Rhein-Neckar-Zeitung 18.05.2021:

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GAL Stadträtin Judith Marggraf fordert mehr Transparenz bei Entscheidungen des Baurechtsamts
Rhein-Neckar-Zeitung 26.03.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 08.03.2021:
Leserbrief von GAL Altstadt Bezirksbeirat Gerd Guntermann:

Rhein-Neckar-Zeitung 03.03.2021:
Hotel-Neubau am Königstuhl hätte so nie genehmigt werden dürfen
Petitionsausschuss: Baugenehmigung war rechtswidrig – Gebäude darf dennoch stehen bleiben – Auflage: Stadt muss Bauanträge abstimmen

Deutlich massiver als der Vorgängerbau: Der Neubau am Königstuhl hätte nie genehmigt werden dürfen. Schon an Ostern soll das Hotel und Restaurant eröffnen. Foto: Rothe

Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin
Von Sebastian Riemer
Heidelberg. Die Genehmigung für den Abriss und Neubau des Königstuhlhotels war rechtswidrig und hätte von der Stadt so nicht erteilt werden dürfen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg. Trotzdem lehnte das Gremium die Petition ab. Das Hotel, das kurz vor der Fertigstellung steht, muss also nicht wieder abgerissen werden. Ein Heidelberger hatte sich an den Ausschuss gewandt. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Um welches Gebäude geht es? Um das neue Hotel auf dem Königstuhl nahe der Gipfelstation der Bergbahn. Direkt hinter der beliebten Aussichtsplattform gab es schon seit 1864 ein Hotel. Nach der Jahrtausendwende ging es jedoch wirtschaftlich bergab, das Haus stand viele Jahre weitgehend leer – zuletzt hatte 2010 auch der Biergarten dort zugemacht. 2012 kaufte der Investor Wolfgang Scheidtweiler das Anwesen, um es wiederzubeleben. Nach einigem Hin und Her wurde der marode Altbau abgerissen und ein neues Hotel mit 62 Zimmern, Biergarten und Tiefgarage entstand. Lassen die Corona-Regeln es zu, soll es an Ostern eröffnen.
Wann und wie wurden Abriss und Neubau genehmigt? Das Bauvorhaben und der Genehmigungsprozess zogen sich über Jahre. Die Stadt erteilte 2008 dem damaligen Besitzer einen sogenannten Bauvorbescheid – auch für einen Anbau im Süden des Bestandsgebäudes. Der heutige Besitzer Scheidtweiler erhielt dann 2014 die erste Baugenehmigung für Um- und Anbau. Fünf Mal wurden dem Bauherrn bis 2017 Änderungen genehmigt, bis er schließlich feststellte: Die Bausubstanz ist zu marode, um den Bestand erhalten zu können. Also beantragte er, alles abzureißen und komplett neu zu bauen. Das genehmigte ihm die Stadt im Oktober 2018.
Warum waren die Baugenehmigungen rechtswidrig? Vereinfacht gesagt: Die Dimensionen des neuen Gebäudes sind im Landschaftsschutzgebiet zu groß. Die Genehmigungen verstießen gegen Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, der das Bauen im Außenbereich regelt – also auf allen Grundstücken, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem bebauten Ortsteil liegen. Der Paragraf besagt, dass die Erweiterung eines bestehenden gewerblichen Betriebs „im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen“ sein muss. Die Stadt genehmigte das Vorhaben auf dieser Grundlage, doch der Petitionsausschuss widerspricht deutlich: „Bereits die ursprünglich geplanten baulichen Erweiterungen überschreiten das Maß, das nach Baugesetzbuch noch als ,angemessen’ bezeichnet werden kann.“
Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin
Denn bereits 2008 hatte die Stadt im Bauvorbescheid nicht nur eine Erweiterung nach Süden um fünf Meter, sondern auch eine Aufstockung um rund drei Meter genehmigt. Als dann 2018 der Komplettabbruch des Altbaus genehmigt – und wenig später durchgeführt – wurde, war damit der Bestandsschutz für das frühere Gebäude entfallen. Der Petitionsausschuss macht deutlich, dass laut Paragraf 35 zwar Gebäude, die durch Brände oder andere Naturereignisse zerstört werden, an gleicher Stelle neu errichtet werden können. Der „allmähliche Verfall eines Gebäudes“ sei aber kein Grund für einen Ersatzbau.
