Sensationelles Ergebnis! Ganz klares Votum gegen Wolfsgärten!

Unsere Stadträtin Judith Marggraf kommentierte den Wahlsieg gestern mit den Worten: „Das Ergebnis ist sensationell. Ein großer Dank an eine weltoffene und kluge Heidelberger Stadtgesellschaft!“

Wir ergänzen: ein ganz großes Dankeschön an Dorothee Hildebrandt und Ihre Mitstreiter*innen für Ihren sachlichen, engagierten und unermüdlichen Einsatz!

Rhein-Neckar-Zeitung 12.04.2021

 

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 11.04.2021:

Bürgerentscheid gegen Verlagerung des Ankunftszentrums erfolgreich

Der Bürgerentscheid am 11. April gegen die Verlagerung des Landes-Ankunftszentrums für Geflüchtete auf die Wolfsgärten war erfolgreich. 70,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten mit „Ja“ gegen einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss aus dem vergangenen Jahr. Mit 30.496 Stimmen für diese Position wurde auch das sogenannte Quorum von mindestens 21.841 Stimmen erreicht. Damit ist der Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2020 aufgehoben. Das Gremium hatte damals einer Verlagerung des Ankunftszentrums des Landes auf die Wolfsgärten zugestimmt.

Für die Verlagerung des Zentrums hatten 12.868 Wahlberechtigte bzw. 29,7 Prozent gestimmt. Die Wahlbeteiligung betrug 39,86 Prozent.

Der Bürgerentscheid richtete sich gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Geflüchtete, welches das Land Baden-Württemberg derzeit im Patrick-Henry-Village (PHV) betreibt, auf die Fläche Wolfsgärten in Wieblingen. Der Heidelberger Gemeinderat hatte im Juni 2020 einen Masterplan für die Entwicklung von PHV zu einem modernen Stadtteil für 10.000 Einwohner beschlossen. Um dem provisorisch auf PHV eingerichteten Ankunftszentrum eine sichere Zukunft in Heidelberg zu geben, hatte der Gemeinderat einer Verlagerung der Einrichtung auf die Wolfsgärten zugestimmt.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner verkündete das vorläufige amtliche Endergebnis um 19.33 Uhr pandemiebedingt per Livestream aus dem Neuen Sitzungssaal des Heidelberger Rathauses. Die Wahlbeteiligung lag demnach bei 39,86 Prozent. 43.364 Bürgerinnen und Bürger gaben eine gültige Stimme ab. Davon votierten 12.868 (29,7 Prozent) mit „Nein“ auf die Frage „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“. 30.496 (70,3 Prozent) kreuzten das „Ja“ auf dem amtlichen Stimmzettel an.

Leserbrief von GAL Bezirksbeirätin Regine Buyer – Klimaziele: Anspruch und Wirklichkeit

mit Interesse las ich die IBA-Nr.4 -Beilage in der Rhein-Neckar-Zeitung vom Osterwochenende. Da ist viel von moderner, zukunftsorientierter Architektur die Rede. Besonders gefallen hat mir dabei der Artikel von Prof. Rettich „Auf sicherem Boden?“, in dem er einen nachhaltigeren Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden fordert und eine geringere Bodenversiegelung in der Klimakrise anmahnt. Leider kann ich dies in Heidelberg – speziell auch bei den Plänen der Stadtverwaltung für ein Ankunftszentrum für Geflüchtete – nicht erkennen. Dabei soll einmal mehr fruchtbares Land, die sog. Wolfsgärten versiegelt werden.

Liest man den IBA-Prospekt, wird genau davon abgeraten. Auch den Anforderung des lautstark verkündeten Klimanotstandes und den Heidelberger Nachhaltigkeitszielen werden diese Planungen in keiner Weise gerecht. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander. Auch das Ziel Heidelbergs, bis 2030 klimaneutral zu werden, wird so nicht erreicht.

