Ertüchtigung des Wehrsteges beziehungsweise Bau einer neuen Radwegebrücke

Am 6. Oktober fand eine gemeinsame Sitzung der Bezirksbeiräte Neuenheim und Bergheim statt. Hier ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll, S. 7-9:
Im Laufe der Sitzung kommt die Frage auf, ob eine separate Fuß- und Radwegebrücke, die in der Nähe des neuen Wehrsteges platziert werden solle, wirklich nötig sei oder ob wiederum dieser neue Wehrsteg – analog des bisherigen – als Fußgänger- und Radwegverbindung genutzt werden könne. Die anwesenden Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Heidelberg weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der bestehende Wehrsteg eine reine Fußgängerbrücke darstelle und Radfahren dort verboten sei. Die Variante, den neuen Wehrsteg gleichzeitig als Fußgänger- und Radwegverbindung zu konzipieren, sei bereits in der Vergangenheit immer wieder im Gespräch gewesen. Hierzu müsste allerdings der neue Steg, der von Seiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes eigentlich nur als schmaler Überweg für Mitarbeiter, die dort Wartungsarbeiten durchführten, benötigt werde, um ein nicht unerhebliches Maß verbreitert werden. Die Mehrkosten in Höhe von circa 6,5 Millionen Euro wären in diesem Fall von der Stadt zu tragen.

Auch Herr Thewalt, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, erklärt, dass Überlegungen in diese Richtung bereits getätigt worden seien; allerdings würde diese In-vestition lediglich zu einer ähnlichen Situation, wie man sie heute habe, führen. Der Steg würde am Bürgersteig mit einer Treppe enden und wäre somit weder barrierefrei zu begehen noch für Fahrradfahrer bequem zu nutzen. Für eine ähnliche Sum-me könne man voraussichtlich eine komplette neue, rein als Fußgänger- und Rad-wegbrücke zu nutzende, Querung über den Neckar bauen, die alle Voraussetzungen in dieser Hinsicht erfülle und damit zweckdienlicher sei. Eine solche separate Brücke könne in einer Bauzeit von ungefähr 18 Monaten errichtet werden und sei somit – bei einem optimistisch angesetzten Baubeginn im Jahr 2018 – bereits im Jahr 2020 nutzbar, wenn die Bauarbeiten für den neuen Wehrsteg beginnen und somit der alte Wehrsteg – wegen temporärer Sperrungen – nicht mehr zuverlässig in jeder Bauphase als Fußgänger- und Radquerung zur Verfügung stehe.

Zu diesem Thema seien bereits ausführliche Diskussionen in einer Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses im Oktober 2013 geführt worden (sie-he Bürgerinformationssystem der Stadt Heidelberg im Internet – Sitzung vom 16.10.2013 – Vorlagen Nr. 0159/2013/IV und 0130/2013/IV), teilt er mit. Entschieden worden sei seinerzeit allerdings noch nichts. Derzeit beschäftige sich ein Ingenieur-büro mit den Randbedingungen zum Thema Querung des Neckars an dieser Stelle. Aus diesem Grund erbitte er, zunächst einmal diese Untersuchungen und die Erar-beitung des zugehörigen Gutachtens abzuwarten, bevor in dieser Sache weiter diskutiert werde.

Stadträtin Spinnler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Variante, den künftigen Wehrsteg verbreitert zu bauen und mit einem Fuß- und Radweg zu kombinieren – von Seiten des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses – noch nicht ausgeschieden sei.
Sei ein solch teures Projekt (egal, ob separate Brücke oder verbreiterter Wehrsteg) überhaupt nötig, wenn Fahrradfahrer den Neckar auch über die Ernst-Walz-Brücke queren könnten, fragt Bezirksbeirätin Appel aus Neuenheim. Bezirksbeirätin Dr. Gerlitz aus Neuenheim überlegt, wie groß der Abstand zwischen dem alten Wehrsteg und der Ernst-Walz-Brücke sei. Herr Englert teilt mit, dass diese Entfernung circa 500 Meter betrage.

Darüber, dass die Notwendigkeit einer Querung für Fahrradfahrer und Fußgänger über den Neckar an der bisherigen Stelle (Wehrsteg Wieblingen) oder ein paar Meter daneben gegeben ist, sind sich allerdings die meisten Gremiumsmitglieder einig. Falls man sich gegen eine separate Fußgänger- und Radwegbrücke und für den verbreiterten neuen Wehrsteg entscheide, könne man noch eine Weile den bisherigen Wehrsteg nutzen, überlegen die Gremiumsmitglieder. Was passiere aber ab dem Jahr 2020 (frühestmöglicher Beginn der Bauarbeiten für das neue Wehr)? Dann sei schließlich aufgrund der Bauarbeiten mit temporären Schließungen des bisherigen Wehrsteges zu rechnen.
Für diese Zeit könnten Provisorien eingerichtet werden, teilt Herr Huber mit. Diese zur Verfügung zu stellen, liege dann allerdings im Aufgabenbereich der Stadt.

Eine weitere Idee, die Bezirksbeirat Dr. von Massow aus Neuenheim im Laufe der Diskussion anspricht, ist, die alten Pfeiler nach Beendigung des Wehrneubaus nicht zurückzubauen, sondern auf diesen eine neue Fußgänger- und Radbrücke zu installieren. Herr Huber und Herr Englert könnten sich zwar vorstellen, dass diese Pfeiler an die Stadt abgetreten werden könnten, bezweifeln allerdings, ob es sinnvoll sei, auf die nicht mehr allzu standfesten Pfeiler mit alter Substanz einen neuen Weg zu installieren. Nur der vordere Teil (auf Neuenheimer Seite) sei schließlich in den letzten Jahren ertüchtigt worden, der größte Teil der Anlage sei im alten Zustand.

Einige Bezirksbeirätinnen und Bezirksbeiräte bekräftigen zum Ende der Diskussion ihre Meinung, dass die Variante des verbreiterten Wehrsteges nicht vernachlässigt werden sollte und möchten sicherstellen, dass die Bezirksbeiräte Bergheim und Neuenheim zuverlässig in weitere Planungen einbezogen werden und über neue Entwicklungen informiert werden. Daher verweist Bezirksbeirätin Weber vom Bezirksbeirat Bergheim nochmals auf den gestellten Antrag in dieser Sache (0084/2015/AN) und formuliert den weitergehenden folgenden Antrag:
Die Bezirksbeiräte Bergheim und Neuenheim fordern die Stadt Heidelberg auf, zu prüfen, ob in Bezug auf den Bau des neuen Wehrstegs Planungen aufgenommen werden können, diesen gleichzeitig als Fuß- und Radverbindung ins Neuenheimer Feld auszubauen.

Abstimmungsergebnis Bergheim: beschlossen mit 8:1:2 Stimmen
Abstimmungsergebnis Neuenheim: beschlossen mit 12:2:0 Stimmen

Zusammenfassung der Information:
Die Bezirksbeiräte Bergheim und Neuenheim nehmen den Bericht der Verwaltung über den Stand der Planungen zur Rad-und Fußwegbrücke zur Kenntnis.

Ergebnis: Kenntnis genommen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung 7)