Radschutzstreifen muss breiter werden

Gut aufgepasst hat unser Stadtrat Michael Pfeiffer als er sich die Planungsunterlagen für die Eppelheimer Str. ansah. Ihm war gleich klar, so geht das nicht. Für Radfahrer waren Fahrstreifen von nur 1,85 -2 m vorgesehen, für die Autofahrer natürlich Fahrbahnen von 3 – 3,75 m. Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität letzte Woche hat er sich zusammen mit vielen anderen Stadträten dafür eingesetzt, dass diese Planung nochmal nachgebessert wird. Leider hat die RNZ vergessen darüber zu berichten und nur den Grünen Stadtrat zitiert.

Rhein-Neckar-Zeitung 02.07.2021:

Gutachten zeigt: weitere Maßnahmen über den bis herigen Aktionsplan hinaus notwendig, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen

Größter Beitrag zum Klimaschutz durch grüne Fernwärme und Altbausanierung
Gutachten zum Klimaschutz-Aktionsplan

Heidelberg engagiert sich seit Jahrzehnten für den Klimaschutz. Seit Ende der 80er Jahre konnte in Heidelberg der CO2-Ausstoß pro Kopf bereits um 30 Prozent reduziert werden. Die jüngste Etappe auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt leitete der Gemeinderat vor knapp zwei Jahren mit dem Klimaschutz-Aktionsplan ein. Er enthält Zielvorgaben, Handlungsschwerpunkte und konkrete Maßnahmen sowie Vorschläge aus den Reihen des Heidelberger Gemeinderates. Die Verwaltung hat nun ein Gutachten des ifeu-Instituts vorgelegt, das aufzeigt, wie hoch die CO2-Reduktion der einzelnen Maßnahmen sind. Die wesentlichen Maßnahmen mit hohem Einfluss auf die CO2-Bilanz Heidelbergs sind die weitestgehend CO2-neutrale Gestaltung der Heidelberger Fernwärme sowie die Verdoppelung der Altbausanierungsrate. Durch die Umsetzung aller stationären Maßnahmen des Klimaschutzaktionsplans ohne Verkehr könnte laut Prognose die CO2-Bilanz um bis zu 14 Prozent gesenkt werden. Das Gutachten zeigt zugleich, dass weitere Maßnahmen über den bisherigen Aktionsplan hinaus notwendig sind, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen.

In der Studie wurden bislang noch keine Maßnahmen im Verkehrsbereich berücksichtigt. Die Gutachter des ifeu-Instituts bezeichnen außerdem den bereits eingeleiteten Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten um 25 Megawatt als wichtige Maßnahme für den Ausbau erneuerbarer Energien. Bei der Berechnung der Gesamtemissionen ergeben sich hierdurch Einsparungen von 10.000 Tonnen CO2, die aufgrund bundeseinheitlich angewandter Bewertungsverfahren jedoch nicht unmittelbar in die Heidelberger Bilanz eingehen.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens wurden am 30. Juni 2021 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität des Heidelberger Gemeinderats vorgestellt. Klima-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte dazu:

„Das Gutachten zeigt uns klar, dass unsere Anstrengungen noch nicht ausreichen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Mir ist wichtig: Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und tun schon viel. Unsere bisher beschlossenen Maßnahmen sind gut und erzielen Effekte. Wir müssen aber noch mehr machen. Dazu haben wir bereits die Weichen gestellt. Das Ifeu ist bereits beauftragt, uns weitere Maßnahmen zur Erreichung unserer Ziele aufzuzeigen. So können wir Ende des Jahres mit dem Gemeinderat über eine Erweiterung unseres Pakets diskutieren.“

Im Bereich der Fernwärme sind zwei große Maßnahmen vorgesehen. Bis 2030 soll die in Heidelberg bezogene Fernwärme CO2-neutral sein. Die Stadt hat hierfür vor allem in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg bereits erhebliche Investitionen geleistet, unter anderem mit einem Holzheizkraftwerk und vier Biogas-betriebenen Blockheizkraftwerken. Derzeit im Bau ist der Energie- und Zukunftsspeicher im Energiepark Pfaffengrund der Stadtwerke. Der Speicher verbessert die Möglichkeit, regenerative Energiequellen wie Solar- und Windenergie in die Wärmeversorgung einzubinden.

Die Stadt möchte außerdem die Eigenerzeugungsquote für die Fernwärme von derzeit 25 Prozent auf 33 Prozent im Jahr 2025 erhöhen. Wichtige Bausteine dafür sind neben dem Energiespeicher unter anderem der Bau von weiteren dezentralen Blockheizkraftwerken.

