Kerchemer Wind

Liebe Kirchheimerinnen und Kirchheimer,

es ist manchmal schon gruselig, wenn man sich beim Sammeln von Unterschriften oder auch bei Gesprächen zum Standort Ankunftszentrum mit Halbwahrheiten und völligem Blödsinn als Gegenargument konfrontiert sieht. Beispielsweise kursiert das Gerücht, „wenn das Ankunftszentrum (AKZ) nicht auf die Wolfsgärten kommt, wird es im Gäulschlag gebaut.“ Das ist nicht nur Blödsinn sondern auch eine Behauptung die lediglich den Zweck hat, das AKZ auf PHV zu verhindern. Nun kam auch noch das Gerücht auf, dass das Ankunftszentrum, sollte es nicht auf den Wolfgärten gebaut werden, eine Fläche von 30 ha!!! benötigen würde. Warum sind uns diese Zahlen nicht bekannt bzw. wo kommen diese Zahlen her? Unmöglich finden wir auch, wenn Ladeninhaber, die Unterschriftenlisten auslegen, von Kunden beschimpft werden. Was ist das für ein Demokratieverständnis? Es geht doch zunächst nur einmal darum, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Damit ist doch noch keine Entscheidung für oder gegen die Wolfsgärten getroffen. Das wird erst am 14. März 2021 paralell zur Landtagswahl abgestimmt.

Neue Kita Stettiner Straße
Unser Antrag, für die neue Kita am Fuß- und Radweg gegenüber der Agip-Tankstelle ein Park- und Verkehrskonzept zu erstellen, liegt nun vor. Hat der Sozialbürgermeister, Herr Dr. Gerner, noch unsere Anfrage mit den Worten: „ die Verkehrsanbindung zur Kindertagesstätte samt Bring- und Holverkehr ist gut und einfach zu lösen und an einer gut erreichbaren und öffentlich gut platzierten Stelle“ beantwortet, so liest sich das in der Vorlage nun ganz anders. Nun liest man von einer komplexen Aufgabe mit erheblichem Konfliktpotenzial. Unverständlich ist uns, dass zwischen dem Parkplatz der Kleingärten und dem Kirchheimer Weg eine Grünfläche als Parkplatz für die Mitarbeiter*innen gebaut werden soll. Für Eltern werden 4 Stellplätze im Seitenraum der Schwetzinger Straße südlich der Kita angeboten.

Sie wollen kleine und feine Läden in Kirchheim? Da hilft nur HINGEHEN!

Wir wünschen Ihnen einen schönen November.
Bleiben Sie gesund.

Ihre Meinung interessiert uns. Welche Themen sind für Sie wichtig? Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Auf unserer Homepage www.gal-heidelberg.de erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten und Ziele.

Ihre Kirchheimer Stadträtin Judith Marggraf und Ihr Stadtrat Michael Pfeiffer
Grün-Alternative Liste

GAL Team hat 288 kg CO2 eingepart!

Nach drei Wochen Stadtradeln hat das GAL Team mit 11 aktiven RadlerInnen 288 kg CO2 eingespart. Wir finden das ist super! Vielen Dank für’s Mitmachen!

288 kg CO2 die in die Atmosphäre gelangt wären, hätten wir für diese Strecken das Auto benutzt. Alle Teilnehmer in Heidelberg haben zusammen 31 t eingespart.

Rhein-Neckar-Zeitung 22.10.2020

Änderung des Naturschutzgesetzes!

Änderung des Naturschutzgesetzes

Verbesserung der Erhaltung von Artenvielfalt und Lebensräumen: Die Stadt Heidelberg hat zukünftig ein erweitertes Aufgabenfeld im Bereich Naturschutz. Dieses umfasst unter anderem die insektenfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen, die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und die Realisierung eines Biotopverbundes. Der Insektenschutz steht dabei besonders im Fokus.
Auslöser ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.

