Datum/Zeit
11.04.2021 Ganztägig

Veranstaltungsort
Heidelberg


Bitte nehmen Sie an der Abstimmung zum Bürgerentscheid teil und stimmen Sie mit JA!

Bitte gehen Sie am 11. April zur Wahl oder wählen Sie per Briefwahl. Bis zum 21.03. werden an alle Bürger:innen die Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid verschickt. Sie können per Post kostenfrei an die Stadt zurück geschickt werden. Sie müssen drei Tage vor der Wahl abgeschickt sein!

Hier geht es zum Flyer

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 6. April 2021
 
Bürgerentscheid: Stadt bittet um Briefwahl

Abgabe der Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, möglich / Wählen im Wahllokal nur bei Vorlage von Wahlschein und Ausweisdokument
Der Bürgerentscheid über die Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge auf das Areal Wolfsgärten findet am Sonntag, 11. April 2021, statt. Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigung hat die Stadt Heidelberg allen rund 109.000 Wahlberechtigten zugesandt. Die Stadt Heidelberg bittet, die Briefwahl zu nutzen und Kontakte in Wahllokalen zu vermeiden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können kostenfrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden. Die Unterlagen müssen dafür rechtzeitig, spätestens am Mittwoch, 7. April 2021, abgeschickt werden. Außerdem können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden – auch noch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr.
Wer noch keine Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend, spätestens bis Samstag, 10. April 2021, 12 Uhr bei der Wahldienststelle (Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, E-Mail: wahldienststelle@heidelberg.de) melden.
Wählen im Wahllokal nur mit Wahlschein und Ausweis möglich
Wer die Briefwahl nicht nutzen will, kann am Wahltag in einem Wahllokal wählen. Hierfür muss aber unbedingt der zugeschickte Wahlschein – nicht die Wahlbenachrichtigung – und ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Der Wahlschein ist Bestandteil des dreifarbigen Kombiformulars und enthält auf der Rückseite die eidesstattliche Versicherung. Der Wahlschein kann an der Perforationslinie vom Wahlbrief abgetrennt werden.
Im gesamten Stadtgebiet sind 26 Wahllokale mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet. Diese sind am Sonntag, 11. April, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das der Wohnung des Wahlberechtigten nächstliegende Wahllokal ausgewiesen. Es kann aber auch in jedem anderen Wahllokal mit dem Wahlschein und einem Ausweisdokument gewählt werden. Im Wahllokal muss eine medizinische Schutzmaske getragen werden. Die Stadt Heidelberg bittet, einen eigenen Stift mitzubringen. Eine Liste aller Wahlgebäude ist im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen zu finden.
Wichtiger Hinweis für die Wählerinnen und Wähler der Südstadt:
Aus organisatorischen Gründen musste das Wahllokal 005-01, das ursprünglich im Englischen Institut vorgesehen war in die Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Straße 1, verlegt werden. Die Stadtverwaltung bittet die Wählerinnen und Wähler der Südstadt, dies zu berücksichtigen.
Stimmzettel: Ja oder Nein ankreuzen
Sowohl mit den Briefwahlunterlagen als auch beim Betreten eines Wahllokals erhält jede Wählerin/jeder Wähler einen Stimmzettel. Dieser enthält die Abstimmungsfrage, wie sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Über diese Frage können die Wahlberechtigten durch die Abgabe einer Stimme mit JA oder NEIN abstimmen. Die Kennzeichnung beider Entscheidungsvorschläge macht den Stimmzettel ungültig. Zusätze auf dem Stimmzettel machen die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
Stoßzeiten in Wahllokalen vermeiden
Die Stadt Heidelberg bittet darum, bei Stimmabgabe im Wahllokal Stoßzeiten zu vermeiden – besonders beliebte Zeiten sind erfahrungsgemäß vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, am frühen Nachmittag zwischen 13.30 und 14.30 Uhr und ab circa 16 Uhr. Sollte es zu Warteschlagen kommen, wird die Zutrittsfrequenz durch entsprechendes Personal gedrosselt.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für Fragen steht die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 58-42220 oder per E-Mail unter wahldienststelle@heidelberg.de zur Verfügung.
Zustimmungsquorum wird unabhängig von der allgemeinen Wahlbeteiligung berechnet
Wie bei jeder Wahl kommt es auch bei einem Bürgerentscheid auf die Mehrheit der Stimmen an. Dabei gibt es jedoch eine Besonderheit: Der Entscheid ist nur dann gültig, wenn diese Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird. Dann ist das Zustimmungsquorum erreicht. Wird das Quorum nicht erreicht, geht die Frage zurück an den Gemeinderat.
Ergebnispräsentation am Wahlabend ausschließlich digital
Aufgrund der pandemischen Lage werden die Ergebnisse des Bürgerentscheids nicht wie gewohnt im Neuen Sitzungssaal des Rathauses präsentiert. Die Ergebnisse teilt die Stadt ausschließlich auf digitalem Wege mit. Über einen Livestream, moderiert durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, auf dem YouTube-Kanal der Stadt, der auch von der städtischen Website aus erreichbar ist, gibt es alle aktuellen Ergebnisse. Diese werden tabellarisch sowie grafisch aufbereitet und veranschaulicht. Die Ergebnisse sind ebenso auf der städtischen Website unter www.heidelberg.de/wahlen zu finden und werden auch über die sozialen Medien der Stadt Heidelberg verbreitet. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner richtet sich im Livestream an Bürgerinnen und Bürger und verkündet das Ergebnis. Das vorläufige Ergebnis wird gegen 19 Uhr erwartet.
Ergänzend: Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen

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