Neuigkeiten über Radverkehr und Klimaschutz

Vorfahrt für Radverkehr im Czernyring in Heidelberg
VCD und IG Rad hatten die unfallträchtige Führung des Radverkehrs an der Einmündung der Alten Eppelheimer Straße schon lange moniert. Jetzt wurde eine wenig aufwendige Lösung umgesetzt, die dem geradeausfahrenden Radverkehr Vorfahrt gewährt und die Unfallgefahr reduziert (https://bw.vcd.org/der-vcd-in-bw/rhein-neckar/news/pragmatische-radverkehrsoptimierung-in-heidelberg/). Der VCD findet: Weiter so!

Separate Fahrradspur zwischen Heidelberg-Schlierbach und Neckargemünd
Aktuell wird eine Autofahrspur zwischen Schlierbach und Neckargemünd umgewidmet für den Radverkehr, Eröffnung geplant im April 2021. Das Ganze passiert im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs, im Erfolgsfall (hohe Nutzungszahlen) bleibt diese attraktive Radverkehrsverbindung dauerhaft bestehen.

Klimaschutzkonzept Rhein-Neckar-Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis schreibt sein acht Jahre altes Klimaschutzkonzept fort. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, eigene Anregungen beizutragen unter www.beteiligung-im-kreis.de

Fahrer und Fahrerinnen gesucht für Senioren-Fahrradrikschas in Heidelberg
Das Seniorenzentrum Pfaffengrund und die Evangelische Friedengemeinde in Handschuhsheim betreiben Fahrradrikschas für Ausfahrten mit Senioren. Falls Sie sich vorstellen können, hier regelmäßig ehrenamtlich in die Pedale zu treten, melden Sie sich bitte per E-Mail unter rhein-neckar@vcd.org.

Kompetenznetz Klima Mobil
Das Kompetenznetz Klima Mobil (unterstützt und vernetzt Kommunen in Baden-Württemberg, die hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umsetzen wollen. Das Themenspektrum umfasst Bereiche wie Umnutzung von Straßenraum, Verkehrsberuhigung und Bevorrechtigung umweltfreundlicher Verkehre. Auf der Homepage https://www.klimaschutz-bewegt.de/ stehen umfangreiche Materialien zum Download bereit, darunter Good-Practice-Beispiele und eine Checkliste „Klimafit im Verkehr“ für Kommunen.
Die Rhein-Neckar-Region ist mit der Stadt Heidelberg unter den 15 Modellkommunen des Kompetenznetzes Klima Mobil vertreten.
Kontakt: ute.zedler@vcd-bw.de

RadKULTUR Baden-Württemberg: Mit steigenden Temperaturen schwingen sich wieder mehr Menschen in den Fahrradsattel und genießen die Frühlingsluft auf ihren Alltagswegen. Dabei tun die Radlerinnen und Radler etwas für die eigene Gesundheit und das Klima.

Im aktuellen Content-Paket der Initiative RadKULTUR stellen wir fünf Gründe vor, warum das Fahrrad genau jetzt das ideale Verkehrsmittel ist. Zudem gibt’s Ideen, mit denen der Fahrrad-Alltag schöner wird und eine Infografik mit einer Anleitung für den DIY-Frühlingscheck:

Listicle: Radfahren im Frühling – gute Idee für das Klima und die Gesundheit!
Magazin-Artikel: Mit den Fahrrad-Ideen der RadKULTUR wird der Alltag abwechslungsreicher
Infografik: So gelingt der Frühlings-Check fürs Rad

Mit den Fahrrad-Ideen der RadKULTUR wird der Alltag abwechslungsreicher

„Fahrradfahren hat keine Saison“, lautet das Credo der eingefleischten
Radpendlerinnen und Radpendlern. Und doch kommt jedes Jahr im Frühling,
wenn alles sprießt und der süße Duft von Mandelblüten in der Luft liegt, so
etwas wie Fahrrad-Stimmung auf. Sonnenschein und Temperaturen um die 20
Grad: Ab in den Fahrradsattel! Das Rad macht den Alltag bunter und
abwechslungsreicher. Die Initiative RadKULTUR zeigt, wie das funktioniert.
Kleine Auszeit: Erholung im Alltag bietet der kurze Abstecher ins Grüne.

Homepage: www.radkultur-bw.de….

