Intransparent oder „gepennt“?, Stadtblattartikel von Gabi Faust-Exarchos am 17.2. 2014
Der Migrationsrat (AMR) stellte in seiner letzten Sitzung fest, dass die im Dezember beschlossene Satzung zur Wahl des AMR nur das passive, aber nicht das aktive Wahlrecht für EU-BürgerInnen vorsieht.
Diese können also gewählt werden, sich aber nicht selbst wählen. Auch den meisten Gemeinderatsmitgliedern war dieses kuriose Faktum nicht bewusst, zumal die Beschlussvorlage, die in mehreren Ausschüssen diskutiert wurde, das Wahlrecht für alle Ausländer vorschlug.
Das AMR-Protokoll hält fest, dass eine schriftliche Stellungnahme eines AMR-Mitglieds, praktisch per Zuruf, die Verwaltung zur Änderung veranlasst hatte. Auf diesen neuen Sachverhalt wurde in der Folge leider nicht explizit hingewiesen, geschweige denn eine inhaltliche Diskussion darüber geführt.
Wenn das nicht korrigiert werden kann, fällt uns nur noch Schilda ein!
- Posted by GAL
- On 18. Februar 2014