Die guten Erfahrungen mit dem Stadtteilmanagement Emmertsgrund zogen in Heidelberg weite Kreise: Neben dem L33 in der Bahnstadt und dem Quartiersmanagement Rohrbach-Hasenleiser soll es nun auch ein Stadtteilmanagement für den Boxberg und voraussichtlich 2019 auch für Bergheim-West geben. Von Seiten des Bezirksbeirats Südstadt wurde der Wunsch geäußert, auch dort im Zuge der Konversionsprozesse und der Umgestaltung sowie Umnutzung großer bisher militärisch genutzter Flächen ein – zumindest temporäres – Stadtteilmanagement einzurichten. Längst gelten Stadtteil- oder Quartiersmanagements nicht mehr als Symbole benachteiligter Stadtbereiche sondern bekommen in Heidelberg als wertvolles Instrument integrativer Stadtentwicklung entsprechend Wertschätzung. Wie kam es zu der allgemein zunehmenden Nutzung solcher Einrichtungen?
Räumliche Nähe schafft nicht mehr im selben Maß auch soziale Nähe. Gesellschaftliche Veränderungen im Laufe der Zeit, wie beispielsweise die zunehmende Berufstätigkeit auch von Frauen, der Rückgang von Großfamilienstrukturen und auch die größere Bedeutung von Freizeitaktivitäten in Innenräumen (wie TV oder Internet) führten auch zu einer Abnahme des Aufenthalts im öffentlichen Raum. Je weniger Menschen sich dort jedoch aufhalten, umso mehr machen sich auch Anonymität und Fremdheit breit. Hier können nun möglicherweise Folgeprozesse eintreten, die verhindert werden müssen: Angstgefühle bis hin zur Kriminalitätsfurcht, Verödung von Straßenzügen oder Stadtteilen, soziale Probleme oder auch räumlicher Verfall. Sofern die betroffenen städtischen Bereiche unpopulär werden, können auch Wertminderungen an Immobilien folgen.
Ziel sollte also sein, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen die bereitgestellten Strukturen wie (öffentliche) Gebäude, Straßen und Plätze trotzdem (weiterhin) mit Leben zu füllen. Sofern dies in einzelnen städtischen Bereichen nur durch zusätzliche Angebote wie ein Stadtteilmanagement erreicht werden kann, unterstützt die GAL grundsätzlich eine solche Einrichtung. Über den jeweils vorliegenden Handlungsbedarf muss stets ein unabhängiges, konsensstiftendes Gutachten entscheiden, um ein Stadtteilmanagement im Vorfeld in der richtigen Weise zu konzeptionieren und auf den jeweiligen Arbeitsauftrag auszurichten. Eine Zusammenarbeit zwischen den Stadtteilmanagern und dem Bezirksbeirat der einzelnen Stadtteile erachten wir ebenfalls als sinnvoll.
