PETITION: Vorfahrt für Lebensqualität und Umwelt im Neuenheimer Feld mit dem ÖPNV, Rad und zu Fuß

Wir brauchen die Energiewende, wir brauchen die Verkehrswende!
Das ist deutlich in der Heidelberger Politik angekommen, doch müssen nun auch entsprechende Taten folgen.

https://weact.campact.de/petitions/vorfahrt-fur-lebensqualitat-und-umwelt-im-neuenheimer-feld-mit-dem-opnv-rad-und-zu-fuss

Auch wir die Grün-Alternative Liste Heidelberg (GAL) unterstützt die Petition! Bitte unterschreiben auch Sie und leiten die Petition weiter.

Das ist eine Unterschriftensammlung des „Aktionsbündnis klimafreundliche Mobilität Neuenheimer Feld“. Die Petition wird unterstützt von Greenpeace Mannheim-Heidelberg, dem Verein Ökostadt Rhein-Neckar, dem ADFC Heidelberg, dem VCD Rhein-Neckar und den Referaten für Verkehr und Ökologie des Studierendenrats an der Uni Heidelberg sowie vom BUND Heidelberg.

Thesen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) von Hans-Martin Mumm

Thesen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

1. Die Befürworter des BGE heben auf die Entkoppelung von Arbeit und Lebensunter­halt ab: Arbeit wäre nicht mehr Zwang, sondern werde freiwillig geleistet. Die Folgen für Arbeitsmarkt, Entgeltstrukturen und betriebliche Hierarchien wären weitreichend.

2. Die Diskussion um das Für und Wider dreht sich hauptsächlich um die sozialpsycho­logische Frage, ob mit dem BGE noch hinreichende Anreize bestünden, eine Arbeit aufzunehmen. Volkswirtschaftlich hat der Steuersatz auf das Arbeitseinkommen dabei eine Schlüsselrolle. Zur Gegenfinanzierung des BGE müsste der Steuersatz deutlich angehoben werden.

3. Zur Einführung des BGE soll der Sozialetat herangezogen werden: Die Summe aus den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen, Sozialhilfe, Kindergeld und dgl. Er­gänzend müsste auch die Besteuerung erhöht werden. Als Nebeneffekt ergäbe sich bei den Versicherungen und den Sozialämtern ein enormer Bürokratieabbau.

4. Eine Überschlagsrechnung ergibt (Basis 2015): Wenn 80 Mio. Anspruchsberechtigte monatlich 1000 € bekämen, ergäbe das ein Volumen von 960 Mrd. € im Jahr. Dem steht ein Sozialbudget von 888 Mrd. € gegenüber. Für die Differenz von 72 Mrd. € müsste die Steuerlast lediglich um 2,5 % erhöht werden. 1000 € reichen aber zur Existenzsicherung nicht aus; realistisch wäre ein Betrag von 1.500 € im Monat. Dafür müsste der Steuersatz angehoben werden; diskutiert werden verschiedene Modelle: Anhebung der der Progression auf 70 % oder ein einheitlicher Hebesatz von 50 %.

5. Wo umverteilt wird, gibt es Gewinne und Verluste. Vom BGE profitieren würden kinderreiche Familien, Rentnerinnen, Menschen außerhalb der Sozialsysteme, z.B. Obdachlose, sowie Beamte und vermögende Selbstständige. Umgekehrt könnten alle mit volatilem Einkommen – Arbeitslose, Beschäftigte in Kurzarbeit, Kranke, Behinderte etc. – die Leistungen des BGE nicht konsumieren, sondern müssten Rücklagen bilden zum Ausgleich der entfallenen Lohnersatzzahlungen. Bisherige Hartz-IV-Abhängige müssten sich bei Zuverdiensten nichts mehr abziehen lassen, würden also an Freiheit gewinnen; allerdings käme es in Ballungsgebieten zu Verlusten, weil die Wohnungs­kosten nicht mehr übernommen würden. Am schärfsten würde sich die Entkoppelung der Transferleistungen von den individuellen Einkommen auf die Altersrenten auswir­ken. Abgesehen von Betriebsrenten wären alle, die aus dem Erwerbsleben ausschei­den, auf die Leistungen des BGE angewiesen. Viele Frauen beziehen nur Minirenten, die aufgebessert würden; bezogen auf die Haushaltseinkommen dürften die Verluste die Gewinne aber übersteigen. Gar nicht zu denken ist an die Beamtenpensionen. Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Sozialversicherungen entfallen würden und al­lermindest die Krankenversicherung aus dem BGE zu bezahlen wäre.