Abgabe der Briefwahlunterlagen bis Sonntag 11. April, 18 Uhr, möglich / Wählen im Wahllokal nur bei Vorlage von Wahlschein und Ausweisdokument

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 6. April 2021
 
Bürgerentscheid: Stadt bittet um Briefwahl

Abgabe der Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, möglich / Wählen im Wahllokal nur bei Vorlage von Wahlschein und Ausweisdokument
Der Bürgerentscheid über die Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge auf das Areal Wolfsgärten findet am Sonntag, 11. April 2021, statt. Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigung hat die Stadt Heidelberg allen rund 109.000 Wahlberechtigten zugesandt. Die Stadt Heidelberg bittet, die Briefwahl zu nutzen und Kontakte in Wahllokalen zu vermeiden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können kostenfrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden. Die Unterlagen müssen dafür rechtzeitig, spätestens am Mittwoch, 7. April 2021, abgeschickt werden. Außerdem können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden – auch noch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr.
Wer noch keine Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend, spätestens bis Samstag, 10. April 2021, 12 Uhr bei der Wahldienststelle (Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, E-Mail: wahldienststelle@heidelberg.de) melden.
Wählen im Wahllokal nur mit Wahlschein und Ausweis möglich
Wer die Briefwahl nicht nutzen will, kann am Wahltag in einem Wahllokal wählen. Hierfür muss aber unbedingt der zugeschickte Wahlschein – nicht die Wahlbenachrichtigung – und ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Der Wahlschein ist Bestandteil des dreifarbigen Kombiformulars und enthält auf der Rückseite die eidesstattliche Versicherung. Der Wahlschein kann an der Perforationslinie vom Wahlbrief abgetrennt werden.
Im gesamten Stadtgebiet sind 26 Wahllokale mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet. Diese sind am Sonntag, 11. April, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das der Wohnung des Wahlberechtigten nächstliegende Wahllokal ausgewiesen. Es kann aber auch in jedem anderen Wahllokal mit dem Wahlschein und einem Ausweisdokument gewählt werden. Im Wahllokal muss eine medizinische Schutzmaske getragen werden. Die Stadt Heidelberg bittet, einen eigenen Stift mitzubringen. Eine Liste aller Wahlgebäude ist im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen zu finden.
Wichtiger Hinweis für die Wählerinnen und Wähler der Südstadt:
Aus organisatorischen Gründen musste das Wahllokal 005-01, das ursprünglich im Englischen Institut vorgesehen war in die Julius-Springer-Schule, Mark-Twain-Straße 1, verlegt werden. Die Stadtverwaltung bittet die Wählerinnen und Wähler der Südstadt, dies zu berücksichtigen.
Stimmzettel: Ja oder Nein ankreuzen
Sowohl mit den Briefwahlunterlagen als auch beim Betreten eines Wahllokals erhält jede Wählerin/jeder Wähler einen Stimmzettel. Dieser enthält die Abstimmungsfrage, wie sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Über diese Frage können die Wahlberechtigten durch die Abgabe einer Stimme mit JA oder NEIN abstimmen. Die Kennzeichnung beider Entscheidungsvorschläge macht den Stimmzettel ungültig. Zusätze auf dem Stimmzettel machen die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
Stoßzeiten in Wahllokalen vermeiden
Die Stadt Heidelberg bittet darum, bei Stimmabgabe im Wahllokal Stoßzeiten zu vermeiden – besonders beliebte Zeiten sind erfahrungsgemäß vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, am frühen Nachmittag zwischen 13.30 und 14.30 Uhr und ab circa 16 Uhr. Sollte es zu Warteschlagen kommen, wird die Zutrittsfrequenz durch entsprechendes Personal gedrosselt.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für Fragen steht die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 58-42220 oder per E-Mail unter wahldienststelle@heidelberg.de zur Verfügung.
Zustimmungsquorum wird unabhängig von der allgemeinen Wahlbeteiligung berechnet
Wie bei jeder Wahl kommt es auch bei einem Bürgerentscheid auf die Mehrheit der Stimmen an. Dabei gibt es jedoch eine Besonderheit: Der Entscheid ist nur dann gültig, wenn diese Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird. Dann ist das Zustimmungsquorum erreicht. Wird das Quorum nicht erreicht, geht die Frage zurück an den Gemeinderat.
Ergebnispräsentation am Wahlabend ausschließlich digital
Aufgrund der pandemischen Lage werden die Ergebnisse des Bürgerentscheids nicht wie gewohnt im Neuen Sitzungssaal des Rathauses präsentiert. Die Ergebnisse teilt die Stadt ausschließlich auf digitalem Wege mit. Über einen Livestream, moderiert durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, auf dem YouTube-Kanal der Stadt, der auch von der städtischen Website aus erreichbar ist, gibt es alle aktuellen Ergebnisse. Diese werden tabellarisch sowie grafisch aufbereitet und veranschaulicht. Die Ergebnisse sind ebenso auf der städtischen Website unter www.heidelberg.de/wahlen zu finden und werden auch über die sozialen Medien der Stadt Heidelberg verbreitet. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner richtet sich im Livestream an Bürgerinnen und Bürger und verkündet das Ergebnis. Das vorläufige Ergebnis wird gegen 19 Uhr erwartet.
Ergänzend: Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen

Zum Haushalt 2021/22: BürgerInnen können bis 16. April online Anregungen geben

Bürgerinnen und Bürger können noch bis Freitag, 16. April 2021, auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/haushalt Anregungen zum Haushalt 2021/22 der Stadt Heidelberg abgeben. Diese können einzelnen Themenbereichen zugeordnet werden oder auch allgemein den Haushalt betreffen. Die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen in anonymisierter Form vorgelegt – ohne Nennung von Namen und E-Mail-Adressen. Bislang sind bereits mehr als 25 Anregungen bei der Stadt Heidelberg eingegangen.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß haben dem Gemeinderat am 18. März 2021 den Entwurf der Stadtverwaltung für den Doppelhaushalt 2021/22 vorgelegt. Die Stadt Heidelberg plant in den beiden Jahren Investitionen in Höhe von 194 Millionen Euro mit Schwerpunkten in den Zukunftsbereichen Bildung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Schulen und Kitas, Klimaschutz und nachhaltige Mobilität.

Die Stadt treibt unter anderem mit 21,9 Millionen Euro die Modernisierung von Schulen weiter voran. In den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen investiert die Stadt 14,9 Millionen Euro und leistet Investitionszuschüsse von 5 Millionen Euro an freie Träger. Weitere zentrale Themen sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Erhalt einer vielfältigen Kultur- und Sportlandschaft und gute Entwicklungsbedingungen für Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen.

Umfangreiche Informationen zum Haushalt 2021/22, die Haushaltsreden von Oberbürgermeister Prof. Würzner und Finanzbürgermeister Heiß sowie den fast 1.000 Seiten starken Haushaltsentwurf finden Interessierte ebenfalls auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/haushalt
Dort gibt es auch allgemeine Informationen zu den kommunalen Finanzen sowie eine Übersicht über den Zeitplan der Haushaltsberatungen. Im nächsten Schritt erfolgt am 6. Mai 2021 die Einbringung der Änderungsanträge durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Die Verabschiedung des Haushalts 2021/22 durch den Gemeinderat ist am 24. Juni 2021 geplant.

Beitragsbild: Diemer / Stadt HD

Die IBA, PHV… und die Pioniere

Erinnern Sie sich an die Kritik aus der Anfangszeit der Bahnstadt: „Es gibt ja noch nicht einmal einen Bäcker“. Ja, weil auch der Bäcker eine gewisse Kundenfrequenz braucht, um sein Geschäft rentabel betreiben zu können. Nun haben wir auf PHV rund 600 (bis max. 2000) BewohnerInnen und über 400 Mitarbeitende. Auch die wollen was einkaufen, brauchen einen Pausensnack und sitzen vielleicht gerne mal im Café… Warum rechnet die IBA diese Menschen ‚raus‘ und droht damit, dass wir dann „eine Wohnsiedlung neben einem Ankunftszentrum“ bauen würden? Das sind doch auch Menschen! BewohnerInnen und Arbeitsplätze! Eine solche Rechnung ist unseriös. Stimmen Sie am 11.4. mit „Ja“ und lassen Sie uns einen fairen Stadtteil entwickeln!

