Wenn Wohnraum in städtischem Besitz verkauft wird, gelten bislang folgende Auswahlkriterien: Anzahl der Kinder, Bewerber kommen aus Heidelberg, finanzielle Situation der Bewerber, Warteliste/Mehrfachbewerbungen, das Objekt muss innerhalb einer angemessenen Zeit umgebaut/bezogen werden, solides Finanzierungskonzept.
Angesichts eines aktuellen Falles hat der Gemeinderat nun die Verwaltung beauftragt, diese Kriterien zu aktualisieren. Zukünftig sollen auch Aspekte wie innovative Wohnformen, Miete/Eigentum, Barrierefreiheit etc berücksichtigt werden.
Diese Erweiterung ist sinnvoll, wir bitten aber um Verständnis dafür, das in einem laufenden Verfahren die Vergabekriterien nicht einfach geändert werden können.
