Bürgerplakette für Regine Buyer und Ellen Möller!

Am Mittwochabend wurde die Bürgerplakette 2020 der Stadt Heidelberg an ehrenamtlich Engagierte verliehen, die sich für Mitmenschen und das Gemeinwohl außerordentlich einsetzen. Wir schließen uns den Glückwünschen der Stadt an! Danke für Euer Engagement, ohne das eine Gesellschaft nicht Bestand haben kann! Unter den Ausgezeichneten findet sich auch ein GAL Mitglied: Herzlichen Glückwunsch Regine Buyer! „Sie leitet seit vielen Jahren die Gruppe Heidelberg-Wieblingen des BUND. Der Erhalt des Naturschutzgebietes Unterer Neckar/Altneckar und der Neckarwiese in Wieblingen sind ihr dabei eine Herzensangelegenheit. Sie war wesentlich an der Verwirklichung des Naturlehrpfades beteiligt und lädt regelmäßig Interessierte zu Exkursionen und Vorträgen ein. Dr. Regine Buyer engagiert sich zudem in der Arbeitsgemeinschaft Unterer Neckar, steht in Kontakt mit dem Wasserschifffahrtsamt und ist Mitglied des Bezirksbeirates.“, heißt es in der Laudatio.

Auch möchten wir der Kinderbeauftragten in der Altstadt, Ellen Möller, ganz herzlich gratulieren! Sie wurde zusammen mit Lilly Edler und Gisela Lasser ausgezeichnet. „Durch ihr besonderes Engagement gelang es ihnen zu Beginn der Corona-Pandemie, über 1.000 Alltagsmasken zu nähen und damit zunächst vor allem ältere Menschen in der Altstadt zu versorgen. Durch die erbetenen Spenden für die Masken kamen weit über 5.000 Euro zusammen, die sie wiederum gemeinnützigen Zwecken zukommen ließen. Neben der zeitaufwändigen Näharbeit kam es bei den Anfragen nach Masken zu wertvollen Gesprächen und zwischenmenschlichen Kontakten.“ , heißt es in deren Würdigung.

Mehr dazu auch hier in der Pressemittelung der Stadt Heidelberg

Dr. Regine Buyer 1. Reihe ganz links

Ellen Möller in der Mitte mit blauem Blazer

(Fotos: Philipp Rothe)

 

 

Gerd Guntermann, GAL Altstadt-Bezirksbeirat, demonstrierte mit dem BUND gegen Neubau des Königstuhl-Hotels

Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung 02.08.2021:

Protest gegen Königstuhl-Hotel „Rückschlag für den Klimaschutz“

Kritik: mehr Verkehrsaufkommen, Nachteile für Artenschutz.

Kleine Gruppe gegen großes Hotel: Rund ein Dutzend Demonstranten sehen das neu eröffnete Königstuhl-Hotel kritisch und fordern einen Teilabriss. Foto: Rothe 30.07.2021

Von Manfred Ofer, 02.08.2021

Heidelberg. Berechtigte Kritik oder Polemik? Wer am vergangenen Freitag in der Außengastronomie des Hotels Königstuhl saß, bekam unter Umständen neben einem malerischen Blick auch eine Protestkundgebung geboten. Dazu aufgerufen hatte die BUND-Kreisgruppe Heidelberg. Die Naturschützer sehen in dem Neubau des Hotels einen Rechtsbruch, den die Stadt hätte unterbinden müssen. Der zuständige Investor Wolfgang Scheidtweiler kann diese Kritik nicht nachvollziehen und verweist unter anderem darauf, dass bei der Errichtung alles mit der Naturschutzbehörde abgestimmt worden sei.

„Wir befinden uns vor einem Gebäude, das hier eigentlich nicht stehen dürfte“, machte Rainer Zawatzky zu Beginn der Demonstration deutlich. Der Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe hatte sich am Freitagnachmittag mit neun Mitstreitern vor dem neu gestalteten Gebäude eingefunden. Zawatzky bezog sich auf eine im Januar erfolgte Feststellung des Petitionsausschusses des baden-württembergischen Landtages.

