Jede zweite Wohnung in PHV soll günstig sein

Das Konzept für Stadtteil in Patrick-Henry-Village: Die Hälfte des Wohnraums könnte Eigentum werden. Es soll 30 Prozent Sozialwohnungen geben.

Zeilenbauten, die die US-Armee im Süden von Patrick-Henry-Village (PHV) hinterlassen hat. Hier dürften in den nächsten Jahren die ersten Bewohner des neuen Heidelberger Stadtteils einziehen. Foto: Rothe

Rhein-Neckar-Zeitung 28.12.2022. Von Denis Schnur

Heidelberg. Rund 10.000 Menschen sollen künftig in Heidelbergs 16. Stadtteil leben – das steht fest. Doch wer wann ins ehemalige Patrick-Henry-Village (PHV) ziehen kann, wie teuer das wird und ob sich auch Normalverdiener dort eine Eigentumswohnung leisten können, ist noch unklar. Mit dem wohnungspolitischen Konzept, das der Gemeinderat im Frühjahr beschließen soll, dürfte sich das ändern.

Darin ist aufgeschlüsselt, wie viele Wohnungen in der einstigen US-Siedlung über den freien Markt vermietet, wie viele gefördert und wie viele als Eigentum verkauft werden – und das wird großen Einfluss auf Miethöhen und Wohnungsgrößen haben. Die RNZ stellt die Pläne der Stadt vor und beantwortet die wichtigsten Fragen:

Wie viele Wohnungen entstehen in PHV? In dem Konzept geht die Stadt von etwa 5350 Wohnungen für 10.000 Menschen aus, die nach und nach entwickelt werden. Dabei ist noch nicht einberechnet, dass das Ankunftszentrum für Geflüchtete einen Teil der Fläche belegen wird. Dadurch könnte die Zahl ein wenig sinken. „Ob dieser Wohnraum an anderer Stelle geschaffen werden kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen“, heißt es im Papier.

Wie teuer wird das Wohnen dort? Das kommt auf die Wohnung an. Wer in eine Sozialwohnung zieht, dürfte um die 8,50 Euro pro Quadratmeter zahlen. Wer sich eine Wohnung über den freien Markt mietet, kommt eher bei 13 bis 14 Euro raus. Wenn Wohnungen als Eigentum verkauft werden, dürfte der Quadratmeterpreis bei bis zu 6000 Euro liegen.

Wie hoch ist der Anteil subventionierter Wohnungen? Wie viel überlässt man dem Markt? Grundsätzlich soll in dem neuen Stadtteil nur die Hälfte der Wohnungen frei finanziert werden, die andere Hälfte preisgedämpft oder gefördert sein. Die Quote an Wohnfläche, die günstiger werden soll als die ortsübliche Vergleichsmiete, liegt also bei 50 Prozent. Das ist niedriger als auf den Konversionsflächen der Südstadt – dort sind es 70 Prozent –, aber höher als in allen anderen Stadtteilen. Durch den Verkauf der Hälfte der Grundstücke und Gebäude an Investoren oder Selbstnutzer will die Stadt die Subventionen für den günstigeren Wohnraum finanzieren.

Was heißt „preisgedämpft“? Preisgedämpfte Wohnungen sind teurer als Sozialwohnungen, aber günstiger als solche, die über den freien Markt veräußert werden. Sie sind in der Regel Haushalten vorbehalten, die zu viel verdienen, um eine Sozialwohnung in Anspruch zu nehmen, aber zu wenig, um sich eine Neubau-Wohnung leisten zu können. Jeweils rund 500 Miet- und Eigentumswohnungen sollen dazu zählen. Die Mietwohnungen wird vor allem die Bundesimmobiliengesellschaft für etwa zehn Euro pro Quadratmeter im Süden vergeben.

Wie sieht es mit geförderten Wohnungen aus? Dabei handelt es sich um Sozialwohnungen, in die nur Menschen mit Berechtigungsschein ziehen dürfen. Ihr Bau wird vom Land subventioniert, sodass die Miete klar unter Marktpreisen liegt (vermutlich etwa 8,50 Euro pro Quadratmeter). Das soll für 30 Prozent der Wohnungen (also 1750) im Stadtteil gelten. Sie sind vor allem im Westen geplant, wo mehr neue Gebäude errichtet werden.