Was sagt der Petitionsausschuss konkret zu den Dimensionen des Neubaus im Landschaftsschutzgebiet Königstuhl? Seit Jahren wird in Heidelberg wegen des im Vergleich zum Vorgängerbau massiveren Neubaus diskutiert. Der Besitzer der neben dem Königstuhlhotel ansässigen Falknerei Tinnunculus hatte deshalb Widerspruch eingelegt – dieser wurde von der höheren Baurechtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, zurückgewiesen, da keine nachbarschaftlichen Rechte verletzt seien. Der Petitionsausschuss geht auf die Dimensionen des Neubaus aus naturschutzrechtlicher Sicht näher ein: „Die Gebäudegeometrie, die Höhe und die architektonische Ausführung des Neubaus unterscheiden sich deutlich vom ursprünglichen Gebäude, das sich besser in die Landschaft einfügte.
Die Westseite des Gebäudes ist exponierter und deutlich größer als beim Altbestand, die Flachdachbereiche integrieren sich weniger gut in die Landschaft.“ Ergebnis sei eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Für ein Verbot braucht es laut Gesetz allerdings eine „Verunstaltung“, nicht nur eine Beeinträchtigung. Deshalb sei „das Vorhaben im Ergebnis aus naturschutzrechtlicher Sicht noch vertretbar“. Insgesamt ist die Beurteilung aber unmissverständlich: „Die Erteilung der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hotel-Gaststätte und die Zulassung im Landschaftsschutzgebiet hätten so im Ergebnis grundsätzlich nicht erfolgen dürfen.“
Warum werden die rechtswidrigen Baugenehmigungen nun nicht zurückgenommen? „Eine Rücknahme – verbunden mit der Pflicht zum Rückbau durch den Vorhabenträger – erachten wir als unverhältnismäßig“, heißt es auf RNZ-Anfrage von der Stadt. Der Petitionsausschuss hält diese Entscheidung der Stadt für „im Ergebnis nachvollziehbar“. Das öffentliche Interesse an der Herstellung eines rechtmäßigen Zustands stehe hier dem Vertrauensschutz des Bauherrn gegenüber, der „wesentliche Vermögensdispositionen“ getroffen habe. Obwohl die Baugenehmigung von 2018 rechtswidrig gewesen sei, habe sie inzwischen Bestandskraft erlangt.
Was sagt die Stadt zu den von ihr erteilten rechtswidrigen Baugenehmigungen? Baubürgermeister Jürgen Odszuck (der sein Amt im Oktober 2016 antrat), sagt auf RNZ-Anfrage: „Es handelte sich um ein sehr komplexes Verfahren, das sich seit 2008 über rund zehn Jahre hinzog und bei dem man auf immer neue Gegebenheiten reagieren musste.“ Als der private Bauherr festgestellt habe, dass die Statik des Altbaus den Anforderungen nicht mehr genüge, habe die Stadt „nach intensiver Prüfung und Abwägung entschieden“, den Antrag auf Abriss und Neubau zu genehmigen. Das sei ein Grenzfall gewesen. „Aus heutiger Sicht wäre es die formal korrekte Lösung gewesen, das Vorhaben nicht auf dem Genehmigungsweg, sondern über ein Bebauungsplanverfahren zu lösen“, sagt Odszuck.
Dieses „bürokratisch allseits abgesicherte Prozedere“ hätte dann aber, so der Bürgermeister, einen Zeitverzug von mindestens zwei Jahren zur Folge gehabt – und ein „mit großer Wahrscheinlichkeit“ genau gleiches Ergebnis. „Schließlich war der zunehmend verfallende Altbau am oberen Ende der Touristenattraktion Bergbahn seit Jahren ein Schandfleck“, so Odszuck. „Die Wiederbelebung dieses Ensembles war daher von großem öffentlichen Interesse.“ Dass an einem „derart beliebten und hochfrequentierten Ort wieder eine Ausflugsgastronomie entstehen soll“, sei breiter Konsens gewesen, so Odszuck.