6. Die Hauptidee de BGE ist, Sozialleistungen nicht von Bedürftigkeit abhängig zu ma­chen. Abgesehen davon, dass damit das Leben grundsätzlich zum Lotteriespiel würde, sind Tausende von Fällen absehbar, in denen das BGE nicht reichen wird: Heimun­terbringung von Kindern und Behinderten, Pflegefälle, aufwändige Operationen und Therapien etc. Erforderlich wären Härtefallregelungen, die neue Etats und wieder eine Bürokratie von Beamten, Ärztinnen und Entscheidern erfordern würden.

7. Es liegt in der Logik des BGE, dass der Wegfall der gesetzlichen private Versiche­rungen hervorbringt. Wer verantwortlich mit seinem Leben umgeht, würde sich weiter­hin gegen Krankheit, Pflegefall, Arbeitslosigkeit und zur Altersversorgung versichern wollen. Die Prämien dafür würden die Leistungen des BGE weitgehend verbrauchen, zumal die bisherigen Arbeitgeberanteile wegfielen. Da die neuen Versicherungen frei­willig wären, blieben zahllose Einzelschicksale, für die die Leistungen des BGE nicht ausreichen würden. Vom Versprechen des Bürokratieabbaus bliebe nicht viel übrig.

8. Der Einführung eines BGE stehen unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen:
> Eine Einführung in Etappen ist ausgeschlossen.
> Der Widerstand in Teilen der Gesellschaft wäre unkalkulierbar groß.
> Die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sind völlig unklar.
> Der individuelle Rechtsanspruch auf die bestehende Altersversorgung würde eine Übergangsfrist von fünf Jahrzehnten erfordern; eine Zwischenfinanzierung hätte eine dramatische Staatsverschuldung zur Folge.

9. In einer Zeit, in der Individualisierung und Entsolidarisierung starke Trends gewor­den sind, enthält die Forderung nach einem BGE ein großes Heilsversprechen: Die Entkoppelung von Lebensunterhalt und Arbeit böte mehr Freiheit und die Entkoppe­lung von Transferleistungen und Bedürftigkeit mehr Gerechtigkeit. Mein Anliegen war es zu zeigen, dass diese Rechnung nicht aufgeht.

10. Zum Schluss ein Zitat von Georg Cremer, VWL-Professor in Freiburg und langjäh­riger Generalsekretär der Caritas:
„Der vielleicht problematischste Aspekt der Debatte um das bedingungslose Grundein­kommen ist die Diskreditierung des heutigen Sozialstaats. Wer meint, alle Probleme lösten sich mit dem Grundeinkommen, verabschiedet sich aus dem Dialog zur prakti­schen Sozialpolitik. … Die Wünsche nach mehr Freiraum für Kreativität, nach sinnstif­tender Arbeit und wertschätzenden Arbeitsbedingungen, nach Raum für Versuch und Irrtum sollten wir ernst nehmen. … All dies sind wichtige Anliegen für eine lebensdienli­che Wirtschafts- und Sozialordnung. Aber auch hier kommen wir einer Lösung nur näher durch gangbare Schritte der zähen reformerischen Alltagsarbeit.“

Zum Weiterlesen: Das bedingungslose Grundeinkommen. Zum Für und Wider eines gesellschaftspoliti­schen Reformkonzepts. Mit Beiträgen von Thomas Straubhaar und Georg Cremer, mit Interviews mit Korbinian von Blanckenburg und Dominik H. Enste, hg. vom Roman-Herzog-Institut, München 2019. Das Zitat dort S. 25.