Das Baugesetzbuch sei hier eindeutig, argumentierte er: Der Neubau des Hotels im Außenbereich eines Landschaftsschutzgebiets sei rechtswidrig, da es sich um kein „privilegiertes Vorhaben“ handele. Unter diese Bezeichnung würden vielmehr landwirtschaftliche Betriebe fallen. „Damit haben wir es hier definitiv nicht zu tun“, schloss Zawatzky. „Die zuständige Behörde der Stadt Heidelberg hätte das nicht genehmigen dürfen.“ Zumal er sich auch sicher sei, dass der neue Bebauungsplan, wäre er dem Gemeinderat damals zur Abstimmung vorgelegt worden, keine Mehrheit bekommen hätte. Stattdessen müsse man jetzt mit den Konsequenzen leben: mit mehr Umweltbelastung durch Auto- und Transport-Verkehr vor Ort sowie Lichtverschmutzung im großen Stil aufgrund der beleuchteten großen Fenster. Letztere würden nachtaktive Vögel und Fledermäuse gefährden.

Gerd Guntermann, Altstadt-Bezirksbeirat, schloss sich der Kritik seines Vorredners an. Er betonte, dass man nicht gegen den Erhalt der traditionellen Gastronomie sei. Der Hotelneubau sei allerdings illegal erfolgt und verstoße gegen eine Vielzahl von Natur-, Arten- und Landschaftsschutzregelungen. Die Erweiterung von vorher zwölf auf 62 Zimmer sei ein formaler Fehler, den sich primär die Stadt Heidelberg vorwerfen lassen müsse. „Die Stadt macht sich unglaubwürdig, da durch das höhere Verkehrsaufkommen ihre Bemühungen um den Klimaschutz einen Rückschlag erleiden“, sagte Guntermann und plädierte für einen Teilabriss, sofern die Rechtsprechung das zulasse.

Dies lehnt Wolfgang Scheidtweiler ab. Der verantwortliche Investor des Hotelneubaus widerspricht den am Protesttag vorgetragenen Ansichten und hebt unter anderem hervor, dass alle Maßnahmen in den vergangenen Jahren mit dem Baurechtsamt der Stadt abgestimmt worden seien. Es seien auch nicht mehr Parkplätze entstanden als das vor dem Projekt der Fall gewesen sei. Hohe Besucherzahlen hätten auch schon lange zuvor an diesem beliebten Standort zur Normalität gehört. Außerdem seien im Dachgebälk an der Süd- und Ostseite des Hauses Nistplätze für Fledermäuse und nach Westen hin Klappläden zur Vermeidung spiegelnder Flächen eingerichtet worden, um bedrohte Vogelarten vor Schaden zu bewahren. Die Vorwürfe des BUND seien darum aus seiner Sicht polemisch.

Antrag der GAL – Mobile Verkaufsstände

Wir freuen uns, dass unser Antrag mehr mobile Verkaufstände in Heidelberg zu genehmigen, die ersten beiden Hürden (Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft) geschafft hat. Am 22.07. wird im Gemeinderat darüber entschieden.

Rhein-Neckar-Zeitung 16.07.2021:

Wir glauben es erst, wenn sie stehen – drei Poller kommen in die Altstadt

Verkehrsberuhigung Altstadt: Die ersten Poller kommen

In der Altstadt soll künftig ein Mix aus versenkbaren und festen Pollern den Verkehr beruhigen und für mehr Sicherheit sorgen. Jetzt werden an drei Standorten die ersten Polleranlagen des Verkehrslenkungs- und -beruhigungskonzepts Altstadt installiert: Am Montag, 19. Juli 2021, starten die Arbeiten für die Standorte Hauptstraße/Sofienstraße, Hauptstraße/Kornmarkt sowie in der Grabengasse nördlich der Plöck. Alle drei Polleranlagen werden gleichzeitig gebaut. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang November 2021.

Der Beschluss stammt aus dem Jahr 2018, unser Antrag vom März 2016. Die Verzögerung stößt bei vielen StadträtInnen auf Unverständnis, so auch bei unserem Stadtrat Michael Pfeiffer (Artikel vom 18.05.2021)

Rhein-Neckar-Zeitung 15.07.2021:

Stadt Heidelberg regt Änderungen im Regionalplan Rhein-Neckar an

Neue Baufelder nur in Orten mit ÖPNV-Anschluss / Höhere Baudichte / Mehr Klimaschutz

Der Verband Region Rhein-Neckar schreibt den Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar fort. Aufgenommen werden neue Wohn- und gewerbliche Bauflächen in Städten und Gemeinden. Das sieht die Stadt Heidelberg in Teilen kritisch und gibt diesbezüglich eine Stellungnahme ab, die sie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 29. Juni 2021 vorgelegt hat.