Welche Konsequenzen zieht die Stadt? Die Stadt sieht keine Notwendigkeit für größere Konsequenzen, wie sie der RNZ mitteilt. Die Baurechtsbehörde bearbeite im Jahr über 500 Verfahren und nur in Einzelfällen werde die rechtliche Beurteilung durch das Regierungspräsidium oder Gerichte nicht geteilt. Das liege in der Natur der Sache, da es immer wieder Grenzfälle gebe, bei denen die baurechtlichen Regelungen individuell interpretiert werden müssten. Bürgermeister Odszuck kündigt aber an, dass es in Heidelberg künftig mehr aufwendigere Bebauungsplanverfahren geben könnte: „Da muss auch der Gemeinderat Verständnis für die engen Grenzen aufbringen, die uns hier aufgezeigt wurden.“
Welche Konsequenzen zieht das Land? Das Wirtschaftsministerium, das als oberste Baurechtsbehörde des Landes in dem Petitionsverfahren Stellung nahm, schrieb schon im März 2020 an das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit der Bitte, gegenüber der Stadt Heidelberg anzuordnen, alle Bauanträge zu Vorhaben im Außenbereich bis auf Weiteres mit dem RP abzustimmen. Seitdem muss die Stadt alle Genehmigungen dem RP vorlegen. Der Leiter des städtischen Baurechtsamts, Jörg Hornung, sagt gegenüber der RNZ, dass diese Abstimmung gut laufe: „Das hat sich gut eingespielt, führt im Einzelfall aber schon mal zu einer Verlängerung des Genehmigungsverfahrens.“ Diese Abstimmung sei auf zwei Jahre angelegt, es gebe aber bereits Gespräche mit dem RP, ob man das früher beenden könne.
Rhein-Neckar-Zeitung 06.10.2020


Rhein-Neckar-Zeitung 26.09.2020

Rhein-Neckar-Zeitung 30.07.2020

Rhein-Neckar-Zeitung 27.07.2020
Durch unseren Antrag vom März 2016 (!!) und unseren beharrlichen Einsatz werden nun die ersten Poller in der Altstadt Heidelbergs gesetzt und so vor unberechtigten Fahrzeugen geschützt.
Seit über 10 Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit den Sperrzeiten in der Altstadt. Hier eine kurze Chronik:
Der Interessenskonflikt zwischen Anwohnern und Wirten und ihren Gästen in der Altstadt besteht schon seit langen. Die einen möchte ihre Nachtruhe, die anderen gern lange feiern. Lärm, Dreck, und Randale wurden in der Altstadt immer schlimmer, so dass es in den Jahren 2009 und 2010 diverse Runde Tische „Pro Altstadt“ gab, bei denen ein 58-Punkte-Plan entwickelt wurde. Dieser sah u.a. einen Erlass einer Sperrzeitverordnung zur Verbesserung der Gesamtsituation für die Anwohner vor.
Die Landesregierung ließ ab dem 1.1.2010 längere Öffnungszeiten für Gaststätten zu: bis 3 Uhr bzw. in den Nächten auf Samstag/Sonntag bis 5 Uhr. Der Gemeinderat Heidelberg hat jedoch am 17.12.2009 beschlossen dieser Verkürzung der Sperrzeiten nicht zu folgen und die bisherigen beizubehalten: bis 2 Uhr bzw. in den Nächten auf Samstag/Sonntag bis 3 Uhr. Der Karlstorbahnhof ist von dieser Regelung ausgenommen. Bestehende Ausnahmeregelungen behielten Gültigkeit. (4 Nein Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Befangene Stimme).
2010 wurde eine Klage von Anwohnern beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben, um anwohnerfreundlichere Sperrzeiten zu erreichen. 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Berufung zugelassen und dargestellt, dass die Sperrzeitverordnung korrigiert werden muss. Die Stadt Heidelberg hat einem Vergleich zugestimmt und sich verpflichtet ein Lärmgutachten erstellen zu lassen und auf dessen Grundlage die Sperrzeiten neu festzulegen.
Das Lärmgutachten vom 14.10.2014 ergab, dass im Kerngebiet (Untere Straße, Mittelteil der Hauptstraße, sowie die Seitengassen Heugasse, Kettengasse, Krämergasse, Steingasse und Leyergasse) mit hoher Kneipendichte über den gesamten Betrachtungsraum Überschreitungen prognostiziert werden.