Baugenehmigung für Hotel-Neubau auf dem Königstuhl war rechtswidrig! Rückbau wird als unverhältnismäßig erachtet

GAL Stadträtin Judith Marggraf fordert mehr Transparenz bei Entscheidungen des Baurechtsamts

Rhein-Neckar-Zeitung 26.03.2021:

 

Rhein-Neckar-Zeitung 08.03.2021:

Leserbrief von GAL Altstadt Bezirksbeirat Gerd Guntermann:

 

Rhein-Neckar-Zeitung 03.03.2021:

Hotel-Neubau am Königstuhl hätte so nie genehmigt werden dürfen

Petitionsausschuss: Baugenehmigung war rechtswidrig – Gebäude darf dennoch stehen bleiben – Auflage: Stadt muss Bauanträge abstimmen

Deutlich massiver als der Vorgängerbau: Der Neubau am Königstuhl hätte nie genehmigt werden dürfen. Schon an Ostern soll das Hotel und Restaurant eröffnen. Foto: Rothe

Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Die Genehmigung für den Abriss und Neubau des Königstuhlhotels war rechtswidrig und hätte von der Stadt so nicht erteilt werden dürfen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg. Trotzdem lehnte das Gremium die Petition ab. Das Hotel, das kurz vor der Fertigstellung steht, muss also nicht wieder abgerissen werden. Ein Heidelberger hatte sich an den Ausschuss gewandt. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Um welches Gebäude geht es? Um das neue Hotel auf dem Königstuhl nahe der Gipfelstation der Bergbahn. Direkt hinter der beliebten Aussichtsplattform gab es schon seit 1864 ein Hotel. Nach der Jahrtausendwende ging es jedoch wirtschaftlich bergab, das Haus stand viele Jahre weitgehend leer – zuletzt hatte 2010 auch der Biergarten dort zugemacht. 2012 kaufte der Investor Wolfgang Scheidtweiler das Anwesen, um es wiederzubeleben. Nach einigem Hin und Her wurde der marode Altbau abgerissen und ein neues Hotel mit 62 Zimmern, Biergarten und Tiefgarage entstand. Lassen die Corona-Regeln es zu, soll es an Ostern eröffnen.

Wann und wie wurden Abriss und Neubau genehmigt? Das Bauvorhaben und der Genehmigungsprozess zogen sich über Jahre. Die Stadt erteilte 2008 dem damaligen Besitzer einen sogenannten Bauvorbescheid – auch für einen Anbau im Süden des Bestandsgebäudes. Der heutige Besitzer Scheidtweiler erhielt dann 2014 die erste Baugenehmigung für Um- und Anbau. Fünf Mal wurden dem Bauherrn bis 2017 Änderungen genehmigt, bis er schließlich feststellte: Die Bausubstanz ist zu marode, um den Bestand erhalten zu können. Also beantragte er, alles abzureißen und komplett neu zu bauen. Das genehmigte ihm die Stadt im Oktober 2018.

Warum waren die Baugenehmigungen rechtswidrig? Vereinfacht gesagt: Die Dimensionen des neuen Gebäudes sind im Landschaftsschutzgebiet zu groß. Die Genehmigungen verstießen gegen Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, der das Bauen im Außenbereich regelt – also auf allen Grundstücken, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem bebauten Ortsteil liegen. Der Paragraf besagt, dass die Erweiterung eines bestehenden gewerblichen Betriebs „im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen“ sein muss. Die Stadt genehmigte das Vorhaben auf dieser Grundlage, doch der Petitionsausschuss widerspricht deutlich: „Bereits die ursprünglich geplanten baulichen Erweiterungen überschreiten das Maß, das nach Baugesetzbuch noch als ,angemessen’ bezeichnet werden kann.“
Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin

Denn bereits 2008 hatte die Stadt im Bauvorbescheid nicht nur eine Erweiterung nach Süden um fünf Meter, sondern auch eine Aufstockung um rund drei Meter genehmigt. Als dann 2018 der Komplettabbruch des Altbaus genehmigt – und wenig später durchgeführt – wurde, war damit der Bestandsschutz für das frühere Gebäude entfallen. Der Petitionsausschuss macht deutlich, dass laut Paragraf 35 zwar Gebäude, die durch Brände oder andere Naturereignisse zerstört werden, an gleicher Stelle neu errichtet werden können. Der „allmähliche Verfall eines Gebäudes“ sei aber kein Grund für einen Ersatzbau.

