erarbeitet. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Februar 2022, mit breiter Mehrheit beschlossen. Vorab war die neue GGH-Strategie in gemeinsamer Sitzung des Stadtentwicklungs-und Bauausschusses, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, des Ausschusses für Soziales und Chancengleichheit sowie des Haupt-und Finanzausschusses behandelt worden.
Die neue Strategie sieht vor, dass sich der Wohnungsbestand der GGH bis 2035 um rund 2.200 Wohnungen auf 9.500 Einheiten erhöht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Errichtung und dem Erhalt von qualitätsvollen und lebenswerten Quartieren, die das soziale Miteinander stärken. Bei Neubau entstehen 50 Prozent öffentlich geförderte Mietwohnungen, 25 Prozent frei finanzierte Mietwohnungen sowie 25 Prozent Einheiten zum Verkauf.
Weiter stehen eine größere Mieten- und Flächengerechtigkeit im Fokus. Die GGH wird mit der Strategie 2035 daher schrittweise für alle Bestandswohnungen eine einheitliche, freiwillige Mietpreisbindung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheines einführen und hiermit zu mehr Mietgerechtigkeit beitragen sowie einer übermäßigen Pro-Kopf-Flächeninanspruchnahme entgegenwirken.
Auf dem Weg zum klimaneutralen Wohnungsunternehmen
Die GGH fühlt sich als Gesellschaft innerhalb des Konzerns Stadt Heidelberg den Klimaschutzzielen der Stadt verpflichtet und leistet einen aktiven Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund ihrer sozialen Verantwortung und der Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns. Sie zeigt den Weg hin zu einem klimaneutralen Wohnungsunternehmen und bündelt ihre Maßnahmen in einer eigenen Klimastrategie. Dabei ist sie sich der Herausforderung bewusst, Klimaschutz so auszugestalten, dass er auch für Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen bezahlbar ist. Die Leitgröße für die Bewertung der Energieversorgung und baulichen Standards ist die CO2-Emission. Die Reduktion wird technologieoffen und mit Maßnahmen in verschiedenen Sektoren geplant und umgesetzt. Dabei geht es um eine kluge Auswahl an Maßnahmen, die sowohl zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen als auch nutzerfreundlich sind und keine hohen Folgekosten haben.
Die GGH verfolgt das Ziel der Klimaneutralität ihrer Gebäude und nutzt hierzu sowohl die Potenziale der Gebäudesanierung beziehungsweise eines niedrigen Verbrauchsstandards beim Neubau als insbesondere auch der Versorgung mit regenerativer, möglichst lokal erzeugter Energie. Ohne substanzielle Beiträge der Energiewirtschaft ist Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht zu erreichen. Nachhaltigkeit geht für die GGH über die Vermeidung von CO2 hinaus und umfasst auch die Anpassung der Liegenschaften an den Klimawandel, die Gestaltung von Freiflächen, die Förderung der Artenvielfalt sowie den Schutz der Ressourcen.
Die GAL hätte sich zwar gewünscht, dass die komplette 18 ha landwirtschaftliche Fläche jetzt schon aus der Planung herausfällt, findet aber die parteiübergreifende Einigung, dass eine Entscheidung über eine Erweiterung frühestens 2030 getroffen wird, und dass das erst nach sorgfältiger Prüfung nach strengen ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien möglich sein wird, erfreulich.