Wie viele Eigentumswohnungen entstehen im Stadtteil? Auch hier soll ein Verhältnis von 50 zu 50 gelten: Die Hälfte des Wohnraums soll vermietet, die andere Hälfte Eigentum werden. Damit will man der großen Nachfrage nach eigenen vier Wänden gerecht werden, aber auch für eine gute Durchmischung und Belebung sorgen: „Eigentumsbildung in Form von Selbstnutzern stärkt die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem neuen Stadtteil“, steht im Konzept. Jede fünfte Eigentumswohnung soll preisgedämpft sein, der Rest über den freien Markt verkauft werden. Hier ist laut Stadt mit Preisen zwischen 5000 und 6000 Euro pro Quadratmeter zu rechnen.

Wie groß werden die Wohnungen? Im Konzept wird mehrfach betont, dass der neue Stadtteil sozial durchmischt sein soll. Dazu sollen auch die Wohnungen unterschiedliche Zuschnitte haben, um für verschiedene Gruppen attraktiv zu sein. Je ein Drittel besteht demnach aus ein bis zwei Zimmern, aus drei Zimmern sowie aus vier oder mehr Zimmern. Gerade bei letzteren bestehe Nachholbedarf. „Das soll junge Familien in Heidelberg halten und die Abwanderung ins Umland verhindern“, betont Peter Hoffmann vom Amt für Stadtentwicklung. Dabei würden vier Zimmer aber nicht unbedingt eine besonders große Wohnung bedeuten. Um Flächenverbrauch und Mieten gering zu halten, wolle man den Fokus auf „kompakte Mehrraumwohnungen und flexibel nutzbare Räume“ legen.
Die Baufelder B3 und B4 im Süden von PHV werden zuerst entwickelt – das übernimmt der Bund. Grafik: RNZ-Repro

Welche Quartiere werden zuerst entwickelt? Die Planungen für die ersten Bereiche laufen schon. Der Bund entwickelt die Baufelder B3 und B4 im Süden selbst. Hier bleibt ein Großteil der alten US-Bauten stehen, es entstehen vor allem preisgedämpfte Mietwohnungen, auf die zunächst Bundesbeamte und -bedienstete zugreifen können. Zwei Zeilenbauten sollen zudem an Wohnprojekte gehen. Überhaupt wird der südliche Bereich zuerst entwickelt: Nach den beiden B-Baufeldern ist der Bereich westlich davon (A5) an der Reihe. Hier werden vor allem Neubauten errichtet – mit insgesamt rund 1080 Wohnungen. Auch Erbbaurecht und Einfamilienhäuser seien dort zum Teil denkbar: „Die Aufteilung der Bauflächen soll sich auch an Selbstnutzer richten und entsprechend kleinteilig zugeschnitten sein“, betont die Verwaltung.

Wie geht es dann weiter? Parallel zur Erschließung des Südens (Stufe 1) wird das neue Ankunftszentrum geplant, das in den Norden des Stadtteils verlagert wird. Die ersten Arbeiten für den Neubau könnten in einigen Jahren starten. Dann dürften auch die Offiziersvillen ganz im Norden saniert und verkauft werden (Stufe 2). Sobald das Ankunftszentrum von seinem jetzigen Standort umzieht und Stück für Stück Flächen im Zentrum freigibt, wird auch dieses entwickelt (Stufe 3). Frühestens ab 2030 – so ein Beschluss des Gemeinderates – könnte PHV dann nach Westen erweitert werden (Stufe 4).