Im Bereich der Altbausanierung strebt die Stadt im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsplans an, die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden zu erhöhen. Die Gutachter schätzen die Sanierungsrate auf ein Prozent. Das bedeutet, dass derzeit von 100 Gebäuden pro Jahr eines energetisch saniert wird. Diese Rate soll im privaten Bereich auf 2,5 Prozent und bei städtischen Gebäuden auf 3 Prozent erhöht werden.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass die Stadt bereits weitere Maßnahmen umgesetzt hat, die über den Klimaschutz-Aktionsplan hinausgehen und die bislang ebenfalls nicht bilanziert wurden: Dazu zählt der Beschluss, die Dächer aller Neubauten der Stadt und städtischer Gesellschaften für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Seit 1. Januar fördert die Stadt Photovoltaik-Anlagen auf privaten Dächern und an Fassaden

Eine Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 02.07.2021

 

Rhein-Neckar-Zeitung 24.06.2021:

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-der-klimaschutzaktionsplan-bringt-deutlich-weniger-als-erhofft-_arid,693706.html

Gemeinderat beschließt Start der nächsten Phase

Die Fortschreibung des Modells Räumliche Ordnung (MRO) hat eine wichtige Stufe genommen: In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Ergebnisse der Analysephase zur Kenntnis genommen und mit großer Mehrheit den Start der Konzeptphase beschlossen.

Was ist das Modell Räumlicher Ordnung?

Das Modell Räumliche Ordnung (MRO) ist ein wichtiges städteplanerisches Instrument. Es steuert die gesamte räumliche Entwicklung der Stadt Heidelberg. Hierfür legt es im Stadtplan Flächen fest, auf denen zum Beispiel neue Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen können, oder zeigt auf, welche Flächen nicht bebaut werden sollen und welche räumlichen Achsen betont werden sollen. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die umweltverträgliche Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen sind wichtige Ziele des MRO.

Warum wird das MRO fortgeschrieben?

Das MRO wurde erstmals 1999 vom Gemeinderat beschlossen. Die dynamische Entwicklung der vergangenen Jahre – von Konversion über Wohnraumbedarf bis Klimaschutz – macht jetzt eine Fortschreibung notwendig. Die neue Fassung betrachtet den Zeitraum bis 2035. Sie wird eng mit den anderen gesamtstädtischen Planungen wie dem Stadtentwicklungskonzept, der Wohnraumbedarfsanalyse und dem Verkehrsentwicklungsplan abgestimmt, die den gleichen Zeitraum betrachten. Die Fortschreibung erfolgt in drei Schritten: Bestandsanalyse, Konzeptphase und Empfehlungen. Die erste Phase ist nun abgeschlossen.

Welche Ergebnisse liefert die Analysephase?

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Siedlungsentwicklung in Heidelberg in den Jahren 2000 bis 2020 erfolgreich umgesetzt wurde. 75 Prozent aller neugebauten Gebäude entstanden im Innenbereich. Möglich machten das die Konversionsflächen. Daher ist auch der Flächenverbrauch deutlich geringer als im Landesdurchschnitt (8,7 gegenüber 37 Quadratmeter pro Einwohner). Weiter ergab die Analyse, dass Heidelberg für die bis 2035 vorausgesagte Bevölkerungsentwicklung noch über ausreichend Wohnbauflächenreserven verfügt. Es gibt aber auch immer konkurrierende Ansprüche an die verfügbaren Flächen, unter anderem mit Blick auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Hinsichtlich Freiräumen zeigt die Analyse, dass mit 57 Prozent mehr als die Hälfte des Stadtgebietes naturschutzrechtlich geschützt ist. Die Flächen des städtischen Biotopvernetzungsprogramms konnten in den letzten 20 Jahren verdoppelt werden. Der Anteil an Freiflächen insgesamt hat durch Siedlungsentwicklung allerdings abgenommen – insgesamt um 35 Hektar, davon 24 Hektar im Innenbereich.

Wie geht es weiter?

Nach der abgeschlossenen Analysephase folgt nun die Konzeptphase. In dieser werden langfristige Entwicklungstendenzen und Handlungsempfehlungen entwickelt. Unter anderem sollen Schwerpunkträume für die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung herausgearbeitet werden. Auch Themen wie die Vernetzung von Freiräumen, die Nutzungsmischung von Wohnen, Wirtschaft und Wissenschaft oder mögliche Synergieeffekte durch regionale Kooperationen werden dabei untersucht. Diese Konzeptphase dauert voraussichtlich bis Ende 2022. Schließlich werden die Ergebnisse in der dritten Phase zu einem neuen Modell Räumliche Ordnung zusammengeführt.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 25.06.2021

Betriebshof: geht jetzt alles wieder von vorne los?