TOP 10 Hälfte der Wohnungen auf PHV wird preisgünstig
Gemeinderat beschließt wohnungspolitisches Konzept / Entscheidung zu Erweiterung ab 2030
Über 5.000 Wohnungen werden in der ehemaligen Wohnsiedlung der US-Army, Patrick-Henry-Village (PHV), in den kommenden Jahren entstehen – und die Hälfte davon wird im preisgünstigen Segment liegen. Das ist eines der Kernziele des wohnungspolitischen Konzeptes, das der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am 10. Februar 2022 beschlossen hat. Weitere Ziele sind ein Verhältnis von Mietwohnungen zu Eigentum von 50:50 und ein breites Angebot bei den Wohnungsgrößen. Auf PHV wächst ein urbanes Quartier für rund 10.000 Menschen und 5.000 Arbeitsplätze. Grundlage der Planungen ist der vom Gemeinderat beschlossene Dynamische Masterplan. Für den Flächenumfang des neuen Stadtteils legte der Gemeinderat einen Zwischenschritt fest. Zwei Flächen im Westen des Areals, die aktuell noch unbebaut sind und landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen demnach frühestens ab 2030 bebaut werden – so wie es bereits der Masterplanbeschluss im Juni 2020 vorgesehen hatte.
Ziel 1: Wohnraum für jedes Einkommen
Die Hälfte der entstehenden Wohnfläche auf PHV soll preisgünstig werden, damit es sich auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen leisten können, im neuen Stadtteil zu leben. Im Detail sollen 30 Prozent geförderter Wohnraum für Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein sein. 20 weitere Prozent sollen preisgedämpfte Miet- und Eigentumswohnungen sein. Sie kommen für Menschen infrage, die die Einkommensgrenzen der Landeswohnraumförderung oder des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg um bis zu 30 Prozent überschreiten.
Ziel 2: Ausgewogenheit zwischen Miete und Eigentum
Das Verhältnis zwischen Miet- und Eigentumswohnungen soll insgesamt ausgewogen 50:50 sein – also jeweils zur Hälfte Miete und Eigentum. Unterschiede gibt es allerdings in den jeweiligen Segmenten. Im geförderten Wohnungsbau werden ausschließlich Mietwohnungen entstehen. Bei den preisgedämpften Angeboten soll die Hälfte für Mieterinnen und Mieter, die andere Hälfte für Eigentümerinnen und Eigentümer gebaut werden. Und im frei finanzierten Wohnungsbau liegt der Löwenanteil mit 80 Prozent beim Eigentum und 20 Prozent sind für Miete vorgesehen.
Ziel 3: Wohnungsgrößen – je ein Drittel klein, mittel und groß
PHV wird ein vielfältiger und durchmischter Stadtteil für alle Einkommens- und Bevölkerungsgruppen. Einen Schwerpunkt bilden Angebote für junge Familien, Starterhaushalte (Studierende und Auszubildende) sowie Seniorinnen und Senioren. Dies wird sich auch in den Wohnungsgrößen widerspiegeln – denn je nach Alter und Lebenssituation unterscheiden sich die Bedarfe erheblich. Beim Wohnungsgrößenmix ist daher eine Drittelung vorgesehen: Ein Drittel der entstehenden Wohnungen sollen ein oder zwei Zimmer haben, ein weiteres Drittel drei Zimmer und das letzte Drittel vier oder mehr Zimmer.
Erweiterungsflächen: Entscheidungen ab 2030
Zur Frage, wie groß der neue Stadtteil letztlich werden wird, hat der Gemeinderat seinen Beschluss zum Dynamischen Masterplan aus dem Juni 2020 bekräftigt: Demnach erfolgt die Bebauung der beiden insgesamt rund 18 Hektar großen Erweiterungsflächen im Westen nach einem Stufenplan mit Zwischenschritten und Prüfungen. Um eine Inanspruchnahme der südlichen Erweiterungsfläche im Jahre 2030 zu rechtfertigen, ist eine rechtzeitige Prüfung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte der bisherigen Entwicklung vorzunehmen. Eine Bebauung der nördlich daran angrenzenden Erweiterungsflächen erfolgt nur bei Bedarf und erst im Anschluss der Fertigstellung der anderen Flächen. Mit diesen beiden Erweiterungsflächen wäre der neue Stadtteil rund 115 Hektar groß, ohne die Flächen rund 97 Hektar. Auf den beiden Erweiterungsflächen des Stadtteils sind rund 1.600 Wohnungen vorgesehen.