Wird das auch alles genau so umgesetzt? Das Konzept ist zunächst ein Vorschlag der Verwaltung – die Entscheidung liegt beim Gemeinderat. Wie Hoffmann betonte, ist es jedoch das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit allen relevanten Akteuren: „Das Konzept stellt aus unserer Sicht einen tragfähigen Kompromiss dar.“ Dennoch dürften die Ratsfraktionen noch Änderungswünsche haben – bereits jetzt gibt es mehrere Anträge für die Erhöhung der Sozialquote. Aber auch der Koalitionsvertrag der Ampelregierung könnte zu einer Anpassung des Konzeptes führen – darin steht unter anderem, dass der Bund sich selbst stärker für günstigeren Wohnraum engagieren soll.

Info: Erstmals beraten die Stadträte das Konzept am Mittwoch, 12. Januar, 17 Uhr, in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Klimaschutz, Soziales und Finanzen.

Kerchemer Wind

Liebe Kirchheimerinnen und Kirchheimer, liebe Heidelberginnen, liebe Heidelberger,

Uffbasse!
Ende Januar wird der Gemeinderat das Wohnungspolitische Konzept für PHV entscheiden. Dieses Konzept rechnet sicher mit den 18 ha Erweiterung im Westen. Nur mit diesen zusätzlichen Flächen funktioniert das Konzept. Ohne diese Flächen bricht das Konzept zusammen.
Erinnern wir uns:
….haben die „Heidelberger“ einen ziemlich guten Antrag gestellt, wir hätten den gerne unterstützt. Die „Heidelberger“ haben es dann bevorzugt, gemeinsam mit der CDU und den Grünen einen weichgespülten Antrag zu stellen, (: „Im gesamten Entwicklungsbereich A, der derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, kann frühestens 2030 gebaut werden. Erst wenn die 7 ha Erweiterungsfläche, die im Flächennutzungsplan enthalten ist, bebaut wurde und weiterer Bedarf an Wohnraum besteht, kann die Entwicklung der weiteren Baufelder (11 ha) fortgeführt werden.“) der auch durch ging…Inhalt: „Wir reden 2030 nochmal drüber“
Offenbar ist jetzt 2030! Wenn wir das Konzept verabschieden, beschließen wir auch, dass diese 18 ha der Landwirtschaft und dem Naturerhalt entzogen werden!
Wir werden das so nicht mittragen!
Klar, wir brauchen mehr und günstigere Wohnungen, aber wir müssen in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts Prioritäten setzen. Es darf nicht sein, dass ländliche Räume entvölkert werden und in den Metropolregionen jeder Quadratmeter zugebaut und versiegelt wird! Hier ist die ‚große‘ Politik gefragt, wir, in den Kommunen, können uns nur wehren und uns damit unbeliebt machen.

Wo sind unsere Anträge?

Unser Antrag vom September 2019, eine zusätzliche Haltestelle für die Linie 720 „Im Bieth“ zu prüfen, wurde ohne Erläuterung von der Tagesordnung genommen. So konnte weder der Bezirksbeirat noch der Gemeinderat darüber beraten.

Doch dies war nicht der einzige Antrag von uns, der in der letzten Gemeinderatssitzung eigentlich beraten werden sollte. Auch unser Antrag, eine Baumallee vom Friedenskreuz in Richtung Süden zu pflanzen, war trotz Ankündigung nicht mehr auf der Tagesordnung.

Schlussendlich fehlte im November auch unser Antrag auf ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept. Gerade dieser Antrag wäre im Konsens mit dem Beschluss, die Gebühren beim Anwohnerparken zu erhöhen, extrem wichtig gewesen. Somit müssen wir warten, bis der Antrag im Gemeinderat behandelt werden kann. Das ist schon sehr ärgerlich. Immerhin wurde in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, die Anwohnerparkplätze auf einen Betrag von 120 € zu erhöhen. Das sind 33 Cent am Tag dafür, dass man ca. 10 qm Blech im öffentlichen Verkehrsraum abstellt. Vielleicht sorgt diese, unserer Meinung geringe Summe, dafür, dass der ein oder anderen Fahrzeugbesitzer seine Garage oder seine Einfahrt wieder seinem Fahrzeug zur Verfügung stellt
Mit doch erheblich zeitlicher Verzögerung werden unsere Anträge in den kommenden Ausschusssitzungen behandelt werden. Dies alles zeigt uns aber auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung komplett überlastet sind. Da dies keine Einzelfälle sind werden wir uns für eine Anhebung des Stellenschlüssels in den Ämtern zeitnah einsetzen.

