Wohnungsmangel
Um die Unterbringung von Flüchtlingen zu erleichtern, hat der Bundestag 2014/15 das Baugesetzbuch an mehreren Stellen geändert. Künftig dürfen Bauvorhaben für Flüchtlinge von den Festsetzungen von Bebauungsplänen oder den Beschränkungen im Außenbereich abweichen.
Das ist bestenfalls gut gemeint. Zu befürchten sind aber erhebliche städtebauliche Fehlentwicklungen: Grobe Klötze, die nicht in die Umgebung passen, und Gettobildung statt integrativer Verteilung. Dass die Errichtung provisorischer Bauten erleichtert wird, enthebt die Kommune nicht der Pflicht, für Verständnis zu werben.
Was wir brauchen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle zu begegnen: die massive Aufstockung der Wohnungsbauförderung, eine behutsame Ausdehnung der Siedlungsfläche, die Überarbeitung veralteter Bebauungspläne und die Entwicklung einer neuen, Heidelberg-gerechten Dichte.
Zu erinnern ist daran, dass die Weststadt eine sehr hohe Baudichte mit einer ebenso hohen Wohnattraktivität verbindet.
- Posted by GAL
- On 26. Januar 2016