Hans-Martin Mumm, Knösel, November 2019

Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Gerd Guntermann bei der „Fridays for Future“-Demo am 25.10.19:

Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Gerd Guntermann, aktiv in der Heidelberger Gruppe von Amnesty International, bei der „Fridays for Future“-Demo am 25.10.19:

Am 16. September haben „Fridays for Future“ und Greta Thunberg in Washington D.C. die höchste von Amnesty verliehene Auszeichnung bekommen: den „Ambassador of Conscience Award“, die Auszeichnung als „Botschafter des Gewissens“. Also: auch an Euch hier in Heidelberg herzliche Gratulation dazu!
Greta Thunberg hat den Zusammenhang zwischen der Klimakatastrophe und der Verletzung von Menschenrechten auf den Punkt gebracht: „Für viele Menschen ist immer noch nicht der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration, Hunger und der Verletzung von Menschenrechten klar. Lebensräume werden weiter in hohem Tempo zerstört. Wir bewegen uns immer noch in die falsche Richtung. Aber jetzt wachen immer mehr Menschen auf, besonders die vielen jungen Aktivisten. Aktivismus wirkt!“
Amnesty weist permanent auf ganz konkrete Menschenrechtsverletzungen hin: die Folter und die Ermordungen von Umweltschützern in Lateinamerika und Südasien, das Ausrotten indigener Völker, die ganz unmittelbar ihrer Lebensgrundlagen beraubt werden, das Wegsperren von Umweltschützern in russischen Arbeitslagern.
Wir stehen nicht nur für uns hier, sondern auch für diese Menschen.
Um den guten alten Bob Marley zu zitieren: „Get up, stand up, fight for your rights! Get up, stand up, don’t give up the fight!“
Wir machen weiter!

Kommentar von Judith Marggraf und Michael Pfeiffer zu den Themen „Sperrzeiten“ und „Betriebshof/Bürgerentscheid“ (Gemeinderatssitzung vom 17.10.2019)

Die Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag war aufregend, aufwühlend, schrecklich und entsetzlich lang.
Mit den Themen „Sperrzeiten“ und „Betriebshof/Bürgerentscheid“ verhandelten wir Themen, die uns seit Jahren auf den Nägeln brennen. Am Donnerstag gings um Entscheidungen!

„Sperrzeiten“: Soviel Arroganz, Ignoranz und Dummheit war nie!

Schon zum zweiten Mal hat ein Gericht dem Gemeinderat auferlegt, die Interessen der Altstadtbewohner besser zu berücksichtigen. Die Verwaltung hatte einen Kompromiss vorgelegt: Berufung einlegen, Sperrzeiten auf 1 Uhr unter der Woche und 3 Uhr am Wochenende festlegen – damit die Situation befriedet und ‚Schlimmeres‘ verhindert wird. Aber schon wieder hat eine Mehrheit des Gemeinderates das ignoriert! Allen voran die FDP. Was schert uns ein Gerichtbeschluss – wir wissen das besser. Die CDU setzt auf „awareness“, alle zusammen auf einen ‚Nachtbürgermeister‘ (DIEZEITArtikelvom08.08.2019). Die „Partei“ macht sich über AltstadtbewohnerInnen lustig und diffamiert sie (Sachantrag16.10.2019DiePartei), die „Linke“ hält Sperrzeiten für ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts – da hat niemand irgendwas verstanden!

Wir sind stolz darauf, dass unsere Altstadt einen Mix aus Alteingessesenen, Familien, Studierenden und auch Touristen hat und nicht nur eine Feiermeile ist. Natürlich ist das immer auch ein Interessenkonflikt und braucht einen Ausgleich. 6 Stunden ungestörten Schlaf für BewohnerInnen fordert das Gericht. Das ist ja wohl nicht übertrieben!

Der Gemeinderat hat mit seiner Entscheidung, die Sperrzeit auf (unter der Woche) 1 Uhr und am Wochenende auf 4 Uhr festzulegen, den Bogen überspannt.
Das Gerichtsurteil wurde ignoriert, Anwohnerinteressen spielten keine Rolle. Jetzt geht das Ganze in die nächste gerichtliche Runde und es ist zu erwarten, dass die Sperrzeiten qua Gericht noch enger gefasst werden. In wessen Interesse war das denn?

 

Der Betriebshof

Nachdem bereits 2009 der Gemeinderat von der RNV darüber informiert wurde, dass der Betriebshof saniert werden muss, wurde 2010 die Aussage von der RNV getroffen, dass die Priorität auf einer wirtschaftlichen Sanierung des Betriebshofes am bestehenden Standort liege. Diese Entscheidung basiere auf einer Prüfung für den Ausbau des bestehenden Betriebshofes, in der auch qualitätsbezogene Aspekte eine sinnvolle Alternative zu einem Neubau in weniger zentraler Lage darstelle.