Für die Stadt ergibt sich damit eine neue planerische Herausforderung. Denn der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Quoten des wohnungspolitischen Konzeptes erfüllt sein müssen – und zwar unabhängig davon, ob die Erweiterungsflächen genutzt werden können oder nicht. Die Quoten – zum Beispiel 50 Prozent preisgünstiger Wohnraum – müssen also sowohl für 97 Hektar als auch für bis zu 115 Hektar Gesamtfläche erfüllt sein.
Die GAL hat zusammen mit SPD, Die Linke, Bunte Linke und Die Partei einen gemeinsamen Sachantrag gestellt und begrüßt die große Zustimmung im Gemeinderat zur Aberkennung des Ehrengrabstatus.
TOP 28 Ehrengrabstatus für Ruhestätte des früheren Oberbürgermeisters Neinhaus aberkannt
Der Heidelberger Gemeinderat hat am 10. Februar 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die letzte Ruhestätte des einstigen Heidelberger Oberbürgermeisters Dr. Carl Neinhaus auf dem Heidelberger Bergfriedhof von der Liste der Ehrengräber der Stadt Heidelberg zu nehmen. Hintergrund ist sein Wirken in der Zeit des Nationalsozialismus. Neinhaus war von 1929 bis 1945 und von 1952 bis 1958 Oberbürgermeister von Heidelberg. Er stand damit der Stadt während dreier politischer Systeme vor, unter anderem auch während der Nazi-Herrschaft (1933 bis 1945).
Der Entscheidung des Gemeinderates vorausgegangen war ein externes wissenschaftliches Gutachten des Historikers Prof. Dr. Frank Engehausen von der Universität Heidelberg zur Person und Amtsführung von Neinhaus in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stadt Heidelberg hatte die Untersuchung im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben, um eine sachliche Beurteilungsgrundlage für den weiteren Umgang mit dem Ehrengrab zu erhalten.
Das Gutachten zeichnet das Bild eines Menschen, dessen Handeln durch ausgeprägten Opportunismus bestimmt wurde. Neinhaus sei demnach zwar „kein fanatischer Nationalsozialist […], aber ein Mann der Anpassung“ und „politischer Opportunist“ gewesen, der „am administrativen Vollzug von NS-Unrecht mitgewirkt“ hat. Dabei zeigte Neinhaus dem Gutachter zufolge eine „rasche und rückhaltlose Anpassung an das nationalsozialistische Regime“, so etwa bei der proaktiven „Diskriminierung einer Bäckerei und einer Apotheke in jüdischem Besitz ohne gesetzliche Grundlagen“ oder bei der Entlassung ideologisch andersdenkender Beschäftigter der Heidelberger Stadtverwaltung. Dieses Handeln ist nach Ansicht der Gemeinderatsmehrheit aus heutiger Sicht nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.
Oberbürgermeister in drei politischen Systemen
Der 1888 in Duisburg geborene Neinhaus wurde 1929 – noch während der Weimarer Republik – zum Heidelberger Oberbürgermeister gewählt und blieb auch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 im Amt – als eines von nur zwei Stadtoberhäuptern in Baden. Bereits am 1. Mai 1933 war er der NSDAP beigetreten. 1945 wurde er von den Amerikanern seines Amtes enthoben. Die Einstufung als „Entlasteter“ ermöglichte ihm 1949 den Einzug in den Landtag, zu dessen Präsident er 1952 gewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde er ein weiteres Mal zum Heidelberger Oberbürgermeister gewählt, was er bis zu seiner Abwahl 1958 blieb.
