Stadt Heidelberg regt Änderungen im Regionalplan Rhein-Neckar an

Neue Baufelder nur in Orten mit ÖPNV-Anschluss / Höhere Baudichte / Mehr Klimaschutz

Der Verband Region Rhein-Neckar schreibt den Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar fort. Aufgenommen werden neue Wohn- und gewerbliche Bauflächen in Städten und Gemeinden. Das sieht die Stadt Heidelberg in Teilen kritisch und gibt diesbezüglich eine Stellungnahme ab, die sie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 29. Juni 2021 vorgelegt hat.

Standorte für neue Bauflächenpotenziale

Viele neue Wohnbauflächenpotenziale befinden sich entgegen den Leitsätzen zur Bauflächenausweisung im Regionalplan in nicht gut erschlossenen Lagen und ohne fußläufige Distanz zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Stadt Heidelberg hält diese Lagen für nicht geeignet, neue Baufelder auszuschreiben.

Das Problem: Die Stadt Heidelberg ist bereits jetzt sehr stark von Pendlerbewegungen betroffen und befürchtet, dass die Anzahl der einpendelnden Beschäftigten weiter ansteigt. Daher fordert sie, neue Wohnbauflächen ausschließlich an Standorten mit einem Anschluss an den Schienenpersonenverkehr zu schaffen.

Bauliche Dichte

Die Stadt Heidelberg wünscht sich eine flächenschonende Ausweisung von Baugebieten in der Region. Zum Schutz des Bodens sollte eine Mindestdichte bei der Siedlungsflächenentwicklung vorgeschrieben werden. Die Änderung des Regionalplans enthält derzeit keine Zielwerte für bauliche Dichten mehr. Der Vorschlag der Stadt Heidelberg: Die Mindestdichte sollte deutlich über der heutigen Berechnungsgrundlage für Oberzentren von 45 Wohnungen pro Hektar (beispielsweise Fläche von 100 x 100 Metern) liegen.

Die Stadt Heidelberg besitzt bereits eine sehr hohe Dichte bei einem gleichzeitig starken Bevölkerungswachstum. Von allen Stadtkreisen Baden-Württembergs ist die Stadt Heidelberg von 2004 bis 2019 mit 12,8 Prozent am stärksten gewachsen. Da die Bevölkerung schneller angestiegen ist als die Fläche, hat die Baudichte in der Stadt zugenommen. Es leben also mehr Menschen insgesamt auf einem Hektar. Der relative Flächengebrauch pro Einwohnerin und Einwohner hat damit abgenommen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar je 1.000 Einwohner ist von 22,3 Hektar (2004) auf 20,5 Hektar (2019) zurückgegangen. Dieser Rückgang je 1.000 Einwohner beträgt 7,9 Prozent und ist zugleich der höchste Rückgang aller Stadtkreise. Grund dafür ist die konsequente Innen- vor Außenentwicklung der Stadt Heidelberg.

Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Stadt Heidelberg regt eine Erweiterung der Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung an. Außerdem fordert sie die Auseinandersetzung mit dem Thema der Integration und Ausweisung von Vorranggebieten für die erneuerbare Energieerzeugung zum Beispiel mittels Freiflächen für Photovoltaikanlagen auf Ebene des Regionalplans. Das soll dazu beitragen, die Klimaziele zu unterstützen und den Weg dorthin gleichzeitig regionalverträglich zu steuern.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 30.06.2021

Gutachten zeigt: weitere Maßnahmen über den bis herigen Aktionsplan hinaus notwendig, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen

Größter Beitrag zum Klimaschutz durch grüne Fernwärme und Altbausanierung
Gutachten zum Klimaschutz-Aktionsplan