Der Tagesordnungspunkt „Weiterentwicklung rnv-Betriebshof – Grundsatzbeschluss“, der einen Neubau des Betriebshofes am alten Standort in Bergheim vorsieht, wurde gestern, 06.05., im Gemeinderat auf Antrag von CDU, Grüne und Heidelberger mit großer Mehrheit (29 Ja; 8 Nein; 7 Enthaltungen) auf den 22. Juli vertagt. Ziel des Antrags ist es die städtebauliche Qualität am Altstandort zu verbessern und die Planungen der Interimsstandorte in Rohrbach und Wieblingen zu optimieren. Zudem soll bis dahin die Machbarkeit einer dezentralen Abstellanlage auf dem Eternit-Areal am Standort Heidelberg/Leimen geprüft werden. Außerdem soll ein Bürgerrat mit den Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Stadtteilen, Fachleuten, Vertretern der RNV etc. eingerichtet werden, der bei der Planung mit einbezogen wird, um eine Lösung bis zur Sommerpause auf Grundlage stabiler Mehrheiten mit ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden (Antrag hier lesen).
Die RNV wird es nicht freuen, wartet sie nun seit Jahren auf einen Beschluss. Aber vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll die Betriebshof-Geschichte nochmal gründlich zu überdenken, ist sich die Bevölkerung doch sehr uneinig. Auch unsere GAL Stadträtin und Stadtrat haben unterschiedlich abgestimmt.

Rhein-Neckar-Zeitung 03.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 05.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 06.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 07.05.2021:

Ende des Schleichverkehrs: Poller im Wieblinger Weg wird am Montag, 26. April, aktiviert

Endlich! Die GAL freut sich mit der Siedlungsgemeinschaft Ochsenkopf, dass der versenkbare Poller im Wieblinger Weg nun endlich aktiviert und der Schleichverkehr im Ochsenkopf unterbunden wird. Schon immer hat die GAL dieses Vorhaben zur Verkehrsberuhigung befürwortet und unterstützt.

Pressemitteilung der Stadt Heidelberg 22.04.2021:

Ende des Schleichverkehrs: Poller im Wieblinger Weg wird am Montag, 26. April, aktiviert
Anlieger können den Poller mit einem kostenfreien Magnetchip individuell bedienen

Im Januar wurde er montiert, nun wird er aktiviert: Der zur Verkehrsberuhigung am Ochsenkopf eingesetzte versenkbare Poller im Wieblinger Weg auf Höhe der Hausnummer 88 wird ab Montag, 26. April 2021, dazu beitragen, dass der Schleichverkehr im Ochsenkopf unterbunden wird. Dabei geht es insbesondere um den Durchgangs- und Querverkehr zur SRH, zu den Gewerbeschulen und in Richtung Zentrum. Um eine Verlagerung des Schleichverkehrs und die verbotswidrige Umfahrung des Pollers über den Dreisamweg im Vorfeld zu verhindern, wurden im Kinzigweg auf Höhe von Hausnummer 8 zwei herausnehmbare (nicht versenkbare) Poller verbaut. Die Beschilderungen werden entsprechend angepasst.

Berechtigte des Gebiets Ochsenkopf haben aufgrund ihres Antrages zur individuellen Bedienung des Pollers inzwischen eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung in Form eines Magnetchips erhalten. Mit dem Magnetchip können sie den Poller individuell bedienen. Der Poller wird ab 26. April 2021 montags bis freitags von 7.30 bis 9 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr ausgefahren; die Zeiten können aber nachträglich an die tatsächliche Bedarfslage angepasst werden. Die Durchfahrt für Rettungskräfte ist im Einsatzfall stets gewährleistet. Die Installation des Pollers kostete rund 18.000 Euro. Die laufenden Kosten betragen jährlich 2.200 Euro.

Hintergrund: Die Reaktivierung des Pollers ist eine temporäre und übergangsweise Lösung bis zum Anschluss der Ludwig-Guttmann-Straße an den Rittel. Das Projekt Anschluss Rittel mit Verlängerung der Ludwig-Guttmann-Straße ist angesichts der Corona-Pandemie aus finanziellen Gründen vorerst auf Eis gelegt. Darüber war der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 informiert worden. Bereits im Februar 2019 hatte der Gemeinderat der Reaktivierung zugestimmt, die aber die Klärung verschiedener rechtlicher Aspekte bis hin zum Regierungspräsidium bedingte.

Infos zum Antrag für die Erteilung eines Magnetchips

Es ist weiterhin möglich, Anträge für die Erteilung eines Magnetchips auf postalischem Weg zu stellen. Pia Dambach vom Amt für Verkehrsmanagement gibt die Transponder nach vorheriger Terminvereinbarung aus (Telefon: 06221 58-30512, E-Mail: pia.dambach@heidelberg.de). Informationen zur Antragstellung sowie das Antragformular sind im Internet abrufbar unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ämter von A bis Z > Amt für Verkehrsmanagement.