Das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ (Biodiversitätsstärkungsgesetz) wurde im Juli 2020 beschlossen.
Die Änderungen legte das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 14. Oktober 2020 als Information vor. Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf den Schutz von Insekten, welche eine zentrale Rolle im Ökosystem einnehmen. Sie sorgen beispielsweise für Bestäubung und dienen als Nahrungsquelle für Vögel und Amphibien.

Für Heidelberg relevante Änderungen des Naturschutzgesetzes

Schutz der Natur: Öffentliche Grünflächen sollen insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden. Die öffentliche Hand hat hierbei eine besondere Verantwortung für den Artenschutz.

Minimierung der Lichtverschmutzung: Beleuchtungsanlagen werden zukünftig insektenfreundlicher gestaltet und ihre Nutzung zeitlich eingeschränkt. Dies betrifft beispielsweise das Heidelberger Schloss und die Alte Brücke.

Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken: Die Schotterung von privaten Gärten ist nach dem geänderten Gesetz unzulässig. Inwieweit nach 1995 angelegte Schottergärten umgestaltet oder zurückgebaut werden müssen, steht noch nicht fest.

Schaffung eines Biotopverbunds: Bis 2035 wird ein Netz aus räumlich und funktional verbundenen Biotopen geschaffen. Dieses muss mindestens 15% der Offenlandfläche Baden-Württembergs umfassen.

Streuobstschutz: Streuobstbestände über 1.500m² müssen erhalten werden. Sie dürfen nur mit Genehmigung in andere Nutzflächen umgewandelt werden.

Pestizidverbot in Naturschutzgebieten einschließlich privater Gärten.

Ausweitung des Kompensationsverzeichnisses: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt eine Online-Plattform ein, auf der Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben dargestellt werden, soweit diese außerhalb der Eingriffsfläche der Bebauungspläne liegen.

 

Gegen den Rückgang der Artenvielfalt

Die Gesetzesänderung wurde ausgelöst durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Mai 2019. Im Anschluss erarbeiteten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Herbst 2019 „Eckpunkte zum Insektenschutz“. Diese Eckpunkte flossen zu einem großen Teil in den Gesetzesentwurf ein. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verpflichtet sich Baden-Württemberg, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna entgegenzuwirken und die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.

Bei unserer Ablehnung des Ankunftszentrums…

…in den Wolfsgärten geht es nicht nur darum, dass wir dort kein neues Sonderwohngebiet ‚Irgendwo im Nirgendwo‘ wollen, sondern auch darum, dass bislang niemand mal an die weit über 400 Beschäftigten denkt! Wie kommen die dort hin? Wohl nur mit dem PKW. Wo sollen sie auf der begrenzten Fläche parken? Wo ihre Pausen verbringen ohne Kiosk, Bäckerei, Café oder Grünanlage….

Auf PHV hingegen wären Flüchtlinge und Beschäftigte nicht nur stärker integriert, sie könnten auch Basis der sog. ‚kritischen Masse‘ sein, die für das Funktionieren erster Infrastruktur notwendig ist. Sollte man doch auch mal drüber nachdenken!

Ochsenkopfwiese und Betriebshof

Nun ist es amtlich. Die Ochsenkopfwiese wird unserer Stadt erhalten bleiben. Nach der Abstimmung gegen die Verlagerung des Betriebshofs auf den Ochsenkopf und für den Bau auf dem alten Standort war es nur konsequent, diese Grünfläche nun auch langfristig zu sichern. Ein Beweis für glaubwürdige Klimapolitik. Nun bleibt abzuwarten, wie die weitere Planung für den Betriebshofs aussehen wird. Den ersten Entwurf der RNV, der Versiegelung von Flächen in Rohrbach-Süd beinhaltet, kann ich nicht ernst nehmen, da der Gemeinderatsbeschluss nicht vollumfänglich berücksichtigt wurde. Sinnvoller erscheint mir eine Flächenerweiterung am alten Standort, wobei auch Wohnraum und Alternativflächen für die Kreativwirtschaft geschaffen werden müssen.