Heidelberg engagiert sich seit Jahrzehnten für den Klimaschutz. Seit Ende der 80er Jahre konnte in Heidelberg der CO2-Ausstoß pro Kopf bereits um 30 Prozent reduziert werden. Die jüngste Etappe auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt leitete der Gemeinderat vor knapp zwei Jahren mit dem Klimaschutz-Aktionsplan ein. Er enthält Zielvorgaben, Handlungsschwerpunkte und konkrete Maßnahmen sowie Vorschläge aus den Reihen des Heidelberger Gemeinderates. Die Verwaltung hat nun ein Gutachten des ifeu-Instituts vorgelegt, das aufzeigt, wie hoch die CO2-Reduktion der einzelnen Maßnahmen sind. Die wesentlichen Maßnahmen mit hohem Einfluss auf die CO2-Bilanz Heidelbergs sind die weitestgehend CO2-neutrale Gestaltung der Heidelberger Fernwärme sowie die Verdoppelung der Altbausanierungsrate. Durch die Umsetzung aller stationären Maßnahmen des Klimaschutzaktionsplans ohne Verkehr könnte laut Prognose die CO2-Bilanz um bis zu 14 Prozent gesenkt werden. Das Gutachten zeigt zugleich, dass weitere Maßnahmen über den bisherigen Aktionsplan hinaus notwendig sind, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen.

In der Studie wurden bislang noch keine Maßnahmen im Verkehrsbereich berücksichtigt. Die Gutachter des ifeu-Instituts bezeichnen außerdem den bereits eingeleiteten Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten um 25 Megawatt als wichtige Maßnahme für den Ausbau erneuerbarer Energien. Bei der Berechnung der Gesamtemissionen ergeben sich hierdurch Einsparungen von 10.000 Tonnen CO2, die aufgrund bundeseinheitlich angewandter Bewertungsverfahren jedoch nicht unmittelbar in die Heidelberger Bilanz eingehen.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens wurden am 30. Juni 2021 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität des Heidelberger Gemeinderats vorgestellt. Klima-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte dazu:

„Das Gutachten zeigt uns klar, dass unsere Anstrengungen noch nicht ausreichen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Mir ist wichtig: Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und tun schon viel. Unsere bisher beschlossenen Maßnahmen sind gut und erzielen Effekte. Wir müssen aber noch mehr machen. Dazu haben wir bereits die Weichen gestellt. Das Ifeu ist bereits beauftragt, uns weitere Maßnahmen zur Erreichung unserer Ziele aufzuzeigen. So können wir Ende des Jahres mit dem Gemeinderat über eine Erweiterung unseres Pakets diskutieren.“

Im Bereich der Fernwärme sind zwei große Maßnahmen vorgesehen. Bis 2030 soll die in Heidelberg bezogene Fernwärme CO2-neutral sein. Die Stadt hat hierfür vor allem in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg bereits erhebliche Investitionen geleistet, unter anderem mit einem Holzheizkraftwerk und vier Biogas-betriebenen Blockheizkraftwerken. Derzeit im Bau ist der Energie- und Zukunftsspeicher im Energiepark Pfaffengrund der Stadtwerke. Der Speicher verbessert die Möglichkeit, regenerative Energiequellen wie Solar- und Windenergie in die Wärmeversorgung einzubinden.

Die Stadt möchte außerdem die Eigenerzeugungsquote für die Fernwärme von derzeit 25 Prozent auf 33 Prozent im Jahr 2025 erhöhen. Wichtige Bausteine dafür sind neben dem Energiespeicher unter anderem der Bau von weiteren dezentralen Blockheizkraftwerken.

Im Bereich der Altbausanierung strebt die Stadt im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsplans an, die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden zu erhöhen. Die Gutachter schätzen die Sanierungsrate auf ein Prozent. Das bedeutet, dass derzeit von 100 Gebäuden pro Jahr eines energetisch saniert wird. Diese Rate soll im privaten Bereich auf 2,5 Prozent und bei städtischen Gebäuden auf 3 Prozent erhöht werden.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass die Stadt bereits weitere Maßnahmen umgesetzt hat, die über den Klimaschutz-Aktionsplan hinausgehen und die bislang ebenfalls nicht bilanziert wurden: Dazu zählt der Beschluss, die Dächer aller Neubauten der Stadt und städtischer Gesellschaften für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Seit 1. Januar fördert die Stadt Photovoltaik-Anlagen auf privaten Dächern und an Fassaden

Eine Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 02.07.2021

 

Rhein-Neckar-Zeitung 24.06.2021:

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-der-klimaschutzaktionsplan-bringt-deutlich-weniger-als-erhofft-_arid,693706.html

Masterplanverfahren Im Neuenheimer Feld: Entwürfe werden ab September diskutiert / Öffentliche Präsentation der Entwürfe durch Planungsbüros

Gemeinsame Presseinformation der Stadt Heidelberg, der Universität Heidelberg und des Landes Baden-Württemberg:

Masterplanverfahren Im Neuenheimer Feld: Entwürfe werden ab September diskutiert / Öffentliche Präsentation der Entwürfe durch Planungsbüros

Seit Anfang des Jahres läuft die Konsolidierungsphase des Masterplanverfahrens Im Neuenheimer Feld. Die zwei Planungsbüros Astoc und Höger erarbeiten dabei je einen Entwicklungsentwurf im konkurrierenden Verfahren. Das bedeutet: Beide konkretisieren unabhängig voneinander und im vertraulichen Rahmen ihre Ideen für die Entwicklung des Gebiets. Mitte Juli 2021 übergeben die Büros ihre Entwürfe an die drei Projektträger Stadt Heidelberg, Land Baden-Württemberg und Universität Heidelberg. Während der Sommerferien werden die Pläne auf fachlicher Ebene auf Herz und Nieren geprüft. Auf dieser Grundlage startet dann nach den Sommerferien die öffentliche Beteiligung mit der Vorstellung und Diskussion der Pläne.

Alle Verfahrensbeteiligten haben sich darauf verständigt, dass die Planungsbüros ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorstellen. Das erfolgt nach der Sommerpause, am 23. September. Ziel ist es, eine intensive und fundierte Debatte auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu führen. Dies ist erst nach eingehender fachlichen Prüfung der Entwürfe durch die Projektträger und die Experten möglich.

Die Projektträger von Universität, Stadt und Land formulieren hierzu in einer gemeinsamen Stellungnahme:

„Um die Entwürfe angemessen diskutieren zu können, ist zuerst ein gründlicher Faktencheck Voraussetzung. Eine oberflächliche Sichtung oder erste Einschätzungen reichen nicht aus, um die Realisierbarkeit und die Potenziale der Vorschläge bewerten zu können. Wir werden die Entwürfe im Sommer eingehend fachlich überprüfen, bevor wir im September mit einer umfassenden und gesicherten Grundlage in die Debatte einsteigen.

Die Planungsbüros hatten den Wunsch, ihre Entwürfe selbst der Öffentlichkeit vorstellen zu können. Dem haben alle Verfahrensbeteiligten zugestimmt, auch wir als Projektträger. Wir werden vor der Präsentation durch die Planungsteams öffentlich keine Stellung zu den Entwürfen beziehen. Das ist Ausdruck unseres Respekts vor dem vereinbarten Verfahren und der damit beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung ab September. Wir möchten diese Diskussion fachlich fundiert führen.“

Die fachliche Überprüfung und Einschätzung der Entwürfe erfolgt im Verlauf der Sommerferien sowohl durch die Projektträger als auch durch ausgewiesene externe Experten und lokale Fachvertreter. So wird beispielsweise geprüft, ob alle notwendigen Nutzungen untergebracht und alle Vorgaben umgesetzt sind. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erstreckt sich ab 23. September über mehrere Wochen in mehreren Beteiligungsformaten.

 

Rhein-Neckar-Zeitung 30.06.2021:

Gemeinderat beschließt Start der nächsten Phase

Die Fortschreibung des Modells Räumliche Ordnung (MRO) hat eine wichtige Stufe genommen: In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Ergebnisse der Analysephase zur Kenntnis genommen und mit großer Mehrheit den Start der Konzeptphase beschlossen.

Was ist das Modell Räumlicher Ordnung?

Das Modell Räumliche Ordnung (MRO) ist ein wichtiges städteplanerisches Instrument. Es steuert die gesamte räumliche Entwicklung der Stadt Heidelberg. Hierfür legt es im Stadtplan Flächen fest, auf denen zum Beispiel neue Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen können, oder zeigt auf, welche Flächen nicht bebaut werden sollen und welche räumlichen Achsen betont werden sollen. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die umweltverträgliche Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen sind wichtige Ziele des MRO.

Warum wird das MRO fortgeschrieben?

Das MRO wurde erstmals 1999 vom Gemeinderat beschlossen. Die dynamische Entwicklung der vergangenen Jahre – von Konversion über Wohnraumbedarf bis Klimaschutz – macht jetzt eine Fortschreibung notwendig. Die neue Fassung betrachtet den Zeitraum bis 2035. Sie wird eng mit den anderen gesamtstädtischen Planungen wie dem Stadtentwicklungskonzept, der Wohnraumbedarfsanalyse und dem Verkehrsentwicklungsplan abgestimmt, die den gleichen Zeitraum betrachten. Die Fortschreibung erfolgt in drei Schritten: Bestandsanalyse, Konzeptphase und Empfehlungen. Die erste Phase ist nun abgeschlossen.