Standorte für neue Bauflächenpotenziale

Viele neue Wohnbauflächenpotenziale befinden sich entgegen den Leitsätzen zur Bauflächenausweisung im Regionalplan in nicht gut erschlossenen Lagen und ohne fußläufige Distanz zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Stadt Heidelberg hält diese Lagen für nicht geeignet, neue Baufelder auszuschreiben.

Das Problem: Die Stadt Heidelberg ist bereits jetzt sehr stark von Pendlerbewegungen betroffen und befürchtet, dass die Anzahl der einpendelnden Beschäftigten weiter ansteigt. Daher fordert sie, neue Wohnbauflächen ausschließlich an Standorten mit einem Anschluss an den Schienenpersonenverkehr zu schaffen.

Bauliche Dichte

Die Stadt Heidelberg wünscht sich eine flächenschonende Ausweisung von Baugebieten in der Region. Zum Schutz des Bodens sollte eine Mindestdichte bei der Siedlungsflächenentwicklung vorgeschrieben werden. Die Änderung des Regionalplans enthält derzeit keine Zielwerte für bauliche Dichten mehr. Der Vorschlag der Stadt Heidelberg: Die Mindestdichte sollte deutlich über der heutigen Berechnungsgrundlage für Oberzentren von 45 Wohnungen pro Hektar (beispielsweise Fläche von 100 x 100 Metern) liegen.

Die Stadt Heidelberg besitzt bereits eine sehr hohe Dichte bei einem gleichzeitig starken Bevölkerungswachstum. Von allen Stadtkreisen Baden-Württembergs ist die Stadt Heidelberg von 2004 bis 2019 mit 12,8 Prozent am stärksten gewachsen. Da die Bevölkerung schneller angestiegen ist als die Fläche, hat die Baudichte in der Stadt zugenommen. Es leben also mehr Menschen insgesamt auf einem Hektar. Der relative Flächengebrauch pro Einwohnerin und Einwohner hat damit abgenommen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar je 1.000 Einwohner ist von 22,3 Hektar (2004) auf 20,5 Hektar (2019) zurückgegangen. Dieser Rückgang je 1.000 Einwohner beträgt 7,9 Prozent und ist zugleich der höchste Rückgang aller Stadtkreise. Grund dafür ist die konsequente Innen- vor Außenentwicklung der Stadt Heidelberg.

Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Stadt Heidelberg regt eine Erweiterung der Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung an. Außerdem fordert sie die Auseinandersetzung mit dem Thema der Integration und Ausweisung von Vorranggebieten für die erneuerbare Energieerzeugung zum Beispiel mittels Freiflächen für Photovoltaikanlagen auf Ebene des Regionalplans. Das soll dazu beitragen, die Klimaziele zu unterstützen und den Weg dorthin gleichzeitig regionalverträglich zu steuern.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 30.06.2021

Gutachten zeigt: weitere Maßnahmen über den bis herigen Aktionsplan hinaus notwendig, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen

Größter Beitrag zum Klimaschutz durch grüne Fernwärme und Altbausanierung
Gutachten zum Klimaschutz-Aktionsplan

Heidelberg engagiert sich seit Jahrzehnten für den Klimaschutz. Seit Ende der 80er Jahre konnte in Heidelberg der CO2-Ausstoß pro Kopf bereits um 30 Prozent reduziert werden. Die jüngste Etappe auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt leitete der Gemeinderat vor knapp zwei Jahren mit dem Klimaschutz-Aktionsplan ein. Er enthält Zielvorgaben, Handlungsschwerpunkte und konkrete Maßnahmen sowie Vorschläge aus den Reihen des Heidelberger Gemeinderates. Die Verwaltung hat nun ein Gutachten des ifeu-Instituts vorgelegt, das aufzeigt, wie hoch die CO2-Reduktion der einzelnen Maßnahmen sind. Die wesentlichen Maßnahmen mit hohem Einfluss auf die CO2-Bilanz Heidelbergs sind die weitestgehend CO2-neutrale Gestaltung der Heidelberger Fernwärme sowie die Verdoppelung der Altbausanierungsrate. Durch die Umsetzung aller stationären Maßnahmen des Klimaschutzaktionsplans ohne Verkehr könnte laut Prognose die CO2-Bilanz um bis zu 14 Prozent gesenkt werden. Das Gutachten zeigt zugleich, dass weitere Maßnahmen über den bisherigen Aktionsplan hinaus notwendig sind, um das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen.

In der Studie wurden bislang noch keine Maßnahmen im Verkehrsbereich berücksichtigt. Die Gutachter des ifeu-Instituts bezeichnen außerdem den bereits eingeleiteten Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten um 25 Megawatt als wichtige Maßnahme für den Ausbau erneuerbarer Energien. Bei der Berechnung der Gesamtemissionen ergeben sich hierdurch Einsparungen von 10.000 Tonnen CO2, die aufgrund bundeseinheitlich angewandter Bewertungsverfahren jedoch nicht unmittelbar in die Heidelberger Bilanz eingehen.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens wurden am 30. Juni 2021 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität des Heidelberger Gemeinderats vorgestellt. Klima-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte dazu:

„Das Gutachten zeigt uns klar, dass unsere Anstrengungen noch nicht ausreichen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Mir ist wichtig: Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und tun schon viel. Unsere bisher beschlossenen Maßnahmen sind gut und erzielen Effekte. Wir müssen aber noch mehr machen. Dazu haben wir bereits die Weichen gestellt. Das Ifeu ist bereits beauftragt, uns weitere Maßnahmen zur Erreichung unserer Ziele aufzuzeigen. So können wir Ende des Jahres mit dem Gemeinderat über eine Erweiterung unseres Pakets diskutieren.“

Im Bereich der Fernwärme sind zwei große Maßnahmen vorgesehen. Bis 2030 soll die in Heidelberg bezogene Fernwärme CO2-neutral sein. Die Stadt hat hierfür vor allem in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg bereits erhebliche Investitionen geleistet, unter anderem mit einem Holzheizkraftwerk und vier Biogas-betriebenen Blockheizkraftwerken. Derzeit im Bau ist der Energie- und Zukunftsspeicher im Energiepark Pfaffengrund der Stadtwerke. Der Speicher verbessert die Möglichkeit, regenerative Energiequellen wie Solar- und Windenergie in die Wärmeversorgung einzubinden.

Die Stadt möchte außerdem die Eigenerzeugungsquote für die Fernwärme von derzeit 25 Prozent auf 33 Prozent im Jahr 2025 erhöhen. Wichtige Bausteine dafür sind neben dem Energiespeicher unter anderem der Bau von weiteren dezentralen Blockheizkraftwerken.

Im Bereich der Altbausanierung strebt die Stadt im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsplans an, die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden zu erhöhen. Die Gutachter schätzen die Sanierungsrate auf ein Prozent. Das bedeutet, dass derzeit von 100 Gebäuden pro Jahr eines energetisch saniert wird. Diese Rate soll im privaten Bereich auf 2,5 Prozent und bei städtischen Gebäuden auf 3 Prozent erhöht werden.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass die Stadt bereits weitere Maßnahmen umgesetzt hat, die über den Klimaschutz-Aktionsplan hinausgehen und die bislang ebenfalls nicht bilanziert wurden: Dazu zählt der Beschluss, die Dächer aller Neubauten der Stadt und städtischer Gesellschaften für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Seit 1. Januar fördert die Stadt Photovoltaik-Anlagen auf privaten Dächern und an Fassaden

Eine Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 02.07.2021

 

Rhein-Neckar-Zeitung 24.06.2021:

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-der-klimaschutzaktionsplan-bringt-deutlich-weniger-als-erhofft-_arid,693706.html

Gemeinderat beschließt Start der nächsten Phase

Die Fortschreibung des Modells Räumliche Ordnung (MRO) hat eine wichtige Stufe genommen: In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Ergebnisse der Analysephase zur Kenntnis genommen und mit großer Mehrheit den Start der Konzeptphase beschlossen.

Was ist das Modell Räumlicher Ordnung?

Das Modell Räumliche Ordnung (MRO) ist ein wichtiges städteplanerisches Instrument. Es steuert die gesamte räumliche Entwicklung der Stadt Heidelberg. Hierfür legt es im Stadtplan Flächen fest, auf denen zum Beispiel neue Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen können, oder zeigt auf, welche Flächen nicht bebaut werden sollen und welche räumlichen Achsen betont werden sollen. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie die umweltverträgliche Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen sind wichtige Ziele des MRO.

Warum wird das MRO fortgeschrieben?