Jeder Baum erfüllt einen Traum
Gefreut haben wir uns, dass unsere Idee, die Weihnachtsbäume, die in der Altstadt als Begrenzung am Weihnachtsmarkt aufgestellt waren, noch einen guten Zweck erfüllten. Sie wurden von Heidelberg-Marketing, ein ganz dickes Dankeschön an Matthias Schiemer und sein Team, und uns StadträtInnen gegen eine Spende auf dem Kornmarkt verteilt. Auch ein paar KirchheimerInnen konnten wir dort begrüßen. Der Andrang war groß und brachte eine Summe von 2000 € ein, die der Weihnachtsaktion der Rhein-Neckar-Zeitung übergeben wurde. Schade und ärgerlich fanden wir, dass in der RNZ darüber berichtet wurde, wir als Initiatoren jedoch nicht erwähnt wurden. Ob das bei einer größeren Partei auch so gelaufen wäre?

Wir wünschen Ihnen ein gutes Jahr 2022 und hoffen, dass bald schon wieder Begegnungen ohne Vorbehalte stattfinden können.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Meinung interessiert uns. Welche Themen sind für Sie wichtig? Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Auf unserer Homepage www.gal-heidelberg.de erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten und Ziele.

Ihre Kirchheimer Stadträtin Judith Marggraf und Ihr Stadtrat Michael Pfeiffer
Grün-Alternative Liste

Könnte sich der Korridor für die Erdgasleitung noch ändern?

Stadt will neues Raumordnungsverfahren – Regierungspräsidium lehnt das ab – Nun prüft man im Rathaus eine Klage

Von Steffen Blatt
Gegen die geplante Erdgasleitung durch die Region gibt es in allen betroffenen Kommunen Proteste. Der Heidelberger Gemeinderat stimmte im Juli geschlossen gegen die Trassenführung, ebenso die Bezirksbeiräte der potenziell betroffenen Stadtteile Wieblingen, Kirchheim und Rohrbach. Die Stadtverwaltung wollte nun durch ein neues Raumordnungsverfahren zu einem anderen Trassenverlauf kommen. Das Regierungspräsidium (RP) hat den Antrag jedoch abgelehnt.
Damit gilt für den Abschnitt Hüffenhardt bis Mannheim der Süddeutschen Erdgasleitung weiter das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens von März 2004, das auch der Betreiber Terranets 2019 noch einmal bestätigt hat. Das RP hat den Korridor für die Trassenführung, der unter anderem über Heidelberger Gemarkung führt, als „weiterhin raumverträglich“ beurteilt, mögliche Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz und der Landwirtschaft sollen im Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Dort wird der genaue Verlauf der Erdgasleitung festgelegt.
„Unserer Ansicht nach gibt es hinsichtlich dieser Belange aber erheblichen Korrekturbedarf in der Beurteilung, die in der Gesamtabwägung zu einem anderen Ergebnis führen“, schreibt die Stadtverwaltung auf RNZ-Anfrage. „Gegenüber dem Planfeststellungsverfahren, in dem die (Raum-)Verträglichkeit der Trassen geprüft wird, enthält das Raumordnungsverfahren einen breit angelegten Trassenvergleich.“ Nur mit dem letzteren Verfahren gebe es also noch Chancen auf gänzlich andere Trassenführungen, etwa entlang der Autobahnen 5 oder 6 oder dem Steinbruch in Nußloch. Darum wird im Heidelberger Rathaus derzeit geprüft, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung des RP eingelegt werden können – und wenn ja, ob das sinnvoll und erfolgversprechend wäre.
Das Regierungspräsidium wiederum argumentiert genau entgegengesetzt: Es lehnt ein neues Raumordnungsverfahren ab, eben weil es das Vorhaben weniger detailliert untersuche. „Es erscheint uns daher nicht sinnvoll, dem Planfeststellungsverfahren, für das seit einiger Zeit seitens der Vorhabenträgerin bereits Vorbereitungen zur Beantragung laufen, ein Raumordnungsverfahren mit einer geringeren Untersuchungstiefe voranzustellen und damit hinter den bereits vorliegenden Erkenntnissen zurückzubleiben. Sollten sich günstigere Trassenverläufe für das Gasleitungsprojekt aufdrängen, wären diese im Planfeststellungsverfahren zu betrachten“, schreibt die Behörde in der Begründung zur Ablehnung des Heidelberger Antrags.
Bleibt es bei der Entscheidung, könnte die Stadt Heidelberg – wie die anderen betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit – erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ihre Einwände anbringen. Die von Terranets eingereichten Unterlagen werden dann einen Monat offengelegt, die Eingaben werden mit dem RP, Terranets und allen Parteien, die Stellungnahmen eingereicht haben, erörtert. Hier sollen im besten Fall Lösungen für unterschiedliche Interessenlagen gefunden werden.
Am Ende entscheidet das Regierungspräsidium entlang der Fachgesetze und unter Berücksichtigung der Einwände und Stellungnahmen sowie der geltenden Rechtsprechung über die Zulässigkeit der Planung. Gegen diese Entscheidung kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Doch bis das Planfeststellungsverfahren startet, dauert es noch. Laut Stadtverwaltung sollen die Unterlagen von Terranets Anfang 2023 eingereicht werden.