Am 18.12.2014 entschied der Gemeinderat mit 12 Gegenstimmen die Landesregelung einzuführen. D.h. ab dem 1.1.2015 durften Kneipen und Gaststätten wochentags bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr öffnen. Die Liberalisierung sollte die Besucherströme entzerren. Zusätzlich wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) auf 12 MitarbeiterInnen aufgestockt.
Dem Vorschlag der Verwaltung wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr in demjenigen Teil der Altstadt, der nach den Ergebnissen des Lärmgutachtens besonders belastet ist, öffnen zu dürfen, folgte der Gemeinderat nicht.
Aus einem Erfahrungsbericht, der am 23.03.2016 im Gemeinderat beraten wurde, wurde klar, dass zwischen 3 und 5 Uhr durch alkoholisierte Ruhestörer und laut unterhaltende Gäste die Nachtruhe der Anwohner empfindlich gestört ist. Eine Zuordnung dieser Personen zu bestimmten Gaststätten war jedoch in den meisten Fällen nicht möglich. Weitere Maßnahmen wurden festgelegt: Verlängerung der Probezeit, Vorbereiten eines Konzepts für ein Förderprogramm für Lärmschutz mit Lärmschutzfenstern, Erarbeiten einer Selbstverpflichtungserklärung mit allen interessierten Gastronomiebetrieben in der Heidelberger Altstadt.
Nach einer zweijährigen Probephase hat der Gemeinderat am 20.12.2016 wieder für neue Sperrzeiten gestimmt. Das neuste Lärmgutachten hatte nämlich ergeben, dass es im östlichen Bereich der Altstadt, in dem die Kneipendichte sehr hoch ist, nachts zu laut ist. Die neuen Sperrzeiten ab dem 1.1.2017 waren: 2 Uhr unter der Woche, 4 Uhr am Wochenende. Neu war ein „langer Donnerstag“, d.h. von Donnerstag auf Freitag durften die Kneipen nun bis 4 Uhr öffnen. Mit 25 Ja, 16 Nein und 2 Enthaltungen ging die neue Regelung durch. Zu prüfen blieb, ob es wieder für die drei Diskotheken im betroffenen Gebiet (Tangente, Cave54, Club 1900) Ausnahmeregelungen gibt, so wie es bis Ende 2014 der Fall war. Die Stadtverwaltung hatte angesichts der Ergebnisse des Lärmgutachtens einen anderen Vorschlag gemacht: Gaststätten sollten wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr öffnen dürfen. Dem ist der Gemeinderat aber nicht gefolgt.
Anwohner wandten sich mit einem Normenkontrollantrag gegen diese Sperrzeiten und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Verordnung vom 20.12.2016 der Stadt Heidelberg Ende März 2018 für unwirksam.
Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 24.7.2018 daher wieder neue Sperrzeiten für den östlichen Teil der Altstadt. Mit 22 Ja und 19 Nein Stimmen sowie 4 Enthaltungen wurden folgende Sperrzeiten ab dem 2.08.2018 festgelegt: auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 1 Uhr, auf Freitag um 3 Uhr, auf Samstag und Sonntag um 4 Uhr. Zusätzlich wurden mehrere Maßnahmen beschlossen: Aufstockung des KOD, Moolinerabfahrten am Uniplatz und dort mehr Sicherheitspersonal, Verantwortungszone in jeder Kneipe sowie ein Lärmbeauftragter.
Anwohner stellten daraufhin eine Normerlassklage, sie wollten dass das Gericht Sperrzeiten für die Kernaltstadt festlegt: Mitternacht unter der Woche und 1 Uhr am Wochenende. Da alle außergerichtlichen Einigungen gescheiterten, befasste sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem nächtlichen Lärm in Heidelberg. Bei der Gerichtsverhandlung am 31. Juli 2019 befand das Gericht nun unter der Woche ist um Mitternacht Schluss und am Wochenende um 2.30 Uhr. Die Vorgaben sind bindend für den Gemeinderat, nur den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten könne er festlegen.