Das MRO wurde erstmals 1999 vom Gemeinderat beschlossen. Die dynamische Entwicklung der vergangenen Jahre – von Konversion über Wohnraumbedarf bis Klimaschutz – macht jetzt eine Fortschreibung notwendig. Die neue Fassung betrachtet den Zeitraum bis 2035. Sie wird eng mit den anderen gesamtstädtischen Planungen wie dem Stadtentwicklungskonzept, der Wohnraumbedarfsanalyse und dem Verkehrsentwicklungsplan abgestimmt, die den gleichen Zeitraum betrachten. Die Fortschreibung erfolgt in drei Schritten: Bestandsanalyse, Konzeptphase und Empfehlungen. Die erste Phase ist nun abgeschlossen.

Welche Ergebnisse liefert die Analysephase?

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Siedlungsentwicklung in Heidelberg in den Jahren 2000 bis 2020 erfolgreich umgesetzt wurde. 75 Prozent aller neugebauten Gebäude entstanden im Innenbereich. Möglich machten das die Konversionsflächen. Daher ist auch der Flächenverbrauch deutlich geringer als im Landesdurchschnitt (8,7 gegenüber 37 Quadratmeter pro Einwohner). Weiter ergab die Analyse, dass Heidelberg für die bis 2035 vorausgesagte Bevölkerungsentwicklung noch über ausreichend Wohnbauflächenreserven verfügt. Es gibt aber auch immer konkurrierende Ansprüche an die verfügbaren Flächen, unter anderem mit Blick auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Hinsichtlich Freiräumen zeigt die Analyse, dass mit 57 Prozent mehr als die Hälfte des Stadtgebietes naturschutzrechtlich geschützt ist. Die Flächen des städtischen Biotopvernetzungsprogramms konnten in den letzten 20 Jahren verdoppelt werden. Der Anteil an Freiflächen insgesamt hat durch Siedlungsentwicklung allerdings abgenommen – insgesamt um 35 Hektar, davon 24 Hektar im Innenbereich.

Wie geht es weiter?

Nach der abgeschlossenen Analysephase folgt nun die Konzeptphase. In dieser werden langfristige Entwicklungstendenzen und Handlungsempfehlungen entwickelt. Unter anderem sollen Schwerpunkträume für die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung herausgearbeitet werden. Auch Themen wie die Vernetzung von Freiräumen, die Nutzungsmischung von Wohnen, Wirtschaft und Wissenschaft oder mögliche Synergieeffekte durch regionale Kooperationen werden dabei untersucht. Diese Konzeptphase dauert voraussichtlich bis Ende 2022. Schließlich werden die Ergebnisse in der dritten Phase zu einem neuen Modell Räumliche Ordnung zusammengeführt.

Presseinformation der Stadt Heidelberg vom 25.06.2021

Baugenehmigung für Hotel-Neubau auf dem Königstuhl war rechtswidrig! Rückbau wird als unverhältnismäßig erachtet

GAL Stadträtin Judith Marggraf fordert mehr Transparenz bei Entscheidungen des Baurechtsamts

Rhein-Neckar-Zeitung 26.03.2021:

 

Rhein-Neckar-Zeitung 08.03.2021:

Leserbrief von GAL Altstadt Bezirksbeirat Gerd Guntermann:

 

Rhein-Neckar-Zeitung 03.03.2021:

Hotel-Neubau am Königstuhl hätte so nie genehmigt werden dürfen

Petitionsausschuss: Baugenehmigung war rechtswidrig – Gebäude darf dennoch stehen bleiben – Auflage: Stadt muss Bauanträge abstimmen

Deutlich massiver als der Vorgängerbau: Der Neubau am Königstuhl hätte nie genehmigt werden dürfen. Schon an Ostern soll das Hotel und Restaurant eröffnen. Foto: Rothe

Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Die Genehmigung für den Abriss und Neubau des Königstuhlhotels war rechtswidrig und hätte von der Stadt so nicht erteilt werden dürfen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg. Trotzdem lehnte das Gremium die Petition ab. Das Hotel, das kurz vor der Fertigstellung steht, muss also nicht wieder abgerissen werden. Ein Heidelberger hatte sich an den Ausschuss gewandt. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Um welches Gebäude geht es? Um das neue Hotel auf dem Königstuhl nahe der Gipfelstation der Bergbahn. Direkt hinter der beliebten Aussichtsplattform gab es schon seit 1864 ein Hotel. Nach der Jahrtausendwende ging es jedoch wirtschaftlich bergab, das Haus stand viele Jahre weitgehend leer – zuletzt hatte 2010 auch der Biergarten dort zugemacht. 2012 kaufte der Investor Wolfgang Scheidtweiler das Anwesen, um es wiederzubeleben. Nach einigem Hin und Her wurde der marode Altbau abgerissen und ein neues Hotel mit 62 Zimmern, Biergarten und Tiefgarage entstand. Lassen die Corona-Regeln es zu, soll es an Ostern eröffnen.