2011 führte die RNV aus, dass lediglich noch eine Sanierung und kein Neubau geplant sei.

2014
Herr Buter (RNV) und Herr Thewalt (Verkehrsmanagement) erklären dem BBR Bergheim, dass mehrere Alternativstandorte untersucht wurden, aber nur der alte Standort durch den Ausbau den zukünftig reibungslosen Betrieb inklusive der im Mobilitätsnetz geplanten Neubaustrecken gewährleisten würden. In weiteren Sitzungen kämpft Herr in der Beek (RNV) für den alten Standort und auch OB Würzner drängt auf eine Entscheidung, da die Fördergelder reduziert würden.

Der einzige Mehrheitsbeschluss wurde von der GAL gestellt und hatte zum Inhalt, die Bürgerschaft in die Diskussion mit einzubeziehen.

2016
Nachdem mehrere Standorte (Rohrbach – Süd, Ehrmalige Paketpost, Bahnstadt- Areal südlich der DB Gleise wo das Bauhaus gebaut wurde, Pfaffengrund, Wieblingen Gewann Eselsbuckel, Neuer Messplatz) von der RNV und der Stadtverwaltung geprüft wurden, bleibt nur der Große Ochsenkopf als machbar übrig. Weitere Planungen für den Ochsenkopf werden intensiviert. Die Grünen bringen das Airfield als weiteren Standort ins Spiel.

2017
Der GR fasst u.a. den Beschluss, das Entwicklungskonzept Bergheim mit integrierter Entscheidung Betriebshof mit Bürgerbeteiligung auf den Weg zu bringen. Der GR entscheidet bis spätestens Februar 2018 darüber, ob am alten Standort neu gebaut wird oder auf dem Ochsenkopf.

2018
Am 20.12.2018 wurde im GR mehrheitlich der Beschluss gefasst, den Betriebshof auf den Ochsenkopf zu verlegen. Ursächlich hierfür war erstens, dass die Grünen, die früher den alten Standort favorisierten, außer dem Airfield nun auch noch den Recyclinghof prüfen lassen wollten und somit das Procedere weiterhin in die Länge ziehen würden und zweitens, dass die SPD mit ihrem Antrag, den alten Standort zu 50 % als Grünfläche und den Rest zu 100 % mit bezahlbarem Wohnraum ausbauen wollten.

2019
Im Mai wurde im GR mehrheitlich beschlossen, das Bürgerbegehren, den Betriebshof auf dem Großen Ochsenkopf zu bauen, zuzulassen.

Der Bürgerentscheid vom 21.07.2019 hatte auf die Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gegenwärtig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Betriebshof gebaut wird?“ folgendes Ergebnis gebracht:

Von den insgesamt 110 282 Stimmberechtigten hat die Abstimmungsmehrheit der 33 338 abgegebenen gültigen Stimmen die zur Abstimmung gestellte Frage mit JA beantwortet (19 020 JA-Stimmen gegenüber 14 318 NEIN-Stimmen). Dies bedeutete, dass zwar die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht wurde, sich aber eine Mehrheit für den Erhalt der Ochsenkopfwiese ausgesprochen hatte.

Am 17. Oktober stimmte der GR über diese Frage ab. Das Ergebnis war mit 25:24 Stimmen denkbar knapp. Die GAL stimmte geschlossen mit „Ja“. Peinlich war der Auftritt von dem Vertreter „Die Partei“, der ein Kronkorkenorakel befragte. Unserer Meinung nach hat sich der Kollege schon vorher davon überzeugt, dass ein „Ja“ als Ergebnis erscheint. Mit Satire hat das wenig zu tun, eher mit Respektlosigkeit gegenüber den Menschen, die Monate lang Klinken putzen, bei Wind und Wetter auf Plätzen stehen und einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand betreiben, um sich für die Ochsenkopfwiese einzusetzen.