Als Grundlage für die Argumentation des Gerichts gilt das Lärmgutachten des Büros Genest und Partner, die den Schallpegel von Mai bis Juli 2016 an fünf zentralen Punkten in der Altstadt gemessen hat: in der Unteren Straße auf Höhe des Fischmarkts, an der Ecke Hauptstraße / Floringasse, in der Kettengasse (wo etwa die „Tangente“ liegt), in der Dreikönigstraße und in der Hauptstraße auf Höhe des Kurpfälzischen Museums. Höchstwerte wurden vor allem in der Unteren Straße und im zentralen Teil der Hauptstraße festgestellt – vergleichbar sind diese mit vorbeifahrenden Lkw oder Motorsägen. Diese Werte, so das Gericht, entsprächen der Lärmkulisse eines Gewerbe- und Industriegebiets – und nicht denen eines Wohn- und Mischgebiets. Für die Anwohner bedeutet dies lärmbedingte Gesundheitsgefahren. Das Gericht machte deutlich, dass mindestens 6 Stunden Nachtruhe für einen Gesundheitsschutz notwendig seien. Außerdem mahnte das Gericht an, dass fast keine der beschlossenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung ausgeführt wurden.
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Sachen Sperrzeiten machte die Rhein-Neckar-Zeitung eine Umfrage bei den Gemeinderäten. Hier die Antworten unserer Fraktionsvorsitzenden Judith Marggraf:
1. Wie sehen Sie die Entscheidung des Gerichts, dass die Kneipen künftig werktags um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen müssen?
Wir begrüßen die Entscheidung, bedauern aber durchaus, dass das auch viele Gastronomiebetriebe trifft, die sehr verantwortungsvoll mit der Lärmproblematik umgegangen sind. Darüber hinaus ist die Entscheidung des Gerichtes eine berechtigte Ohrfeige für einen Gemeinderat, der sich mehrheitlich über die Interessen der Altstadtbewohner hinwegsetzte und alle Warnungen, u.a. der Verwaltung, in den Wind schlug.
2. Werden Sie dafür stimmen, Berufung einzulegen?
Nein. Das Gericht hat uns einen Rahmen vorgegeben, der jetzt mit politischen Entscheidungen ausgestaltet werden muss. Die Situation war und ist schwierig, jetzt noch eine Runde vor Gericht zu drehen, wird das nicht ändern.
3. Wie kann der Konflikt in der Altstadt zwischen Anwohnern und Kneipiers noch befriedet werden? Und wie wollen Sie dies als Fraktion angehen?
Wir warten jetzt auf einen Vorschlag, für welche Gebiete die neuen Sperrzeiten tatsächlich angewendet werden sollen, welche der (beschlossenen) flankierenden Maßnahmen nun umgesetzt werden und was sich daraus dann ergibt. Vielleicht muss man auch einmal über ein Bonus-/Malus-System nachdenken, um die Altstadt-Gastronomie nicht über „einen Kamm zu scheren“.
Den dazugehörigen RNZ Artikel vom 7.8.2019 können Sie hier nachlesen:

1989 fiel nach einer friedlichen Revolution die tödliche Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten. Das und großes Interesse vonseiten der Stadtgesellschaften Bautzens und Heidelbergs machten den Weg frei für eine Städtepartnerschaft.
Mittlerweile stagniert diese Partnerschaft, das Engagement von Heidelberger Bürgern hält sich sehr in Grenzen. Dabei sind die Anliegen, um die es damals den Bürgern der untergehenden DDR ging – Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Umwelt, Sicherheit, Abrüstung – anlässlich eines gravierenden Rechtsrucks in deutschen Parlamenten aktueller denn je. Es machen sich Kräfte breit, die das Erreichte wieder rückgängig machen und notwendige Verbesserungen verhindern wollen.
Das Schöne mit dem Nützlichen verbinden – von Heidelberg nach Bautzen radeln und sich dort bei Akteuren der Zivilgesellschaft über aktuelle Entwicklungen informieren – werden Weg und Ziel seiner kleinen Tour d’Europe sein.
Die Strecke führt über Rothenburg/Tauber und Nürnberg, ab dem Fichtelgebirge entlang der Eger auf tschechischem Boden. Das ehemalige KZ Theresienstadt als Mahnmal rechter Terrorherrschaft liegt auf dem Weg.
Im Gepäck: ein Brief des Heidelberger OB Würzner an seinen Bautzener Amtskollegen Ahrens.
Er verabschiedet sich am Pfingstmontag ab 9.00 Uhr auf der Alten Brücke, dort steht er für Fragen zur Verfügung.
Ankunft in Bautzen wird wahrscheinlich der 17. Juni sein.
Verabschiedung von Gerd Guntermann am 10. Juni 2019