Wann und wie wurden Abriss und Neubau genehmigt? Das Bauvorhaben und der Genehmigungsprozess zogen sich über Jahre. Die Stadt erteilte 2008 dem damaligen Besitzer einen sogenannten Bauvorbescheid – auch für einen Anbau im Süden des Bestandsgebäudes. Der heutige Besitzer Scheidtweiler erhielt dann 2014 die erste Baugenehmigung für Um- und Anbau. Fünf Mal wurden dem Bauherrn bis 2017 Änderungen genehmigt, bis er schließlich feststellte: Die Bausubstanz ist zu marode, um den Bestand erhalten zu können. Also beantragte er, alles abzureißen und komplett neu zu bauen. Das genehmigte ihm die Stadt im Oktober 2018.

Warum waren die Baugenehmigungen rechtswidrig? Vereinfacht gesagt: Die Dimensionen des neuen Gebäudes sind im Landschaftsschutzgebiet zu groß. Die Genehmigungen verstießen gegen Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, der das Bauen im Außenbereich regelt – also auf allen Grundstücken, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem bebauten Ortsteil liegen. Der Paragraf besagt, dass die Erweiterung eines bestehenden gewerblichen Betriebs „im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen“ sein muss. Die Stadt genehmigte das Vorhaben auf dieser Grundlage, doch der Petitionsausschuss widerspricht deutlich: „Bereits die ursprünglich geplanten baulichen Erweiterungen überschreiten das Maß, das nach Baugesetzbuch noch als ,angemessen’ bezeichnet werden kann.“
Der Altbau – hier im Jahr 2008 – hatte ein Stockwerk weniger und war rund drei Meter kleiner. Nach der Baugenehmigung von Oktober 2018 wurde er vollständig abgerissen. Archivfoto: Kresin

Denn bereits 2008 hatte die Stadt im Bauvorbescheid nicht nur eine Erweiterung nach Süden um fünf Meter, sondern auch eine Aufstockung um rund drei Meter genehmigt. Als dann 2018 der Komplettabbruch des Altbaus genehmigt – und wenig später durchgeführt – wurde, war damit der Bestandsschutz für das frühere Gebäude entfallen. Der Petitionsausschuss macht deutlich, dass laut Paragraf 35 zwar Gebäude, die durch Brände oder andere Naturereignisse zerstört werden, an gleicher Stelle neu errichtet werden können. Der „allmähliche Verfall eines Gebäudes“ sei aber kein Grund für einen Ersatzbau.

Was sagt der Petitionsausschuss konkret zu den Dimensionen des Neubaus im Landschaftsschutzgebiet Königstuhl? Seit Jahren wird in Heidelberg wegen des im Vergleich zum Vorgängerbau massiveren Neubaus diskutiert. Der Besitzer der neben dem Königstuhlhotel ansässigen Falknerei Tinnunculus hatte deshalb Widerspruch eingelegt – dieser wurde von der höheren Baurechtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, zurückgewiesen, da keine nachbarschaftlichen Rechte verletzt seien. Der Petitionsausschuss geht auf die Dimensionen des Neubaus aus naturschutzrechtlicher Sicht näher ein: „Die Gebäudegeometrie, die Höhe und die architektonische Ausführung des Neubaus unterscheiden sich deutlich vom ursprünglichen Gebäude, das sich besser in die Landschaft einfügte.

