
Rhein-Neckar-Zeitung 16.03.2023

Rhein-Neckar-Zeitung 16.03.2023
Im Jahr 2020 hatte die GAL den Antrag der SPD unterstützt, die gesamte Fläche des Ochsenkopfes als gewerblich nutzbare Fläche aus der Flächennutzungsplan herauszunehmen und statt dessen dessen Bedeutung für das Heidelberger Mikroklima zu untersuchen. Der Gemeinderat stimmte dem mehrheitlich zu.
Im Februar 23 gab der Nachbarschaftsverband Heideberg-Mannheim bekannt, dass nun der Interkommunale Flächennutzungsplan (FNP) für die Fläche „Großer Ochsenkopf“ geändert werden soll: Die bisher als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesene Wiese im Stadtteil Bergheim soll als „Grünfläche“ dargestellt werden. Plandarstellung und Begründung finden sich hier: http://www.nachbarschaftsverband.de/fnp/fnp_verfahren_aktuell.html
Bei Umsetzung dieser Änderung wird allerdings nur ein Teil der Ochsenkopfwiese geschützt. Die Forderungen des Bürgerentscheid im Jahr 2019 zum Erhalt der Grünfläche Großer Ochsenkopf, die vom Gemeinderat beschlossen wurden, bezogen sich auf ein größeres Gebiet.
Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben aktuell zwei Möglichkeiten, sich beim Thema „Ochsenkopf“ mit einzubringen:

RNV entfernt Vegetation und sorgt für Kahlschlag am Ochsenkopf
Das Umweltamt war über das Vorhaben nicht informiert. Naturschützer von BUND und Nabu stellen nun Strafanzeige.
Für viele Anwohner, Natur- und Umweltschützer ist es ein furchtbares Bild: Am Großen Ochsenkopf in Wieblingen wurden bis Donnerstagfrüh Hecken, Sträucher und kleinere Bäume auf einer Fläche von rund 6000 Quadratmetern entfernt. Auftraggeber der Arbeiten war die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV).
Das Areal liegt direkt neben der Ochsenkopfwiese – zwischen Straßenbahn- und Zuggleisen. Dort soll eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen neu gebaut werden. Das hat der Gemeinderat im Juli 2021 entschieden.
Doch dass die RNV hier jetzt zum Kahlschlag ausholt, hatte niemand erwartet. Weder die Umweltverbände noch die Stadt waren informiert. „Das war ein wertvoller Gehölzriegel, ein wichtiges Biotop“, sagt Rainer Zawatzky vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Andreas Kellner, Vorsitzender des Naturschutzbunds (Nabu) ergänzt: „Dort gab es Bodenbrüter, Amphibien, Eidechsen – deren Lebensgrundlage ist nun unwiderruflich zerstört.“ Die Naturschutzverbände haben Strafanzeige gegen die Auftraggeber gestellt. Aus ihrer Sicht wäre eine artenschutzrechtliche Prüfung dringend erforderlich gewesen.
Den Kahlschlag entdeckt hatten Anwohner per Zufall: Sie beobachteten am Mittwoch, wie Arbeiter die Vegetation auf dem Areal entfernten, und riefen sofort Leute von BUND und Nabu zur Hilfe – und die Stadt. Mitarbeiter des Umweltamts kamen vorbei, die Arbeiten wurden am Nachmittag eingestellt.
Doch am Donnerstagmorgen gingen sie weiter – vor den Augen einer kleinen Gruppe aus Anwohnern und Naturschützern. „Wir haben die Arbeiter dann aufgefordert, aufzuhören, das haben sie nach einem Anruf bei ihren Vorgesetzten auch getan“, sagt Cornelia Wiethaler (Nabu). Der ebenfalls anwesende Grünen-Stadtrat Julian Sanwald informierte zudem Umwelt- und Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne).
Dieser rief bei der RNV an und mahnte einen Stopp der Arbeiten an. Doch etwa drei Viertel der Fläche sind bereits „plattgemacht“, wie es die Naturschützer formulieren.
Auf RNZ-Anfrage erklärt die Stadt: „Die Stadt Heidelberg wurde im Vorfeld nicht über die Arbeiten der RNV in Bergheim-West informiert.“ Das Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde stehe nun mit der RNV in Kontakt und prüfe, „ob Arbeiten ohne erforderliche Genehmigung ausgeführt wurden“. Das Verkehrsunternehmen habe zugesichert, „die Arbeiten so lange zu unterbrechen, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte“.
