Die Entwürfe zu den zwei Neubauten am Wormser Hof ignorieren in ihrer kastenförmigen Präsenz völlig den Charakter der Stadt. An dieser Stelle darf keine „Zeitgeist“-Architektur Platz finden!
Dieses gebietet schon unsere Gesamtanlagen-Satzung, die gerade zum Schutz des „Alt-Städtischen“ Gesamtbildes erlassen wurde. Hier können keine wuchtigen, stereotypen Bauformen in Betracht kommen, sondern nur solche, die sich sensibel in die barocken und historistischen Formen ihrer Nachbargebäude einfügen.
Schlicht historisierende Neubau-Fassaden könnten im Erdgeschoss z.B. ähnlich wie das gegenüber liegende Gebäude mit großen Rundbogenfenstern gestaltet sein. Das Ziel ist ein Gesamtensemble, das dem Betrachter das Gefühl vermittelt, diese Altstadt wäre von Bausünden verschont!
Wie in Berlin die Fassade des alten Schlosses in historischem Stil wiederhergestellt wird – echt oder unecht ist hier sekundär – sollte auch an diesem Platz ein „Altstadt“ gerechtes Ensemble entstehen.