Welche Ergebnisse liefert die Analysephase?

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Siedlungsentwicklung in Heidelberg in den Jahren 2000 bis 2020 erfolgreich umgesetzt wurde. 75 Prozent aller neugebauten Gebäude entstanden im Innenbereich. Möglich machten das die Konversionsflächen. Daher ist auch der Flächenverbrauch deutlich geringer als im Landesdurchschnitt (8,7 gegenüber 37 Quadratmeter pro Einwohner). Weiter ergab die Analyse, dass Heidelberg für die bis 2035 vorausgesagte Bevölkerungsentwicklung noch über ausreichend Wohnbauflächenreserven verfügt. Es gibt aber auch immer konkurrierende Ansprüche an die verfügbaren Flächen, unter anderem mit Blick auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Hinsichtlich Freiräumen zeigt die Analyse, dass mit 57 Prozent mehr als die Hälfte des Stadtgebietes naturschutzrechtlich geschützt ist. Die Flächen des städtischen Biotopvernetzungsprogramms konnten in den letzten 20 Jahren verdoppelt werden. Der Anteil an Freiflächen insgesamt hat durch Siedlungsentwicklung allerdings abgenommen – insgesamt um 35 Hektar, davon 24 Hektar im Innenbereich.

Wie geht es weiter?

Nach der abgeschlossenen Analysephase folgt nun die Konzeptphase. In dieser werden langfristige Entwicklungstendenzen und Handlungsempfehlungen entwickelt. Unter anderem sollen Schwerpunkträume für die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung herausgearbeitet werden. Auch Themen wie die Vernetzung von Freiräumen, die Nutzungsmischung von Wohnen, Wirtschaft und Wissenschaft oder mögliche Synergieeffekte durch regionale Kooperationen werden dabei untersucht. Diese Konzeptphase dauert voraussichtlich bis Ende 2022. Schließlich werden die Ergebnisse in der dritten Phase zu einem neuen Modell Räumliche Ordnung zusammengeführt.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 25.06.2021

Beim Bauer Treiber in Wieblingen wurde gefeiert!

Das BAFF – Bündnis für Ankunftszentrum, Flüchtlinge und Flächenerhalt Heidelberg – lud am Sonntag Nachmittag zum Fest. Gefeiert wurde der Sieg beim Bürgerentscheid. 70 % der Bürger*innen in Heidelberg haben sich gegen die Wolfsgärten als neuen Standort des Ankunftszentrums entschieden und damit gegen einen landwirtschaftlichen Flächenverbrauch. Das Ankunftszentrum bleibt nun im PHV.

Rhein-Neckar-Zeitung 22.06.2021:

Betriebshof: geht jetzt alles wieder von vorne los?

Der Tagesordnungspunkt „Weiterentwicklung rnv-Betriebshof – Grundsatzbeschluss“, der einen Neubau des Betriebshofes am alten Standort in Bergheim vorsieht, wurde gestern, 06.05., im Gemeinderat auf Antrag von CDU, Grüne und Heidelberger mit großer Mehrheit (29 Ja; 8 Nein; 7 Enthaltungen) auf den 22. Juli vertagt. Ziel des Antrags ist es die städtebauliche Qualität am Altstandort zu verbessern und die Planungen der Interimsstandorte in Rohrbach und Wieblingen zu optimieren. Zudem soll bis dahin die Machbarkeit einer dezentralen Abstellanlage auf dem Eternit-Areal am Standort Heidelberg/Leimen geprüft werden. Außerdem soll ein Bürgerrat mit den Bürgerinnen und Bürgern aus den betroffenen Stadtteilen, Fachleuten, Vertretern der RNV etc. eingerichtet werden, der bei der Planung mit einbezogen wird, um eine Lösung bis zur Sommerpause auf Grundlage stabiler Mehrheiten mit ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden (Antrag hier lesen).
Die RNV wird es nicht freuen, wartet sie nun seit Jahren auf einen Beschluss. Aber vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll die Betriebshof-Geschichte nochmal gründlich zu überdenken, ist sich die Bevölkerung doch sehr uneinig. Auch unsere GAL Stadträtin und Stadtrat haben unterschiedlich abgestimmt.

Rhein-Neckar-Zeitung 03.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 05.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 06.05.2021:

Rhein-Neckar-Zeitung 07.05.2021:

Der Bezirksbeirat Rohrbach sagt NEIN zu einer Straßenbahnabstellanlage in Rohrbach Süd

Auf der Bezirksbeiratssitzung in Rohrbach am letzten Donnerstag, 04.03., hat unsere Bezirksbeirätin Claudia Rink einen Sachantrag zu Punkt 2 „Betriebshofplanungen -dezentrale Unterbringung von Bussen und Bahnen“ eingebracht:

Ich beantrage für die Bezirksbeiratssitzung Rohrbach am 04. März 2021 zu TOP 2.1 folgenden Sachantrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der RNV dem Gemeinderat eineVorlage/Variante zu erstellen, in der alle Straßenbahnen auf dem alten Standort abgestellt werden. Als weitere Variante soll geprüft werden, ob 1. Busabstellplätze ausgelagert werden können und 2. ob Busabstellplätze in einer zweiten Etage über der Straßenbahnabstellung geschaffen werden können (Busse können ja im Gegensatz zu Straßenbahnen eine Steigung überwinden).

Begründung:
In der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 17. Oktober 2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, sofort die vorliegenden Planungen für den Ausbau des Betriebshofes am Altstandort in der Bergheimer Straße wiederaufzunehmen. Dabei sind die vom Bürgerentscheid nicht betroffenen Punkte des Zukunftskonzepts Bergheim des bestehenden  Gemeinderatsbeschlusses (Entstehung von 100 % bezahlbarer Mietwohnungen in Händen der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH); Entwicklung von Konzepten für Grün- und Freiflächen mit hoher ökologischer Vielfalt und verbesserter Aufenthaltsqualität; Integration des Dezernat 16 in die städtebauliche Maßnahme) zu integrieren. Zur Umsetzung dieser Integration soll die Stadt eine Erweiterung bis zur Emil-Maier-Straße, gegebenenfalls bis zum Czernyring prüfen. Zusätzlich soll die dezentrale Unterbringung von Bussen und Bahnen ebenfalls geprüft werden.Um eine Entscheidung für die Auslagerung der Straßenbahnen treffen zu können, ist es erforderlich zu sehen, welche Auswirkungen ein Betriebshof mit allen Straßenbahnen in Bergheim hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten noch für die Fläche in Richtung Czernyring gegeben wären.

Da diese Punkte auch in einem Antrag der Grünen mitenthalten sind, wurde beschlossen, dass der Antrag der Grünen angenommen und weiterverfolgt wird. Wie so oft, haben wir wieder mal das nachsehen und die Grünen können sich rühmen, den Antrag gestellt zu haben. Leider bekommt die Öffentlichkeit davon selten etwas davon mit, denn auch in der Presse werden wir kleinen Wählervereinigungen oft übergangen (siehe Beitrag: „Rad- und Fußverbindung über den Neckar – GAL Antrag wird bei der weiteren Planung berücksichtigt“). Aber was soll’s, es geht ja um die Sache und mit dem „Grünen“ Antrag sind wir auf dem richtigen Weg.

 

Von Karin Weidenheimer, komm. Stadtteilvorsitzende Rohrbachs, kam am Montag, 08.03. folgende Mitteilung:

Liebe Rohrbacherinnen und Rohrbacher, liebe Leute,

es war wohl eine der längsten Sitzungen, die der Bezirksbeirat Rohrbach erlebt hat. 4 ½ Stunden dauerte die Sitzung am Donnerstag, dem 04. März 2021. Beherrschendes Thema war die beabsichtigte Straßenbahnabstellanlage in Rohrbach Süd.

Bürgermeister Odszuck, der die Sitzung leitete, stellte zuerst die Suche nach einem Standort für den Betriebshof dar, der zu den jetzigen Planungen geführt hat, dann die Planungen für den Betriebshof in Bergheim und die ergänzenden Abstellanlagen in Rohrbach und Wieblingen.

Obwohl der Gemeinderat einen Entwurf gefordert hatte, der eine Unterbringung aller Bahnen und Busse am jetzigen Standort vorsieht, sah keiner der Vorschläge der Verwaltung das vor. Stattdessen wurde die Fläche des Betriebshofes sogar verkleinert.

Auf dem jetzigen Gleislager in Wieblingen könnten 20 Bahnen abgestellt werden. Lediglich der Einbau der Weichen sei nicht einfach.

Dann ging es um die Abstellanlage in Rohrbach. Die Planungen in Rohrbach haben sich als nicht durchdacht herausgestellt. Das Vorhaben lässt sich dort vielleicht baulich am einfachsten realisieren, aber die Folgen wurden ausgeblendet. So würde es keinen Durchweg für die Fußgänger, Radfahrer, Landwirte mit ihren Traktoren und Busse vom Haltestellenbereich Rohrbach-Süd ins Feld mehr geben. Der untere Teil des Soldatenwegs soll nämlich Teil der Abstellanlage werden. Auf Nachfragen wurde als Option von der Verwaltung der Weg entlang der Böschung der Boxbergauffahrt vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um einen schmalen, geschlängelten Fußweg. Der müsste erheblich verbreitert werden, was einen weiteren Eingriff in die Natur bedeuten würde.

Auch daran, dass die Planung einen Umweg für die Busse vom Boxberg und Emmertsgrund bedeutet hat man nicht bedacht. Die bisherige, kurze Zufahrt zur Haltestelle durch das Rohrbacher Feld wäre nicht mehr möglich. Dieses Problem wolle man in einem zweiten Schritt überlegen. Dabei hätte eine Fahrzeitverlängerung eventuell Auswirkungen auf die Standortentscheidung.

Ein Gehölzstreifen soll nach neuer Planung zwar erhalten bleiben, aber wie ist dessen Wertigkeit zu sehen, wenn er bisher mitten auf dem Acker liegt und dann zwischen der Straßenbahnabstellanlage und dem Parkplatz?

Bei der ökologischen Bewertung des gesamten Standortes hat man als Vergleich die Nutzung der Gesamtfläche als Parkplatz und nicht die jetzige Nutzung herangezogen.

Komplett unsinnig wird der Standort, wenn man davon ausgeht, dass die zukünftige Entwicklung, wegen der mehr Straßenbahnen benötigt werden, Richtung PHV und Schwetzingen geht. Warum sollen die Bahnen dann in Rohrbach stehen?

Als Vorsitzende des Stadtteilvereins habe ich ein Statement abgegeben, dass das Rohrbacher Feld unser Naherholungsgebiet, unsere grüne Lunge und unser Ackerland ist und uns am Herzen liegt und wir Rohrbacher alles tun werden, um unser Feld zu schützen und dieses Vorhaben zu verhindern.

Die Rohrbacher Bezirksbeiräte haben den Standort Straßenbahnabstellanlage mit folgendem Beschluss abgelehnt:

Der Bezirksbeirat Rohrbach lehnt den Bau einer Abstellanlage auf den Rohrbacher Feldern ab und spricht sich für die weitere Verfolgung und Vorstellung von alternativen Planungen aus.

Diese sind:

Die Vorstellung mindestens einer Lösung für die Unterbringung aller Bahnen auf dem Betriebshof in Bergheim.
Ein dezentrales Konzept unter der Einbeziehung aller Endhaltestellen in Heidelberg

Darüber hinaus ist der Ökopunktevergleich Rohrbach/Wieblingen auf Basis der aktuellen Gegebenheiten im Vergleich neu vorzunehmen.

Begründung: Die derzeitigen Planungen sind einseitig auf ein Konzept von einem verkleinerten Betriebshof in Bergheim sowie einer weiteren Abstellanlage ausgerichtet. Alternative Planungen, die im politischen Prozess abgewogen werden können, liegen nicht vor. Die ökologische Bewertung des Standortes Rohrbach entspricht nicht den derzeitigen Verhältnissen, es existiert hier keine Park-und-Ride Anlage, sondern Ackerflächen. Die Sinnhaftigkeit einer Park-und-Ride Anlage an dieser Stelle ist nicht überzeugend nachgewiesen.