Der Verkehrsbetrieb erklärt auf Anfrage: „Der Freischnitt war für die Vermessungen und Begutachtung der Fläche für die geplante dezentrale Straßenbahn-Abstellanlage nötig.“ Das Unternehmen argumentiert zunächst formaljuristisch: „Eine Beteiligung des Umweltamtes schien aus Sicht der RNV zunächst noch nicht notwendig, da es sich formal um Rückschnitte handelt und nicht um genehmigungsbedürftige Rodungsarbeiten, da dort alles wieder aufwachsen kann.“
Zudem seien keine Bäume betroffen, welche durch die entsprechende Satzung der Stadt Heidelberg geschützt seien. Die RNV gibt jedoch zu: „Wir verstehen aber, dass es vom Charakter her für die Bürgerinnen und Bürger wie eine Rodung aussieht. Einen Eingriff dieser Größenordnung hätten wir vorher unbedingt ankündigen und den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen.“
Zudem verstieß die RNV gegen das Verbot, in der Vegetationszeit zwischen 1. März und 30. September Biotopstrukturen wie Hecken, Gebüsche und Gehölze zu schneiden. Dazu erklärt die RNV am Donnerstag: „Die beauftragte Firma hatte den Auftrag, die Arbeiten noch zum 28. Februar abzuschließen, hat den Zeitbedarf allerdings unterschätzt und ist nicht rechtzeitig fertig geworden. Wir haben davon gestern Nachmittag durch die Stadt Kenntnis erhalten und uns dann zum weiteren Vorgehen abgestimmt. Nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern haben wir die Arbeiten dann heute Morgen gestoppt.“
Das betroffene Areal liegt neben der Ochsenkopfwiese, auf der einst der neue, große RNV-Betriebshof gebaut werden sollte. Bei einem Bürgerentscheid im Juli 2019 lehnte eine Mehrheit das Vorhaben zwar ab, jedoch wurde das nötige Quorum nicht erreicht. Im Oktober 2019 kippte der Gemeinderat die Pläne dennoch endgültig.
Rhein-Neckar-Zeitung 03.03.2023
Manchmal hat man eine gute Idee, die so gut ist, dass sie auch ohne Gegenstimme beschlossen und umgesetzt wird. So zum Beispiel die Idee der GAL, mobile Verkaufsstände in Heidelberg einzurichten.
Was ist ein mobiler Verkaufsstand?
Unter https://www.heidelberg.de/…/aktuelle+meldungen+aus+dem… findet sich hierzu Folgendes:
„Flächen für mobile Gastro-Angebote werden erweitert Meldung vom 10. Februar 2023. Seit Januar 2022 erprobt das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg ein Konzept für die Zulassung von mobilen Gastro-Angeboten auf Plätzen und öffentlichen Flächen in Heidelberg. Das Konzept hat sich aus Sicht des Bürger- und Ordnungsamtes überwiegend bewährt und wird nun in optimierter Form fortgeführt. An sechs Standorten können künftig 13 mobile Verkaufsstände Nahrungsmittel zum Sofortverzehr (ausgenommen alkoholische Getränke) anbieten. Die Erlaubnis wird jeweils für ein Quartal erteilt. Stichtag für die Vergabe der Standplätze für den Zeitraum ab 1. April 2023 bis zum Ende dieses Jahres ist der 28. Februar. Für die Folgejahre ist jeweils der 30. November des Vorjahres Stichtag. Wenn es mehr Bewerber als Standplätze gibt, entscheidet das Los. Nähere Informationen und formlose Bewerbung unter: 06221/58-17425, E-Mail: verkehrsgewerbe@Heidelberg.de.“
Grundlage hierzu war ein Antrag der AG GAL / Freie Wähler, den wir gemeinsam mit der SPD gestellt hatten. Bereits im April 2021 hatten wir uns für die Einrichtung der mobilen Gastro-Angebote eingesetzt und den Antrag in den Gemeinderat eingebracht.
Da wir der Ansicht sind, dass mobile Verkaufsstände das Potential haben, den auch für Heidelberg sehr wichtigen Tourismus ergänzend zu unterstützen, haben wir uns zudem im Rahmen unserer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Freien Wählern für eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für die BetreiberInnen der mobilen Verkäufsstände stark gemacht. Wortlaut aus unserem Sachantrag hierzu:
„Auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelt so ist es doch auch ein Zeichen der Wertschätzung für die BetreiberInnen der mobilen Verkaufsstände, wenn sie ebenso wie die immobile Gastronomie entlastet werden. Die mobilen Verkaufsstände sind ein Teil des für Heidelberg so wichtigen Tourismus und sollten daher im Zuge der Wirtschaftsoffensive entlastet werden, da auch sie unter der Inflation mit gestiegenen Energiepreisen zu leiden haben.“
Wir freuen uns, dass die Stadt Heidelberg die Idee der GAL umsetzt, da wir der Ansicht sind, dass mobile Verkaufsstände mit gastronischen Angeboten stark zur Hebung der Aufenthaltsqualität im Heidelberer öffentlichen Raum beitragen können!
