Wir fordern wie unsere Bezirksbeiräte*innen: die Werbetafel auf dem Radweg muss weg!
Im September wurde in der Kurfürstenanlage auf dem Radweg eine Werbetafel montiert (s.u. Artikel in der RNZ). Unser Bezirksbeirat Norbert Schön, der auch im Vorstand des ADFC tätig ist, sowie unsere Bezirksbeirätin Heike Hauck beziehen Stellung in RNZ Leserbriefen (s.u.). Unterstützung bekommen sie dabei von vielen anderen Leser*innen. Auch die GAL stellt sich hinter die Forderung: die Werbetafel muss weg! Oder zumindest so verschoben werden, wie sie ursprünglich geplant war. Es geht nicht, dass ständig die Radfahrer das nachsehen haben und schauen müssen, wie sie da irgendwie duchkommen. Bauliche Fehler müssen korrigiert werden, vor allem, wenn sie einfach rückgängig und umsetzbar sind. Es kann nicht sein, dass bauliche Verfehlungen Usus werden in dieser Stadt: ups, tut mir leid, leider waren die Pläne falsch und die Linde im Weg; ups, tut mir leid, das Hotel auf dem Königsstuhl wurde etwas größer als geplant; ups, tut mir leid, die Werbetafel in der Südstadt steht 14 m falsch, … Fehler passieren, aber dann bitte korrigieren!
RNZ 25.09.2021: Heidelberg. (jola) Als unser Leser Alexander Schilling die neue Werbetafel auf der Kurfürsten-Anlage entdeckt hat, traute er seinen Augen kaum: „Zu meiner großen Verwunderung musste ich feststellen, dass die Stadt Heidelberg im Augenblick gerade dabei ist, auf dem Fahrradweg an der Kurfürsten-Anlage stadtauswärts ungefähr auf Höhe der Stadtbücherei eine dauerhafte, beleuchtete Werbefläche zu installieren“, schrieb er uns. Zwar sei die Situation dort wegen der Bäume problematisch – der Erhalt der Bäume sei aber auch „ein Anliegen, das diese teilweise Einschränkung der Radwegsbreite durchaus rechtfertigt“.
„Aber durch die Aufstellung einer Werbetafel mitten auf dem Radweg, ein weiteres Hindernis an einer ohnehin unübersichtlichen Stelle zu schaffen, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar“, schreibt Schilling. Denn: „Die Breite des Radwegs wird bis zur Markierung auf 147 Zentimeter reduziert.“
Die Stadt erklärte auf RNZ-Anfrage, dass der Standort der Werbeanlage baurechtlich genehmigt wurde. Eine der Auflagen sei aber gewesen, einen Abstand von 2,5 Metern zum Fahrbahnrand einzuhalten. Das hat die Stadt nun selbst nachgemessen und festgestellt, dass der Abstand zur Fahrbahn nur rund zwei Meter beträgt. Auch Schillings Messung zum Abstand zur Begrenzungslinie des Radwegs hat die Stadt mit circa 1,47 Metern bestätigt. „Wir prüfen derzeit unter Beteiligung des Amts für Verkehrsmanagement, ob der ausgeführte Abstand ausreichend ist, oder ob eine Verschiebung aufgrund verkehrsrechtlicher Belange erforderlich wird.“
Das Unternehmen Ströer, das die Anlage aufgestellt hat, äußert sich auf RNZ-Anfrage einsilbig: „Alle Werbeträgerstandorte in Heidelberg sind im Vorfeld mit den relevanten Ämtern abgestimmt und haben eine gültige Baugenehmigung. Bezüglich der von Ihnen geschilderten Thematik befinden wir uns gerade im Austausch mit der Stadt.“
- Posted by GAL (ck)
- On 14. Oktober 2021