Was sagt der Petitionsausschuss konkret zu den Dimensionen des Neubaus im Landschaftsschutzgebiet Königstuhl? Seit Jahren wird in Heidelberg wegen des im Vergleich zum Vorgängerbau massiveren Neubaus diskutiert. Der Besitzer der neben dem Königstuhlhotel ansässigen Falknerei Tinnunculus hatte deshalb Widerspruch eingelegt – dieser wurde von der höheren Baurechtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, zurückgewiesen, da keine nachbarschaftlichen Rechte verletzt seien. Der Petitionsausschuss geht auf die Dimensionen des Neubaus aus naturschutzrechtlicher Sicht näher ein: „Die Gebäudegeometrie, die Höhe und die architektonische Ausführung des Neubaus unterscheiden sich deutlich vom ursprünglichen Gebäude, das sich besser in die Landschaft einfügte.

Die Westseite des Gebäudes ist exponierter und deutlich größer als beim Altbestand, die Flachdachbereiche integrieren sich weniger gut in die Landschaft.“ Ergebnis sei eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Für ein Verbot braucht es laut Gesetz allerdings eine „Verunstaltung“, nicht nur eine Beeinträchtigung. Deshalb sei „das Vorhaben im Ergebnis aus naturschutzrechtlicher Sicht noch vertretbar“. Insgesamt ist die Beurteilung aber unmissverständlich: „Die Erteilung der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hotel-Gaststätte und die Zulassung im Landschaftsschutzgebiet hätten so im Ergebnis grundsätzlich nicht erfolgen dürfen.“

Warum werden die rechtswidrigen Baugenehmigungen nun nicht zurückgenommen? „Eine Rücknahme – verbunden mit der Pflicht zum Rückbau durch den Vorhabenträger – erachten wir als unverhältnismäßig“, heißt es auf RNZ-Anfrage von der Stadt. Der Petitionsausschuss hält diese Entscheidung der Stadt für „im Ergebnis nachvollziehbar“. Das öffentliche Interesse an der Herstellung eines rechtmäßigen Zustands stehe hier dem Vertrauensschutz des Bauherrn gegenüber, der „wesentliche Vermögensdispositionen“ getroffen habe. Obwohl die Baugenehmigung von 2018 rechtswidrig gewesen sei, habe sie inzwischen Bestandskraft erlangt.

Was sagt die Stadt zu den von ihr erteilten rechtswidrigen Baugenehmigungen? Baubürgermeister Jürgen Odszuck (der sein Amt im Oktober 2016 antrat), sagt auf RNZ-Anfrage: „Es handelte sich um ein sehr komplexes Verfahren, das sich seit 2008 über rund zehn Jahre hinzog und bei dem man auf immer neue Gegebenheiten reagieren musste.“ Als der private Bauherr festgestellt habe, dass die Statik des Altbaus den Anforderungen nicht mehr genüge, habe die Stadt „nach intensiver Prüfung und Abwägung entschieden“, den Antrag auf Abriss und Neubau zu genehmigen. Das sei ein Grenzfall gewesen. „Aus heutiger Sicht wäre es die formal korrekte Lösung gewesen, das Vorhaben nicht auf dem Genehmigungsweg, sondern über ein Bebauungsplanverfahren zu lösen“, sagt Odszuck.

Dieses „bürokratisch allseits abgesicherte Prozedere“ hätte dann aber, so der Bürgermeister, einen Zeitverzug von mindestens zwei Jahren zur Folge gehabt – und ein „mit großer Wahrscheinlichkeit“ genau gleiches Ergebnis. „Schließlich war der zunehmend verfallende Altbau am oberen Ende der Touristenattraktion Bergbahn seit Jahren ein Schandfleck“, so Odszuck. „Die Wiederbelebung dieses Ensembles war daher von großem öffentlichen Interesse.“ Dass an einem „derart beliebten und hochfrequentierten Ort wieder eine Ausflugsgastronomie entstehen soll“, sei breiter Konsens gewesen, so Odszuck.