Liebe Kirchheimerinnen, liebe Kirchheimer, liebe Heidelbergerinnen, liebe Heidelbeger,
sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, warum der Fuß- und Radweg Stettiner Straße, obwohl auf dem Baugelände seit Monaten keine Arbeiten mehr stattfinden, nicht geöffnet wird und warum es nicht weitergeht. Wie wir auf Nachfrage erfahren haben, gibt es noch einige wenige und grundsätzlich schnell zu erledigende Arbeiten (Einbau eines Fettabscheiders), die die Baufirma durchführen müsste, um im Anschluss die Straße wieder freizugeben. Diese Baufirma lässt sich aber hierfür unverschämt viel Zeit, obwohl sie schon mehrmals seitens der Stadtverwaltung aufgefordert wurde, die Restarbeiten zum Abschluss zu bringen. Die Kindertagesstätte wird aber noch eine ganze Weile auf sich warten lassen, da die ersten beiden Ausschreibungen für das Gebäude aufgrund der anscheinend überteuerten Angebote erfolglos blieben. Nun schreibt die Stadt die Bauarbeiten für eine neue Kita erneut aus und wir können alle nur hoffen, dass es diesmal einen Anbieter geben wird, der ein faires und bezahlbares Angebot abgibt. Wir haben uns mit der Baufirma Streib telefonisch in Verbindung gesetzt und der zuständige Sachbearbeiter hat uns zugesagt, dass die Bauarbeiten zur Vorbereitung des Gebäudes bis spätestens Ende Februar beendet seien und die Stettiner Straße dann wieder geöffnet werden könnte.
In der Novemberausgabe hatten wir Ihnen berichtet, dass auf dem REWE-Gelände 6 gesunde Linden ohne Not zunächst an ihren Wurzeln stark beschädigt und daraufhin gefällt wurden. Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung die Fa. REWE zu einer Stellungnahme aufgefordert. Hierfür wurde eine Frist bis Ende Januar gesetzt.
Auf dem Spielplatz Ilse-Krall-Straße stehen zurzeit zwei Bauwagen. Wir haben uns erkundigt und erfahren, dass dort lediglich neue Stromkabel verlegt werden sollen.
In Kirchheim geht das Gerücht um, die Spielwiese Ilse-Krall-Straße würde nun auch Bauarbeiten zum Opfer fallen. Nun hat uns die Verwaltung ja schon hin und wieder überrascht, doch haben wir bisher keine Informationen erhalten und würden uns auch wehren, sollte die Spielwiese für irgendwelche Projekte geopfert werden.
Im Juli 2021 hatten wir den Antrag gestellt, dass die Stadt ein gesamtstädtisches Konzept zur Parkraumbewirtschaftung erstellen soll. Die Umsetzung unseres Antrages hat begonnen und derzeit überprüft eine Firma mit speziellen Kameras alle Straßen unserer Stadt, um die Parksituation zu dokumentieren. Im Anschluss wird nach der Auswertung ein Konzept erstellt, in welchen Straßen und Stadtteilen Parkraumbewirtschaftung bzw. Anwohnerparkzonen eingerichtet werden sollen. Letztendlich richten sich die Entscheidungen nach der Anzahl an öffentlichen Parkplätzen, Auslastungsquote von öffentlichem Parkraum in den einzelnen Straßen (Erfassung nach Tageszeiten Parkdruck und Falschparker im Stadtgebiet. Letztendlich soll das Parkraumbewirtschaftungskonzept dem Klimaschutz, der Verkehrssicherheit und der Umverteilung des öffentlichen Raumes dienen. Wenn Sie eine Garage/Carport/Hofeinfahrt haben, in der Sie Ihr Auto abstellen können, sorgen auch Sie für weniger Parkdrucks in unserem Kirchheim. Es ist nicht mehr zeitgemäß, sein Auto trotz Garage auf der Straße zu parken und gleichzeitig auch noch den Wunsch zu haben, dass die Einfahrt frei bleiben soll. Interessanterweise hat sich in Städten, in denen Parkraumbewirtschaftung, oft mit höheren Beiträgen, eingeführt wurde, die Sperrmüllabholaufträge wesentlich erhöht, da wohl viele Garagen entrümpelt wurden.
Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, sprechen Sie uns ruhig an oder schreiben Sie uns unter GAL-Heidelberg@t-online.de Wir bieten Ihnen keine monatliche Sprechstunde, aber Sie dürfen uns gerne Mo.-Fr. zwischen 9:00-17:00 Uhr anrufen, entweder unter HD-783015 oder 0152 56 16 09 02.
Ihre Stadträte
Judith Marggraf und Michael Pfeiffer


Rhein-Neckar-Zeitung 02.02.2023
Sperrung der Lessingstraße für den Radverkehr
Die Grün-Alternative Liste ist in Anbetracht der Verkehrsführung anlässlich der Baumaßnahmen an der Montpellierbrücke sehr verärgert und enttäuscht. Die Lessingstraße für den Radverkehr zu sperren ist das falsche Signal. „Ich dachte, die Stadtverwaltung und unser Oberbürgermeister, der im Wahlkampf doch immer wieder betonte, wie wichtig ihm der Radverkehr sei, würden die gerechte Aufteilung von Verkehrsflächen fördern. Stattdessen mutet man dem Radverkehr eine Umleitung zu, damit der motorisierte Verkehr weiterhin 4- spurig die Lessingstraße befahren kann. Solche Entscheidungen sind mutlos und antiquiert. Wir hoffen, dass diese Entscheidung noch einmal überprüft wird.

Rhein-Neckar-Zeitung 02.02.2023

Rhein-Neckar-Zeitung 23.01.2023

Rhein-Neckar-Zeitung 21.01.2023
Liebe Kirchheimerinnen, liebe Kirchheimer, liebe Heidelbergerinnen, liebe Heidelberger,
wir hatten den Eindruck, dass noch nie so viele Feuerwerkskörper abgeschossen wurden wie bei diesem Jahreswechsel. Begonnen hatte die Ballerei leider schon am Abend des 2. Weihnachtstages und selbst am 10. Januar knallte es noch an der Haltestelle Gregor-Mendel-Realschule, sodass ein Hund, vor dessen Schnauze die Böller detonierten, sich panisch losriss und in Richtung Kleingärten verschwand. Beinahe wäre er hierbei auf dem Harbigweg noch von einem Auto überrollt worden. Wir haben uns über den Jahreswechsel Gedanken über das Pro und Contra dieser nicht in allen Ländern gängigen Tradition des Silvesterfeuerwerks gemacht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es mehr schadet als nützt. Daher haben wir folgenden TOP-Antrag für die nächste Gemeinderatssitzung gestellt:
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörper
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verordnung zu erlassen, die das private Abbrennen von Feuerwerkskörper im gesamten Stadtgebiet verbietet.
Begründung:
War das Abbrennen von Feuerwerkskörpern lange Zeit ein gängiges Ritual um das neue Jahr zu begrüßen, ist es heute nicht mehr zeitgemäß. Lange Zeit hat man die negativen Begleiterscheinungen toleriert.
Tiere:
Durch die Detonation und dem damit einhergehende Knall der Böller leiden nicht nur Haustiere in außergewöhnlichem Maße, sind verängstigt und traumatisiert, sondern auch die Tiere in freier Natur, die hierdurch in teils lebensbedrohliche Situationen geraten. 2019 und 2020 gab es insgesamt etwa 27 Brände in Tierhaltungsbetrieben, die auf Silvesterböller und Raketen zurückzuführen sind.
Müll:
Allein in den fünf größten deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main) haben kommunale Unternehmen zum Jahreswechsel 2017 rund 191 Tonnen Silvesterabfall entsorgt. Das ist jedoch nur ein Teil des Mülls, der tatsächlich anfällt. Ein großer Teil landet auf Grünflächen und in Gewässern, wo er kaum eingesammelt werden kann. Das ist hochproblematisch, da in den Feuerwerkskörpern viele schädliche Stoffe enthalten sind, die dann in unsere Böden, Wasserkreisläufe und schließlich unsere Nahrungskreisläufe gelangen. Unter anderem ist das der Kunststoff PVC, bei dessen Verbrennung hochgiftige Dioxine freigesetzt werden. Auch Schwermetalle wie Kupfer und Barium werden weiterhin standardmäßig verwendet, und Rückstände der Feuerwerkskörper vergiften als Mikroplastik und Chemikalien lange die Böden.