Im Jahr 1963 wurde Neinhaus die Ehrenbürgerwürde der Stadt Heidelberg verliehen. Diese erlosch automatisch mit seinem Tod zwei Jahre später. Neinhaus fand seine letzte Ruhestätte auf dem Heidelberger Bergfriedhof. Das Grab wurde auf Beschluss des damaligen Gemeinderates ab 1973 von der Stadt Heidelberg als Ehrengrab gepflegt. Dieser Status eines Ehrengrabes wird nun entzogen. Die Grabstätte selbst bleibt dadurch unberührt.
Das Gutachten von Prof. Dr. Frank Engehausen zur Person Dr. Carl Neinhaus und dessen Amtsführung in der Zeit des Nationalsozialismus kann auf der Internetseite der Stadt Heidelberg abgerufen werden: www.heidelberg.de/gemeinderat > Kalender > Sitzung des Gemeinderates am 10. Februar 2022 > Tagesordnungspunkt 28: Ehrengrab Carl Neinhaus
TOP Stadtteilvereine: Plakatierung weiter unkompliziert möglich
Dank eines Plakatierungskonzepts können die Heidelberger Stadtteilvereine flexibel auf die Bedürfnisse der Vereine und Parteien vor Ort reagieren und mit geringem Verwaltungsaufwand Plakatflächen anbieten. Im Auftrag des Gemeinderates hatte das Bürger- und Ordnungsamt dieses Konzept 2018 in enger Zusammenarbeit mit den Stadtteilvereinen entwickelt. Die Stadtteilvereine erhalten auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis zum Plakatieren im jeweiligen Stadtteil. Diese ist für ein Jahr befristet und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest: Wer ist zur Plakatierung berechtigt? Wie lange darf ein Plakat wo hängen? Wie kann am jeweiligen Standort die Verkehrssicherheit gewährleistet werden? Im Rahmen dieser Erlaubnis entscheiden die Stadtteilvereine dann selbst über Plakatierungswünsche im Stadtteil.
Das Plakatierungskonzept hat sich seit der Einführung allseits bewährt und wird fortgesetzt. Künftig soll die Sondernutzungserlaubnis für mehrere Jahre ausgestellt werden. Die Standorte werden bei Bedarf überprüft, sodass die Stadtteilvereine über ausreichend gute Plakatierungsstandorte verfügen.‘ Darüber wurde der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 informiert.
GAL freut sich! Unser Antrag wurde von der Verwaltung aufgegriffen und mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen. Endlich wird der Park wieder schöner und lädt dann zum Verweilen ein:
TOP 40 Rundum-Pflege für den Penta-Park
Die Stadt Heidelberg lässt dem Penta-Park, der Grünanlage neben dem Marriott-Hotel in Heidelberg-Bergheim, eine Rundum-Pflege angedeihen. Da die Hotelanlage nicht erweitert wird, bleibt der Penta-Park komplett erhalten und die Grünpflege wird jetzt intensiviert. Der rund 6.000 Quadratmeter große Park wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Darüber ist der Gemeinderat am 10. Februar 2022 informiert worden.
Die Beschäftigten des Landschafts- und Forstamts werden vier bis fünf Mal im Jahr die Hecken und den Rasen schneiden. Erhaltenswerte Gehölze werden regelmäßig einem Pflegeschnitt unterzogen und zur optischen Aufwertung vereinzelt schonend versetzt. Die Aufenthaltsqualität wird wieder erhöht, Wege ausgebessert und rund zehn Bänke installiert. Die Bänke kosten zusammen rund 7.500 Euro. Die jährlichen Folgekosten für die Pflege des Penta-Parks betragen etwa 15.000 Euro.
Perspektivisch könnte die Teichanlage saniert und wieder in Betrieb genommen werden. Die Sanierung würde voraussichtlich rund 40.000 Euro kosten. Die notwendigen Mittel müssen im kommenden Doppelhaushalt 2023/24 angemeldet werden.
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg. Mehr dazu unter https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/aktuelle+meldungen+aus+dem+gemeinderat.html
- Posted by GAL (ck)
- On 14. Februar 2022