Welche Konsequenzen zieht die Stadt? Die Stadt sieht keine Notwendigkeit für größere Konsequenzen, wie sie der RNZ mitteilt. Die Baurechtsbehörde bearbeite im Jahr über 500 Verfahren und nur in Einzelfällen werde die rechtliche Beurteilung durch das Regierungspräsidium oder Gerichte nicht geteilt. Das liege in der Natur der Sache, da es immer wieder Grenzfälle gebe, bei denen die baurechtlichen Regelungen individuell interpretiert werden müssten. Bürgermeister Odszuck kündigt aber an, dass es in Heidelberg künftig mehr aufwendigere Bebauungsplanverfahren geben könnte: „Da muss auch der Gemeinderat Verständnis für die engen Grenzen aufbringen, die uns hier aufgezeigt wurden.“

Welche Konsequenzen zieht das Land? Das Wirtschaftsministerium, das als oberste Baurechtsbehörde des Landes in dem Petitionsverfahren Stellung nahm, schrieb schon im März 2020 an das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit der Bitte, gegenüber der Stadt Heidelberg anzuordnen, alle Bauanträge zu Vorhaben im Außenbereich bis auf Weiteres mit dem RP abzustimmen. Seitdem muss die Stadt alle Genehmigungen dem RP vorlegen. Der Leiter des städtischen Baurechtsamts, Jörg Hornung, sagt gegenüber der RNZ, dass diese Abstimmung gut laufe: „Das hat sich gut eingespielt, führt im Einzelfall aber schon mal zu einer Verlängerung des Genehmigungsverfahrens.“ Diese Abstimmung sei auf zwei Jahre angelegt, es gebe aber bereits Gespräche mit dem RP, ob man das früher beenden könne.

Baulandmanagement: Für mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in ganz Heidelberg!

www.die-stadtredaktion.de: Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE sowie der Einzelstadträt*innen von GAL und Bunte Linke vom 24.03.2021:

Der Heidelberger Wohnungsmarkt ist durch eine ununterbrochen hohe Nachfrage und steigender Mieten stark angespannt. Preiswerter Wohnraum ist rar – insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und Schwellenhaushalte.

In einem gemeinsamen Antrag haben GRÜNE, SPD, DIE LINKE, GAL und Bunte Linke eine Reform des Baulandmanagement beantragt. Das Ziel: Ein gerechterer und durchmischter Wohnungsmarkt in ganz Heidelberg!

„Wir sind davon überzeugt: Kluges und nachhaltiges Baulandmanagement ist das geeignete Instrument, um bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in Heidelberg zu schaffen, die soziale Durchmischung von Wohnquartieren zu gewährleisten und die städtebauliche Qualität zu sichern. Der Vorschlag der Stadtverwaltung ist ein guter Ansatz. Wir haben in einer gemeinsamen Initiative über die Parteigrenzen hinaus umfassende Nachbesserungen beantragt, um das Baulandmanagement zu reformieren“
Grünen-Stadtrat Manuel Steinbrenner.

Mit dieser Neujustierung werden die strategischen Weichen für die verbindliche Schaffung für preisgebundenen und damit bezahlbaren Wohnraum vor allem für kleine Einkommen, Schwellenhaushalte und Wohngruppen in Heidelberg gestellt. Konkret heißt das: Die Fläche des bezahlbaren Wohnraums, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das Wohnzielgruppenkonzept sowie Kostenbeteiligungen, sonstige städtebauliche Maßnahmen und weitere Verpflichtungen werden künftig vor Beginn eines Bauprojektes als Gegenstand der Grundvereinbarung mit dem Bauträger vorher vertraglich festgeschrieben.

