Könnte sich der Korridor für die Erdgasleitung noch ändern?
Stadt will neues Raumordnungsverfahren – Regierungspräsidium lehnt das ab – Nun prüft man im Rathaus eine Klage
Von Steffen Blatt
Gegen die geplante Erdgasleitung durch die Region gibt es in allen betroffenen Kommunen Proteste. Der Heidelberger Gemeinderat stimmte im Juli geschlossen gegen die Trassenführung, ebenso die Bezirksbeiräte der potenziell betroffenen Stadtteile Wieblingen, Kirchheim und Rohrbach. Die Stadtverwaltung wollte nun durch ein neues Raumordnungsverfahren zu einem anderen Trassenverlauf kommen. Das Regierungspräsidium (RP) hat den Antrag jedoch abgelehnt.
Damit gilt für den Abschnitt Hüffenhardt bis Mannheim der Süddeutschen Erdgasleitung weiter das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens von März 2004, das auch der Betreiber Terranets 2019 noch einmal bestätigt hat. Das RP hat den Korridor für die Trassenführung, der unter anderem über Heidelberger Gemarkung führt, als „weiterhin raumverträglich“ beurteilt, mögliche Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz und der Landwirtschaft sollen im Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Dort wird der genaue Verlauf der Erdgasleitung festgelegt.
„Unserer Ansicht nach gibt es hinsichtlich dieser Belange aber erheblichen Korrekturbedarf in der Beurteilung, die in der Gesamtabwägung zu einem anderen Ergebnis führen“, schreibt die Stadtverwaltung auf RNZ-Anfrage. „Gegenüber dem Planfeststellungsverfahren, in dem die (Raum-)Verträglichkeit der Trassen geprüft wird, enthält das Raumordnungsverfahren einen breit angelegten Trassenvergleich.“ Nur mit dem letzteren Verfahren gebe es also noch Chancen auf gänzlich andere Trassenführungen, etwa entlang der Autobahnen 5 oder 6 oder dem Steinbruch in Nußloch. Darum wird im Heidelberger Rathaus derzeit geprüft, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung des RP eingelegt werden können – und wenn ja, ob das sinnvoll und erfolgversprechend wäre.
Das Regierungspräsidium wiederum argumentiert genau entgegengesetzt: Es lehnt ein neues Raumordnungsverfahren ab, eben weil es das Vorhaben weniger detailliert untersuche. „Es erscheint uns daher nicht sinnvoll, dem Planfeststellungsverfahren, für das seit einiger Zeit seitens der Vorhabenträgerin bereits Vorbereitungen zur Beantragung laufen, ein Raumordnungsverfahren mit einer geringeren Untersuchungstiefe voranzustellen und damit hinter den bereits vorliegenden Erkenntnissen zurückzubleiben. Sollten sich günstigere Trassenverläufe für das Gasleitungsprojekt aufdrängen, wären diese im Planfeststellungsverfahren zu betrachten“, schreibt die Behörde in der Begründung zur Ablehnung des Heidelberger Antrags.
Bleibt es bei der Entscheidung, könnte die Stadt Heidelberg – wie die anderen betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit – erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ihre Einwände anbringen. Die von Terranets eingereichten Unterlagen werden dann einen Monat offengelegt, die Eingaben werden mit dem RP, Terranets und allen Parteien, die Stellungnahmen eingereicht haben, erörtert. Hier sollen im besten Fall Lösungen für unterschiedliche Interessenlagen gefunden werden.
Am Ende entscheidet das Regierungspräsidium entlang der Fachgesetze und unter Berücksichtigung der Einwände und Stellungnahmen sowie der geltenden Rechtsprechung über die Zulässigkeit der Planung. Gegen diese Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Doch bis das Planfeststellungsverfahren startet, dauert es noch. Laut Stadtverwaltung sollen die Unterlagen von Terranets Anfang 2023 eingereicht werden.
Rhein-Neckar-Zeitung 21.12.2021
- Posted by GAL (ck)
- On 21. Dezember 2021