Hier ein Kommentar von Christian Scharff, SWR4
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/Heidelberg-Gemeinderat-stimmt-gegen-Verlagerung-des-Betriebshofs,meldungbetriebshofheidelberg-100.html

Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde von SPD, CDU, FW, FDP, HDer und uns (es war noch eine 2-Mann Truppe ganz rechts auch bei den Antragstellern, aber da tu ich mich schwer, die Partei zu nennen) der Antrag gestellt, die Verwaltung möge sofort die vorliegenden Planungen für den Ausbau des Betriebshofes am Altstandort in der Bergheimer Straße wieder aufnehmen und zwar auf Grundlage des bestehenden „Zukunftskonzepts Bergheim“. Dieses sieht in dem Stadtteil unter anderem neuen preiswerten Wohnraum vor. Dem Antrag zufolge soll eine Erweiterung bis zur Emil-Maier-Straße und womöglich auch bis zum Czernyring geprüft werden. Gleichzeitig soll das Dezernat16 „integriert“ werden.

Dieser Antrag wurde mit 27:1:16 Stimmen beschlossen. Die Grünen haben sich enthalten.

Ein Folgeantrag der Grünen, weitere Standorte zu prüfen, fand keine Mehrheit. Auch wir haben diesem Antrag nicht zugestimmt, da wir schon immer für den alten Standort waren und auch der Meinung sind, dass die Prüferei irgendwann auch mal zu Ende sein muss. Immerhin geht es hier in erster Linie darum, den Mitarbeitern der RNV einen sicheren Arbeitsplatz zu ermöglichen. Außerdem ist der alte Standort zentral und somit am umweltverträglichsten, da somit die wenigsten Leerfahrten entstehen und keine Grünflächen angegriffen werden.

 

Kerchemer Wind

Liebe Kirchheimerinnen und Kirchheimer,

wie Sie möglicherweise schon bemerkt haben, ist die Straße zwischen der Gregor-Mendel-Realschule und der Halle 1 am Sportzentrum Süd nun durch 2 Poller gesperrt worden. Poller werden von der Stadtverwaltung dann angebracht, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum erhofften Erfolg geführt haben. Der Durchfahrtsverkehr hat sich hierdurch im angrenzenden Feld bzw. Kleingartenverein Stettiner Straße merklich beruhigt und die Kinder, die mit dem Fahrrad zum Sport unterwegs sind und die Spaziergänger müssen seltener Autofahrern ausweichen. Einfach nur unverschämt ist es aber, dass manche Unverbesserlichen sich auch jetzt noch nicht an Regeln halten und über die am Fahrbahnrand gepflanzten Sträucher fahren. Nun wird die Stadt noch Findlinge legen müssen, um die Straße zu schließen. Den Eltern, die sich über die Sperrung aufgeregt haben, wenn sie mit dem Auto nicht mehr durchfahren können sei gesagt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Kinder durchgeführt wurde und das Sportzentrum Süd einen großen Parkplatz hat, von dem es nur wenige Meter bis zu den Sportanlagen sind.

Gehweg Kirchheimer Weg (Richtung Messplatz)

Am 2. Oktober haben wir dem Verkehrsmanagement eine Mail geschrieben, bei der es um die Freigabe für Radfahrer auf dem Fußweg Kirchheimer Weg für zwischen den Patton Barracks und dem Mörgelgewann geht.

Unsere Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Eingang der Patton-Barracks am Kirchheimer Weg steht auf der Mittelinsel ein Hinweisschild „Fußweg“ mit Zusatzschild „Radfahrer frei“.
Nun möchte ich Sie fragen, ob diese Verkehrsführung für Radfahrer nach den Verwaltungsvorschriften rechtens ist. Der Radfahrer wird auf einen Fußweg geleitet, der am Ende, Einmündung Mörgelgewann,  noch ca. 90 cm breit ist. Dies führt zu einer äußerst gefährlichen Verkehrssituation, wenn Fußgänger vom Mörgelgewann nach links auf den Fußweg des Kirchheimer Weg abbiegen.