Stadtrat Sören Michelsburg, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt: „Investor*innen soll es dabei auch möglich sein, alle Wohnungen mit Preisbindung über Landesfördermittel zu finanzieren – die Schaffung von gebundenem Wohnraum wäre somit kostenneutral. Nicht kostenneutral ist es für Vorhabenträger, für Schwellenhaushalte die Miete zu senken oder den Verkaufspreis zu senken. Hierfür gibt es keinerlei Förderungen.“

Damit in Heidelberg in den nächsten Jahren effizient preiswerter Wohnraum geschaffen werden kann, soll bei allen Neubauprojekten der Anteil von preisgebundenem Wohnraum auf 40 Prozent anstatt ursprünglich 30 Prozent angehoben werden. Dies soll dann verpflichtend sein, wenn der Flächenanteil von 40 Prozent entweder für vier Wohnungen ausreicht oder eine Fläche von 300 Quadratmeter übersteigt.

Um den einmal geschaffenen preisgünstigen Wohnraum dauerhaft in Heidelberg zu erhalten, müssen auch die Vorgaben zur dauerhaften Bindung aus Sicht der Antragssteller*innen deutlicher gefasst werden. So sollen 40 Prozent der entstehenden Gesamtwohnfläche für Menschen mit Wohnberechtigungsschein gebunden werden.

„Dabei soll die Miete für einen Zeitraum von 30 Jahren – im Vergleich zu vorher eine Verdreifachung – auf maximal 67 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Dies soll vor allem unverhältnismäßigen Mietpreissteigerungen und damit auch Spekulationen mit Mietwohnraum vorbeugen“,
Bernd Zieger von der Fraktion DIE LINKE.

Auch Schwellenhaushalte sollen verstärkt profitieren: Weitere 20 Prozent der entstehenden Wohnflächen sollen über das Landeswohnbauförderungsgesetz förderfähig sein – d.h. dürfen nur bis zu einer maximalen Fläche groß sein – und sich preislich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Schwellenhaushalte sollen diese Wohnungen dann mit Hilfe von Landesfördergeldern kaufen oder anmieten können. Durch eine flächensparendere Bauweise gibt es gerade für Familien, die bisher aus Heidelberg wegziehen, passenden Wohnraum. Weniger Fläche für die gleiche Anzahl an Zimmern bedeutet am Ende eine geringere Miete oder einen geringeren Kaufpreis.

Darüber hinaus soll ein Teil der Schwellenhaushalte auch auf dem freien Markt Fuß fassen können. Dabei soll aus den Fehlern, die bei der Subjektförderung in der Bahnstadt gemacht worden sind, gelernt werden:

„Bei der Subjektförderung der Bahnstadt ist zu sehen, dass die Förderprogramme nur selten zu tragen kommen und deutlich geringere finanzielle Auswirkungen haben, als man denken könnte. Von den Verbesserungen im Baulandmanagement profitieren junge Familien, aber auch alleinerziehende Eltern, die aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, aber mit den Preisen auf dem freien Wohnungsmarkt nicht mithalten können“
Judith Marggraf von der GAL.

20 Prozent der Wohnungen auf dem freien Markt für die Subjektförderung zur Verfügung stehen und die Warmmiete ist auf maximal 30 Prozent des bereinigten Einkommens begrenzt. Die Schwellenhaushalte dürfen mit ihrem Einkommen maximal 22 Prozent über der Berechtigungsobergrenze für einen Wohnberechtigungsschein erzielen. Das zugrundeliegende bereinigte Einkommen soll dabei wie bei der Ermittlung der KiTa-Gebührenstufe berechnet werden.
Bei großen Bauprojekten sollen auch Wohn- und Baugruppen von der Mietpreisbindung profitieren.

„20 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche sollen bei Neubauten mit einer Wohnfläche von 2.500 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen wir signalisieren, dass wir gemeinschaftliche Wohnformen, die es in vor allem im Süden Heidelbergs gibt, auch in der Zukunft unterstützen und fördern wollen.“
Arnulf Weiler-Lorenz (Bunte Linke)

Die Antragssteller*innen sind allesamt überzeugt, dass mit ihrem Antrag zur Reform des Baulandmanagements ein wichtiger Schritt in Richtung einer sozialeren und nachhaltigeren Wohnungspolitik in Heidelberg gemacht werden kann.

Der TOP 15 und damit der gemeinsame Antrag wurden in der Gemeinderatssitzung vertagt. Dieser wird jetzt im Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 23. März beraten. Den gemeinsamen Antrag im Wortlaut finden Sie hier: ww1.heidelberg.de…