Kleine Lösung für Pfaffengrunder Marktplatz

Die GAL hat bereits letztes Jahr einen Antrag zur Verschönerung und Umgestaltung des Pfaffengrunder Marktplatzes gestellt. Wunsch der GAL war gewesen, den Marktplatz im Pfaffengrund nach dem Modell „Handschuhsheim“ zu mindestens 1/3 bis 50% v.a. im Süden autofrei zu gestalten. Der Pfaffengrunder Marktplatz ist architektonisch ein mehr als reizvolles Ensemble. Es ist schade, dass das aufgrund der reinen Parkplatznutzung völlig untergeht! Außenbewirtschaftung und öffentliches Bücherregal waren ausdrücklich erwünscht!

Leider steht aber der Stadt Heidelberg dafür derzeit kein Geld zur Verfügung. Auf Vorschlag von GAL Stadträtin Judith Marggraf sollen jetzt aber immerhin ein paar Pflanzkübel den Platz aufwerten und autofreie Zonen schaffen. Dem hat Baubürgermeister Odzsuck ohne formellen Beschluss im Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 23.02. zugestimmt. Eine sehr kleine Lösung – an der großen bleiben wir dran!

Rhein-Neckar-Zeitung 27.02.2021:

 

Leserbriefe zu diesem Thema.

Rhein-Neckar-Zeitung 04.03.2021:

GAL freut sich mit der Siedlungsgemeinschaft Ochsenkopf – Poller wird montiert

Die GAL freut sich mit der Siedlungsgemeinschaft Ochsenkopf, dass der versenkbare Poller im Wieblinger Weg nun endlich angebracht wird, um den Schleichverkehr im Ochsenkopf zu unterbinden. Schon immer hat die GAL dieses Vorhaben zur Verkehrsberuhigung befürwortet und unterstützt.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 28.01.2021:

Verkehrsberuhigung am Ochsenkopf: Poller im Wieblinger Weg wird montiert
Aktivierung voraussichtlich im März 2021

Zur Verkehrsberuhigung am Ochsenkopf montiert die Stadt Heidelberg im Wieblinger Weg auf Höhe der Hausnummer 88 wieder einen versenkbaren Poller. Die Arbeiten haben am Dienstag, 26. Januar 2021, begonnen. Der Poller soll den Schleichverkehr im Ochsenkopf unterbinden. Dabei geht es insbesondere um den Durchgangs- und Querverkehr zur SRH, zu den Gewerbeschulen und in Richtung Zentrum.

Der Poller wird ab Mitte März 2021 vorerst montags bis freitags von 7.30 bis 9 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr ausgefahren. Die Zeiten können aber nachträglich an die tatsächliche Bedarfslage angepasst werden. Alle Berechtigten des Gebiets Ochsenkopf (Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz und Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer – Nachweis erforderlich) erhalten eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung in Form eines Magnetchips zur individuellen Bedienung des Pollers. Die Magnetchips müssen von den Berechtigten beantragt werden – eine entsprechende Information wird aktuell an den Nutzerkreis verschickt. Das Antragsformular kann außerdem im Internet abgerufen werden unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ämter von A bis Z > Amt für Verkehrsmanagement. Die Chips sollen möglichst bis März verteilt sein. Erst dann wird der Poller aktiviert.

Durchfahrt für Rettungskräfte ist stets gewährleistet

Die Durchfahrt für Rettungskräfte ist im Einsatzfall stets gewährleistet. Die Installation des Pollers kostet rund 18.000 Euro. Die laufenden Kosten betragen jährlich 2.200 Euro. Um eine Verlagerung des Schleichverkehrs im Vorfeld zu verhindern, installiert die Stadt zudem im Kinzigweg auf Höhe von Hausnummer 8 zwei herausnehmbare (nicht versenkbare) Poller. Dies unterbindet die verbotswidrige Umfahrung des Pollers im Wieblinger Weg über den Dreisamweg. Die Beschilderungen werden entsprechend angepasst.

Hintergrund: Die Reaktivierung des Pollers ist eine temporäre und übergangsweise Lösung bis zum Anschluss der Ludwig-Guttmann-Straße an den Rittel. Das Projekt Anschluss Rittel mit Verlängerung der Ludwig-Guttmann-Straße ist angesichts der Corona-Pandemie aus finanziellen Gründen vorerst auf Eis gelegt. Darüber war der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 informiert worden. Bereits im Februar 2019 hatte der Gemeinderat der Reaktivierung zugestimmt, die aber die Klärung verschiedener rechtlicher Aspekte bis hin zum Regierungspräsidium bedingte.