Rhein-Neckar-Zeitung 21.12.2021

Rückblickend…

…war es ein Jahr mit vielen Höhen und Tiefen. Politisch wurde nicht immer fair agiert, insbesondere beim Bürgerentscheid Ankunftszentrum PHV. Doch in der letzten Jahresausgabe des Stadtblattes möchten wir nicht über Kommunalpolitik schreiben, sondern uns vielmehr einmal bedanken. Bedanken bei den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, die oft an ihre Belastungsgrenze und manchmal auch darüber hinaus gearbeitet haben. Bei all denen, die sich beruflich oder ehrenamtlich zum Wohle ihrer Mitmenschen engagiert haben und letztendlich bei allen, die den Unsinn, den ein Stadtrat der AFD zum Thema Corona schreibt, nicht ernst nehmen und sich impfen lassen. Ihnen allen wünschen wir eine gesegnete Weihnacht und ein gutes Jahr 2022.

Ist Zement die Ursache für Amphibien-Sterben in Heidelberg?

Heidelberger Naturschützer vermuten, dass Zementarbeiten am Schloss-Wolfsbrunnenweg die Ursache für das Amphibiensterben im vergangenen Frühjahr sein könnten. Die Stadt will nun ein Gutachten nachschieben. Am Heidelberger Schloss-Wolfsbrunnenweg soll in direkter Nachbarschaft zu denkmalgeschützten Gebäuden ein Terrassenanbau mit großzügigem Loft entstehen – mit Blick direkt auf den Heidelberger Schlossgarten.

Doch das Bauareal liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet.

Geschützte Amphibien sind qualvoll verendet

Im Sommer wurden die Bauarbeiten gestoppt. Angeblich wegen statischer Probleme und Abweichungen von der Baugenehmigung. Naturschützer vermuten jedoch auch, weil durch Zementarbeiten zahlreiche Amphibien wie der streng geschützte Feuersalamander qualvoll verendet sind.

Hier bei SWRaktuell weiterlesen

Und einen Beitrag im Mannheimer Morgen dazu vom 15.12.2021:

Fortschreibung des Baulandmanagements/Schaffung von gebundenem Wohnraum

Gemeinsam mit den Grünen, SPD, DIE LINKE und Bunte Linke hat die GAL eine Reform des Baulandmanagements durchgesetzt. Das Baulandmanagement ist ein wichtiger Bestandteil einer Stadtentwicklung. Das Ziel ist, mehr geförderter und nachhaltig bezahlbarer Wohnraum in Heidelberg zu schaffen.

Die Quote zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verdoppelt sich nun von 20 auf 40 Prozent, d.h. 40 Prozent der Flächen in neugebauten Wohngebäuden ist für preisgünstiges Wohnen vorgesehen.

Außerdem sind bei allen Neubauten künftig 40 Prozent der Flächen für preisgünstiges Wohnen reserviert. Dazu erhöht sich die Mietpreisbindung von 10 auf 30 Jahre. Über die sogenannte Objektförderung sollen sozial durchmischte Wohnquartiere entstehen.

Bisher betrug der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen 20 Prozent. Nun erhöht die Stadt diese Quote auf 30 Prozent für öffentlich geförderte Mietwohnungen. Außerdem soll künftig auf 10 Prozent der entstehenden Flächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte möglich werden. Darüber hinaus müssen sich Vorhabenträger von Neubauten an den Kosten für die technische und soziale Infrastruktur beteiligen.

Mehr dazu hier auf der Seite der Stadt Heidelberg lesen.

GAL Stadträtin Judith Marggraf lobte in der Gemeinderatssitzung den außerordentlich guten Beschluss und bedankte sich bei den Stadträten Steinbrenner und Michelsburg für deren Einsatz. Es sei außergewöhnlich, dass ein Gemeinderat so intensiv zusammenarbeitet, die Verwaltungsvorlage wurde ja sehr stark verändert. Sie übte aber auch Kritik, da über ein Jahr daran gearbeitet wurde und deshalb bei vielen Bebauungsplänen, die inzwischen verabschiedet wurden, der Beschluss nicht mehr greift. Sie hätte sich ein kooperatives und schnelleres Arbeiten gewünscht.

10 Euro mehr im Monat für Anwohnerparken – Für Besitzer von Heidelberg-Pass/-Pass+ bleibt es bei 36 Euro

Mit 23 ja : 19 nein : 2 Enthaltungen wurde einer Erhöhung der Anwohnerparkgebühren zugestimmt.  Zusammen mit den Grünen, zwei Linken Stadträt*innen und der BL stimmte die GAL dafür.

Im Haushaltspaket 2021/2022 hatten die beteiligten Fraktionen die Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise und damit einhergehend Einnahmen von 1 Million Euro festgesetzt.
In einem ersten Schritt wird nun die Gebühr für das Anwohnerparken ab dem 01.01 2022 auf 120 Euro pro Jahr angepasst – das sind 10 Euro pro Monat. Für Autobesitzer*innen mit Heidelberg-Pass und Heidelberg-Pass+ bleibt es bei 36 Euro. Über weitere Schritte und ein neues Gesamtkonzept wird im nächsten Jahr beraten.

Die GAL freut sich, dass die Erhöhung durchging. Unser Stadtrat Michael Pfeiffer bemängelt jedoch: „Wir haben die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine gesamtstädtische Parkraumbewirtschaftung zu entwickeln und umzusetzen. Es gibt auch in anderen Stadtteilen Parkdruck und mit einer gesamtstädtischen Parkraumbewirtschaftung würden möglicherweise viele zur Zeit noch im öffentlichen Raum abgestellte Fahrzeuge in Einfahrten oder Garagen gestellt werden. Die dadurch generierten Einnahmen könnten für weitere Maßnahmen zum Klimaschutz verwendet werden.

Im November fehlte dieser Antrag auf der Tagesordnung. Gerade dieser Antrag wäre im Konsens mit dem Beschluss, die Gebühren beim Anwohnerparken zu erhöhen, extrem wichtig gewesen. Somit müssen wir warten, bis der Antrag im Gemeinderat behandelt werden kann. Das ist schon sehr ärgerlich. Immerhin wurde nun beschlossen, die Anwohnerparkplätze auf einen Betrag von 120 € zu erhöhen. Das sind 33 Cent am Tag dafür, dass man ca. 10 qm Blech im öffentlichen Verkehrsraum abstellt. Vielleicht sorgt diese, unserer Meinung geringe Summe, dafür, dass der ein oder anderen Fahrzeugbesitzer seine Garage oder seine Einfahrt wieder seinem Fahrzeug zur Verfügung stellt“.

Rhein-Neckar-Zeitung 11.12.2021