Antwort der Verwaltung:
„Zur Verbesserung der Verkehrssituation wurde ab dem ehemaligen Motorpoolweg in Richtung Messplatz bis zur Straße Im Mörgelgewann der Gehweg im Kirchheimer Weg mit Zusatzzeichen  1022-10 (Radverkehr frei) frei gegeben. Hintergrund ist, dass es bereits zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam. Radfahrer wurden vom Kfz-Verkehr bedrängt.
Die Situation hat sich deutlich verbessert. Seit der Freigabe kam es zu keinen heiklen Situationen zwischen dem Kfz-und Radverkehr.
Der Radverkehr hat seither die Möglichkeit, sowohl den Gehweg als auch die Fahrbahn des Kirchheimer Weges in Richtung Kirchheim zu nutzen.“

Unsere Meinung:
1. Zunächst einmal geht die Stadtverwaltung mit keiner Silbe darauf ein, ob ein Fußweg mit einer Breite von ca. 90 cm überhaupt für den Radverkehr freigegeben werden darf.
2. Wir wundern uns über die Aussage der Stadt, dass es seit der Freigabe zu keiner heiklen Situation mehr kam. Oder wird der Weg 24 Stunden täglich überwacht?
3. Es ist ein Armutszeugnis der Stadt, wenn sie es bevorzugt, dass Fußgänger und Radfahrer sich nun diesen schmalen Fußweg teilen müssen, damit der Autofahrer schneller fahren kann.
4. Sinnvoller wäre gewesen, an der Haupteinfahrt der Patton Barracks noch einmal, wie schon bei der Rudolf-Diesel-Straße, mit roter Markierung nicht nur dem Radfahrer sondern auch dem Autofahrer klar zu zeigen, dass der Radfahrer die Fahrbahn nutzen muss.
5. Wir haben die Stadtverwaltung nun noch einmal aufgefordert, uns die Vorschriften, die ihr Handeln als rechtskonform belegen, zuzusenden. Die Antwort stand noch aus. Wir werden Sie informieren.

Ihre Meinung interessiert uns. Welche Themen sind für Sie wichtig? Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Auf unserer Homepage www.gal-heidelberg.de erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten und Ziele.

Freundliche Grüße

Judith Marggraf und Michael Pfeiffer

Heidelberger Energiegenossenschaft: Klimanotstand & Gründächer und Photovoltaik

Am 09.05.2019 hat Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner für Heidelberg den Klimanotstand ausgerufen.

Die Heidelberger Energiegenossenschaft mit ihren 600 Mitgliedern unterstützt gerne die Stadtpolitik bei der Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz mit ihrer Expertise.

Sie haben dazu Empfehlungen zum Klimanotstand beschrieben. Häufig werden Gründächer und Photovoltaik als Konkurrenz gesehen. Dazu haben sie gemeinsam mit anderen Organisationen eine Stellungnahme geschrieben.

Die „Empfehlungen zum Klimanotstand“ finden Sie hier

Die „Stellungnahme zu Gründächer und Photovoltaik“ hier

GAL hält was sie verspricht!

Im Kommunalwahlkampf dieses Jahr hat die GAL Tütchen mit Sommerblumensamen verteilt. Und so sehen nun die GALischen Wahlgeschenke aus:

Foto von Wolfram Fleschhut

Dafür waren aber wohl mehrere Tütchen nötig…

Foto von Cornelia Kenntner

Für dieses Ergebnis zwei Tütchen…

Sind das nicht tolle Sommerblumen? Die Bienen freuen sich jedenfalls.

Wer hat auch so einen schönen Erfolg mit den Samen? Schicken Sie uns doch Ihre Bilder!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto von Cornelia Kenntner

 

 

 

Sperrzeiten in der Altstadt wieder unwirksam – Eine „never ending story“? Mit Antworten zur RNZ Umfrage von Stadträtin Judith Marggraf

Seit über 10 Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit den Sperrzeiten in der Altstadt. Hier eine kurze Chronik:

Der Interessenskonflikt zwischen Anwohnern und Wirten und ihren Gästen in der Altstadt besteht schon seit langen. Die einen möchte ihre Nachtruhe, die anderen gern lange feiern. Lärm, Dreck, und Randale wurden in der Altstadt immer schlimmer, so dass es in den Jahren 2009 und 2010 diverse Runde Tische „Pro Altstadt“ gab, bei denen ein 58-Punkte-Plan entwickelt wurde. Dieser sah u.a. einen Erlass einer Sperrzeitverordnung zur Verbesserung der Gesamtsituation für die Anwohner vor.