Darüber hinaus gab es noch einige weitere Themen im Bezirksbeirat:

Auf das Gelände der Flüchtlingsunterkunft kommt eine kleine Streuobstwiese und die Grünfläche zwischen dem Kinderspielplatz im Käthchen-Förster-Park und der Leimer Straße soll spieltauglicher werden.

Aus der Mitte des Bezirksbeirats wurden noch Anträge gestellt. So soll der Kinderspielplatz Christian-Bitter-Straße aufgewertet werden, damit er für kleinere Kinder besser nutzbar ist. Ein weiterer Antrag war, dass die Stadt das Gelände des St. Theresia-Kindergartens kaufen soll, um sicherzustellen, dass es hier auch zukünftig einen Kindergarten gibt.

Diese Anträge muss die Stadtverwaltung nun bearbeiten und als Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung des Bezirksbeirates nehmen.

Was die Straßenbahnabstellanlage betrifft bleiben wir am Ball und zählen auf Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Karin Weidenheimer
Komm. Vorsitzende

 

Über die Sitzung erschien in der Rhein-Neckar-Zeitung am 09.03. folgendes:

GAL freut sich mit der Siedlungsgemeinschaft Ochsenkopf – Poller wird montiert

Die GAL freut sich mit der Siedlungsgemeinschaft Ochsenkopf, dass der versenkbare Poller im Wieblinger Weg nun endlich angebracht wird, um den Schleichverkehr im Ochsenkopf zu unterbinden. Schon immer hat die GAL dieses Vorhaben zur Verkehrsberuhigung befürwortet und unterstützt.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 28.01.2021:

Verkehrsberuhigung am Ochsenkopf: Poller im Wieblinger Weg wird montiert
Aktivierung voraussichtlich im März 2021

Zur Verkehrsberuhigung am Ochsenkopf montiert die Stadt Heidelberg im Wieblinger Weg auf Höhe der Hausnummer 88 wieder einen versenkbaren Poller. Die Arbeiten haben am Dienstag, 26. Januar 2021, begonnen. Der Poller soll den Schleichverkehr im Ochsenkopf unterbinden. Dabei geht es insbesondere um den Durchgangs- und Querverkehr zur SRH, zu den Gewerbeschulen und in Richtung Zentrum.

Der Poller wird ab Mitte März 2021 vorerst montags bis freitags von 7.30 bis 9 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr ausgefahren. Die Zeiten können aber nachträglich an die tatsächliche Bedarfslage angepasst werden. Alle Berechtigten des Gebiets Ochsenkopf (Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz und Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer – Nachweis erforderlich) erhalten eine kostenfreie Ausnahmegenehmigung in Form eines Magnetchips zur individuellen Bedienung des Pollers. Die Magnetchips müssen von den Berechtigten beantragt werden – eine entsprechende Information wird aktuell an den Nutzerkreis verschickt. Das Antragsformular kann außerdem im Internet abgerufen werden unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ämter von A bis Z > Amt für Verkehrsmanagement. Die Chips sollen möglichst bis März verteilt sein. Erst dann wird der Poller aktiviert.

Durchfahrt für Rettungskräfte ist stets gewährleistet

Die Durchfahrt für Rettungskräfte ist im Einsatzfall stets gewährleistet. Die Installation des Pollers kostet rund 18.000 Euro. Die laufenden Kosten betragen jährlich 2.200 Euro. Um eine Verlagerung des Schleichverkehrs im Vorfeld zu verhindern, installiert die Stadt zudem im Kinzigweg auf Höhe von Hausnummer 8 zwei herausnehmbare (nicht versenkbare) Poller. Dies unterbindet die verbotswidrige Umfahrung des Pollers im Wieblinger Weg über den Dreisamweg. Die Beschilderungen werden entsprechend angepasst.

Hintergrund: Die Reaktivierung des Pollers ist eine temporäre und übergangsweise Lösung bis zum Anschluss der Ludwig-Guttmann-Straße an den Rittel. Das Projekt Anschluss Rittel mit Verlängerung der Ludwig-Guttmann-Straße ist angesichts der Corona-Pandemie aus finanziellen Gründen vorerst auf Eis gelegt. Darüber war der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 informiert worden. Bereits im Februar 2019 hatte der Gemeinderat der Reaktivierung zugestimmt, die aber die Klärung verschiedener rechtlicher Aspekte bis hin zum Regierungspräsidium bedingte.