Hotel am Neuenheimer Markt?
Ein Bauantrag stößt auf Protest: In der Lutherstraße 17−19 soll ein Hotel entstehen. Das Haus Nr. 19 ist über 100 Jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz; das Nebengrundstück ist unbebaut.
Die Einwände haben drei Aspekte: Die Nr. 19 muss erhalten werden; die Fassade des Neubaus ist zu wuchtig; ein Hotel erzeugt weiteren Verkehr an diesem bereits überlasteten Platz.
Zur Fassade hat der Bauherr einen Wettbewerb zugesagt. Hotels sind in Wohngebieten zulässig, sodass gegen eine verkehrliche Verdichtung kein baurechtliches Kraut gewachsen ist. Bliebe noch der Erlass einer Erhaltungssatzung, für die die Voraussetzungen aber erst geprüft werden müssen.
Der Bauausschuss hat letzte Woche einstimmig der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt; die Verwaltung will dabei auch die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung prüfen. Auf dieser Grundlage kann der Bauantrag um ein Jahr zurückgestellt werden. Es ist also Zeit gewonnen. Der Konflikt ist dagegen nur vertagt.
- Posted by GAL
- On 13. April 2016