Keine Käseglocke!, Stadtblattartikel von Hans Martin Mumm am 10.6. 2015
Ist der Schlachtruf der Gegner des Schutzes historischer Bausubstanz. Stimmt: Käseglocken wären wegen der Unterbindung der Luftzirkulation gar nicht zulässig.
Nun soll auch Wieblingen eine Erhaltungssatzung bekommen. Der alte Dorfkern mit seinen verwinkelten Gassen, mit seinen ursprünglich landwirtschaftlichen Hofanlagen ist bis heute – trotz vielfacher Veränderung – erhalten und schützenswert. Um- und Neubauten in dem Satzungsgebiet bedürfen künftig besonders abgewogener Genehmigungen.
Angesichts des rasanten Wechsels im gesamten Stadtgebiet sind Erhaltungssatzungen hilfreiche Instrumente zur Erhaltung der historischen Substanz. Während der Denkmalschutz sich um einzelne Objekte kümmert, können Satzungen ganze Quartiere schützen und den Veränderungsdruck mildern.
Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Stadtteilöffentlichkeit und besonders die Grundeigentümer sich die Ziele der Schutzmaßnahmen zu eigen machen und den Wert der historischen Substanz kennen und schätzen.
- Posted by GAL
- On 8. Juni 2015