Die Westseite des Gebäudes ist exponierter und deutlich größer als beim Altbestand, die Flachdachbereiche integrieren sich weniger gut in die Landschaft.“ Ergebnis sei eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Für ein Verbot braucht es laut Gesetz allerdings eine „Verunstaltung“, nicht nur eine Beeinträchtigung. Deshalb sei „das Vorhaben im Ergebnis aus naturschutzrechtlicher Sicht noch vertretbar“. Insgesamt ist die Beurteilung aber unmissverständlich: „Die Erteilung der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hotel-Gaststätte und die Zulassung im Landschaftsschutzgebiet hätten so im Ergebnis grundsätzlich nicht erfolgen dürfen.“

Warum werden die rechtswidrigen Baugenehmigungen nun nicht zurückgenommen? „Eine Rücknahme – verbunden mit der Pflicht zum Rückbau durch den Vorhabenträger – erachten wir als unverhältnismäßig“, heißt es auf RNZ-Anfrage von der Stadt. Der Petitionsausschuss hält diese Entscheidung der Stadt für „im Ergebnis nachvollziehbar“. Das öffentliche Interesse an der Herstellung eines rechtmäßigen Zustands stehe hier dem Vertrauensschutz des Bauherrn gegenüber, der „wesentliche Vermögensdispositionen“ getroffen habe. Obwohl die Baugenehmigung von 2018 rechtswidrig gewesen sei, habe sie inzwischen Bestandskraft erlangt.

Was sagt die Stadt zu den von ihr erteilten rechtswidrigen Baugenehmigungen? Baubürgermeister Jürgen Odszuck (der sein Amt im Oktober 2016 antrat), sagt auf RNZ-Anfrage: „Es handelte sich um ein sehr komplexes Verfahren, das sich seit 2008 über rund zehn Jahre hinzog und bei dem man auf immer neue Gegebenheiten reagieren musste.“ Als der private Bauherr festgestellt habe, dass die Statik des Altbaus den Anforderungen nicht mehr genüge, habe die Stadt „nach intensiver Prüfung und Abwägung entschieden“, den Antrag auf Abriss und Neubau zu genehmigen. Das sei ein Grenzfall gewesen. „Aus heutiger Sicht wäre es die formal korrekte Lösung gewesen, das Vorhaben nicht auf dem Genehmigungsweg, sondern über ein Bebauungsplanverfahren zu lösen“, sagt Odszuck.

Dieses „bürokratisch allseits abgesicherte Prozedere“ hätte dann aber, so der Bürgermeister, einen Zeitverzug von mindestens zwei Jahren zur Folge gehabt – und ein „mit großer Wahrscheinlichkeit“ genau gleiches Ergebnis. „Schließlich war der zunehmend verfallende Altbau am oberen Ende der Touristenattraktion Bergbahn seit Jahren ein Schandfleck“, so Odszuck. „Die Wiederbelebung dieses Ensembles war daher von großem öffentlichen Interesse.“ Dass an einem „derart beliebten und hochfrequentierten Ort wieder eine Ausflugsgastronomie entstehen soll“, sei breiter Konsens gewesen, so Odszuck.

Welche Konsequenzen zieht die Stadt? Die Stadt sieht keine Notwendigkeit für größere Konsequenzen, wie sie der RNZ mitteilt. Die Baurechtsbehörde bearbeite im Jahr über 500 Verfahren und nur in Einzelfällen werde die rechtliche Beurteilung durch das Regierungspräsidium oder Gerichte nicht geteilt. Das liege in der Natur der Sache, da es immer wieder Grenzfälle gebe, bei denen die baurechtlichen Regelungen individuell interpretiert werden müssten. Bürgermeister Odszuck kündigt aber an, dass es in Heidelberg künftig mehr aufwendigere Bebauungsplanverfahren geben könnte: „Da muss auch der Gemeinderat Verständnis für die engen Grenzen aufbringen, die uns hier aufgezeigt wurden.“

Welche Konsequenzen zieht das Land? Das Wirtschaftsministerium, das als oberste Baurechtsbehörde des Landes in dem Petitionsverfahren Stellung nahm, schrieb schon im März 2020 an das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit der Bitte, gegenüber der Stadt Heidelberg anzuordnen, alle Bauanträge zu Vorhaben im Außenbereich bis auf Weiteres mit dem RP abzustimmen. Seitdem muss die Stadt alle Genehmigungen dem RP vorlegen. Der Leiter des städtischen Baurechtsamts, Jörg Hornung, sagt gegenüber der RNZ, dass diese Abstimmung gut laufe: „Das hat sich gut eingespielt, führt im Einzelfall aber schon mal zu einer Verlängerung des Genehmigungsverfahrens.“ Diese Abstimmung sei auf zwei Jahre angelegt, es gebe aber bereits Gespräche mit dem RP, ob man das früher beenden könne.