Feinstaub:
Feinstaub ist ein Luftschadstoff mit massivsten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Es gibt keine Unbedenklichkeitsgrenze, darum muss jede Maßnahme ergriffen werden, um die Belastung zu senken. In der Silvesternacht wird der stärkste Anstieg aller Partikelgrößen im Jahr gemessen – auch bei den besonders gesundheitsschädlichen ultrafeinen Partikeln. Besonders gravierend ist die Belastung am Neujahrstag: Dieser ist vielerorts mit Stundenwerten von über 1000 µg/m³ belastet, während die durchschnittliche Belastung im Jahr 2018 an den städtischen Messstationen in Deutschland rund 18 µg/m³ betrug. Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zufolge sollte ein Grenzwert von 45 µg/m³ an höchstens drei Tagen pro Jahr überschritten werden. Diese können wegen der Belastung durch das Silvesterfeuerwerk schon vom 1.-3. Januar erreicht werden.
Brandgefahr und Verletzungen:
Die Notaufnahmen sind zu Silvester regelmäßig überfüllt – Einsatzkräfte arbeiten Jahr für Jahr an der Belastungsgrenze. Der falsche, fahrlässige und alkoholisierte Umgang mit Böllern und Raketen führt zu teils schweren Verletzungen, oft sind auch Kinder die Opfer. Gerade Verletzungen an Auge und Ohr häufen sich in der Silvesternacht, welche schwere bleibende Schäden haben können. Polizist:innen, Feuerwehrleute und das Personal im Rettungsdienst sind vermehrt im Einsatz und müssen Jahr für Jahr auf ein privates Fest verzichten. Das Brandrisiko erhöht sich an Silvester schlagartig: Laut dem Tagesspiegel gab es an Silvester 2019 allein in Berlin 400 Brände. Durch die zunehmende Trockenheit steigt auch das Risiko für Waldbrände.
All diese negativen Begleiterscheinungen, stellt man sie dem zurzeit gängigen privaten Silvesterfeuerwerk, das „schön“ ist, gegenüber, lassen letztendlich als Konsequenz nur ein Verbot als sinnvolle und logische Maßnahme erscheinen.
Besonders gefreut hat uns, dass unsere Bitte an die Verwaltung, auf der Ostseite der Pleikartsförsterstraße bei der Verbindung des Fuß- und Radweges hinter der Schlosskirschenresidenz zu der Stettiner Straße den Bordstein abzusenken, so schnell umgesetzt wurde. Insbesondere Kinder mit Fahrrädchen und Rollern, aber auch ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen können nun die Pleikartsförster Straße gerade überqueren und müssen zum Queren der Straße nicht mehr unnötig die Fahrbahn nutzen. Wieder ein kleines Stück mehr Sicherheit für Kirchheim. Ein großes Dankeschön an das Tiefbauamt und das Amt für Mobilität.

In der Novemberausgabe hatten wir Ihnen berichtet, dass auf dem REWE-Gelände 6 gesunde Linden ohne Not zunächst an ihren Wurzeln stark beschädigt und daraufhin gefällt wurden. Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung die Fa. REWE zu einer Stellungnahme aufgefordert. Hierfür wurde eine Frist bis Ende Januar gesetzt. Wir sind gespannt auf die Antwort.
Sollten Sie sich gefragt haben, was es mit den beiden Bauwagen und dem Bagger beim Spielplatz Ilse-Krall-Straße für eine Bewandnis hat, so dürfen wir Ihnen mitteilen, dass dort lediglich neue Stromkabel verlegt werden sollen. Wir hoffen, dass diese Arbeiten schneller erledigt werden, wie der schon ewig im Baustopp befindliche Kindergarten Stettiner Straße.

Erinnern möchten wir Sie gerne noch einmal an die städtische Förderung von Balkonmodulen (kleine Photovoltaikanlage). Zwischenzeitlich wurden schon über 1000 Förderanträge gestellt. Sollten Sie Interesse haben empfehlen wir Ihnen, sich mit der HEG (Heidelberger Energiegenossenschaft) in Verbindung zu setzen: https://heidelberger-energiegenossenschaft.de/ oder Tel. 06221 392 89 35 .
Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, sprechen Sie uns ruhig an oder schreiben Sie uns unter GAL-Heidelberg@t-online.de Wir bieten Ihnen keine monatliche Sprechstunde an. Sie dürfen uns gerne Mo.-Fr. zwischen 9:00-17:00 Uhr anrufen, entweder unter HD-783015 oder 0152 56 16 09 02.
Ihre Stadträte
Judith Marggraf und Michael Pfeiffer
