Heidelberger Erbbaurechtsmodell kommt – Gemeinsamer Initiativantrag war ausschlaggebend
Gemeinsam mit SPD, Grünen, Linken und Bunten Linken hat die GAL im November 2020 einen Initiativantrag gestellt, Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht zu vergeben, um Grundstücksspekulationen zu verhindern und für die Stadtentwicklung kommunale Steuerungsmöglichkeiten auf Dauer zu sichern. Die Verwaltung griff das Thema auf und SPD, Grüne, Linke und Bunte Linke haben es mit Unterstützung der GAL noch modifiziert.
Mit dem im Gemeinderat am 20.07.2022 beschlossenen „Heidelberger Erbbaurechtsmodell“, werden nun städtische Grundstücke für die Entwicklung von Wohnbauflächen bereitgestellt und sind somit kein Gegenstand mehr von Renditespekulationen. Aufgrund von steigenden Immobilienpreisen können sich viele Menschen keine Wohnung mehr in Heidelberg leisten. Die hohen und stetig steigenden Grundstückspreise haben daran einen relevanten Anteil. Mit der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht kann dem entgegen gewirkt werden. Die GAL freut sich darüber, gemeinsam mit anderen Fraktionen, dies auf den Weg gebracht zu haben.
Rhein-Neckar-Zeitung 09.08.2022:
- Posted by GAL (ck)
- On 9. August 2022