Die Landesregierung ließ ab dem 1.1.2010 längere Öffnungszeiten für Gaststätten zu: bis 3 Uhr bzw. in den Nächten auf Samstag/Sonntag bis 5 Uhr. Der Gemeinderat Heidelberg hat jedoch am 17.12.2009 beschlossen dieser Verkürzung der Sperrzeiten nicht zu folgen und die bisherigen beizubehalten: bis 2 Uhr bzw. in den Nächten auf Samstag/Sonntag bis 3 Uhr. Der Karlstorbahnhof ist von dieser Regelung ausgenommen. Bestehende Ausnahmeregelungen behielten Gültigkeit. (4 Nein Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Befangene Stimme).

2010 wurde eine Klage von Anwohnern beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben, um anwohnerfreundlichere Sperrzeiten zu erreichen. 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Berufung zugelassen und dargestellt, dass die Sperrzeitverordnung korrigiert werden muss. Die Stadt Heidelberg hat einem Vergleich zugestimmt und sich verpflichtet ein Lärmgutachten erstellen zu lassen und auf dessen Grundlage die Sperrzeiten neu festzulegen.

Das Lärmgutachten vom 14.10.2014 ergab, dass im Kerngebiet (Untere Straße, Mittelteil der Hauptstraße, sowie die Seitengassen Heugasse, Kettengasse, Krämergasse, Steingasse und Leyergasse) mit hoher Kneipendichte über den gesamten Betrachtungsraum Überschreitungen prognostiziert werden.

Am 18.12.2014 entschied der Gemeinderat mit 12 Gegenstimmen die Landesregelung einzuführen. D.h. ab dem 1.1.2015 durften Kneipen und Gaststätten wochentags bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr öffnen. Die Liberalisierung sollte die Besucherströme entzerren. Zusätzlich wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) auf 12 MitarbeiterInnen aufgestockt.
Dem Vorschlag der Verwaltung wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr in demjenigen Teil der Altstadt, der nach den Ergebnissen des Lärmgutachtens besonders belastet ist, öffnen zu dürfen, folgte der Gemeinderat nicht.

Aus einem Erfahrungsbericht, der am 23.03.2016 im Gemeinderat beraten wurde, wurde klar, dass zwischen 3 und 5 Uhr durch alkoholisierte Ruhestörer und laut unterhaltende Gäste die Nachtruhe der Anwohner empfindlich gestört ist. Eine Zuordnung dieser Personen zu bestimmten Gaststätten war jedoch in den meisten Fällen nicht möglich. Weitere Maßnahmen wurden festgelegt: Verlängerung der Probezeit, Vorbereiten eines Konzepts für ein Förderprogramm für Lärmschutz mit Lärmschutzfenstern, Erarbeiten einer Selbstverpflichtungserklärung mit allen interessierten Gastronomiebetrieben in der Heidelberger Altstadt.

Nach einer zweijährigen Probephase hat der Gemeinderat am 20.12.2016 wieder für neue Sperrzeiten gestimmt. Das neuste Lärmgutachten hatte nämlich ergeben, dass es im östlichen Bereich der Altstadt, in dem die Kneipendichte sehr hoch ist, nachts zu laut ist. Die neuen Sperrzeiten ab dem 1.1.2017 waren: 2 Uhr unter der Woche, 4 Uhr am Wochenende. Neu war ein „langer Donnerstag“, d.h. von Donnerstag auf Freitag durften die Kneipen nun bis 4 Uhr öffnen. Mit 25 Ja, 16 Nein und 2 Enthaltungen ging die neue Regelung durch. Zu prüfen blieb, ob es wieder für die drei Diskotheken im betroffenen Gebiet (Tangente, Cave54, Club 1900) Ausnahmeregelungen gibt, so wie es bis Ende 2014 der Fall war. Die Stadtverwaltung hatte angesichts der Ergebnisse des Lärmgutachtens einen anderen Vorschlag gemacht: Gaststätten sollten wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr öffnen dürfen. Dem ist der Gemeinderat aber nicht gefolgt.

Anwohner wandten sich mit einem Normenkontrollantrag gegen diese Sperrzeiten und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Verordnung vom 20.12.2016 der Stadt Heidelberg Ende März 2018 für unwirksam.

Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 24.7.2018 daher wieder neue Sperrzeiten für den östlichen Teil der Altstadt. Mit 22 Ja und 19 Nein Stimmen sowie 4 Enthaltungen wurden folgende Sperrzeiten ab dem 2.08.2018 festgelegt: auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 1 Uhr, auf Freitag um 3 Uhr, auf Samstag und Sonntag um 4 Uhr. Zusätzlich wurden mehrere Maßnahmen beschlossen: Aufstockung des KOD, Moolinerabfahrten am Uniplatz und dort mehr Sicherheitspersonal, Verantwortungszone in jeder Kneipe sowie ein Lärmbeauftragter.

Anwohner stellten daraufhin eine Normerlassklage, sie wollten dass das Gericht Sperrzeiten für die Kernaltstadt festlegt: Mitternacht unter der Woche und 1 Uhr am Wochenende. Da alle außergerichtlichen Einigungen gescheiterten, befasste sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem nächtlichen Lärm in Heidelberg. Bei der Gerichtsverhandlung am 31. Juli 2019 befand das Gericht nun unter der Woche ist um Mitternacht Schluss und am Wochenende um 2.30 Uhr. Die Vorgaben sind bindend für den Gemeinderat, nur den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten könne er festlegen.

Als Grundlage für die Argumentation des Gerichts gilt das Lärmgutachten des Büros Genest und Partner, die den Schallpegel von Mai bis Juli 2016 an fünf zentralen Punkten in der Altstadt gemessen hat: in der Unteren Straße auf Höhe des Fischmarkts, an der Ecke Hauptstraße / Floringasse, in der Kettengasse (wo etwa die „Tangente“ liegt), in der Dreikönigstraße und in der Hauptstraße auf Höhe des Kurpfälzischen Museums. Höchstwerte wurden vor allem in der Unteren Straße und im zentralen Teil der Hauptstraße festgestellt – vergleichbar sind diese mit vorbeifahrenden Lkw oder Motorsägen. Diese Werte, so das Gericht, entsprächen der Lärmkulisse eines Gewerbe- und Industriegebiets – und nicht denen eines Wohn- und Mischgebiets. Für die Anwohner bedeutet dies lärmbedingte Gesundheitsgefahren. Das Gericht machte deutlich, dass mindestens 6 Stunden Nachtruhe für einen Gesundheitsschutz notwendig seien. Außerdem mahnte das Gericht an, dass fast keine der beschlossenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung ausgeführt wurden.

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Sachen Sperrzeiten machte die Rhein-Neckar-Zeitung eine Umfrage bei den Gemeinderäten. Hier die Antworten unserer Fraktionsvorsitzenden Judith Marggraf:

1. Wie sehen Sie die Entscheidung des Gerichts, dass die Kneipen künftig werktags um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen müssen?
Wir begrüßen die Entscheidung, bedauern aber durchaus, dass das auch viele Gastronomiebetriebe trifft, die sehr verantwortungsvoll mit der Lärmproblematik umgegangen sind. Darüber hinaus ist die Entscheidung des Gerichtes eine berechtigte Ohrfeige für einen Gemeinderat, der sich mehrheitlich über die Interessen der Altstadtbewohner hinwegsetzte und alle Warnungen, u.a. der Verwaltung, in den Wind schlug.

2. Werden Sie dafür stimmen, Berufung einzulegen?
Nein. Das Gericht hat uns einen Rahmen vorgegeben, der jetzt mit politischen Entscheidungen ausgestaltet werden muss. Die Situation war und ist schwierig, jetzt noch eine Runde vor Gericht zu drehen, wird das nicht ändern.

3. Wie kann der Konflikt in der Altstadt zwischen Anwohnern und Kneipiers noch befriedet werden? Und wie wollen Sie dies als Fraktion angehen?
Wir warten jetzt auf einen Vorschlag, für welche Gebiete die neuen Sperrzeiten tatsächlich angewendet werden sollen, welche der (beschlossenen) flankierenden Maßnahmen nun umgesetzt werden und was sich daraus dann ergibt. Vielleicht muss man auch einmal über ein Bonus-/Malus-System nachdenken, um die Altstadt-Gastronomie nicht über „einen Kamm zu scheren“.

Den dazugehörigen RNZ Artikel vom 7.8.2019 können Sie hier nachlesen: