Wer wo was sagen darf, …
… darüber lässt sich trefflich streiten. Nachdem sich die GAL mit viel Energie und Beharrlichkeit gegen die Meinung unseres Oberbürgermeisters durchsetzen konnte und der gesamte Gemeinderat sich einstimmig für ein Rederecht der Kinderbeauftragten (alle 2 Jahre 15 Minuten) ausgesprochen hatte, soll es nun eine Rolle rückwärts geben. Mit dem Ältestenrat kam er überein, dass der Polizeipräsident, die Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung, der Bürgerbeauftragte und die Kinderbeauftragten nur noch in einem Fachausschuss berichten sollen. Wir halten das für falsch und insbesondere bei den Kinderbeauftragten wegen des geltenden Gemeinderatsbeschlusses und der daraus resultierenden Satzungsänderung auch für rechtswidrig. Sollte der OB diese Entscheidung nicht zurücknehmen, werden wir sie vom Regierungspräsidium überprüfen lassen. 16 GR-Sitzungen in 2 Jahren mit je 4 Stunden, das sind 3840 Minuten. 15 Minuten davon wünschen sich die Kinderbeauftragten. Ist das zu viel verlangt?
- Posted by Michael Peter Pfeiffer
- On 7. März 2018
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