Rad- und Fußverbindung über den Neckar – GAL Antrag wird bei der weiteren Planung berücksichtigt
Die GAL hat am 08. Februar einen Sachantrag zu TOP 5 „Rad- und Fußverbindung über den Neckar“ der Gemeinderatssitzung am 10. Februar gestellt:
„Die Fuß – und Fahrradbrücke des 1. Preisträgers über den Neckar wird auf das vom Wasser- und Schifffahrtsamt geforderte Höhenmaß abgesenkt. Die Notfallzufahrt wird nordwestlich der Brücke geführt.“
Begründung: Die Brückenhöhe am Neuenheimer Neckarufer beim 1. Preisträger Schlaich/Bergemann ist wesentlich zu hoch, weshalb die Auf- und Abfahrt am Nordufer länger und unattraktiver ist. Außerdem würden durch die Rampenführung unter der Brücke lange Toträume entstehen, die erfahrungsgemäß oft zu Schmuddelecken werden und schwierig zu pflegen sind. Durch die Absenkung der Brücke auf das vom Wasser- und Schifffahrtsamt geforderte Maß könnte die Rampe kürzer ausgelegt werden. Durch eine geringere Höhe würden sich auch die Baukosten minimieren.
Falls diese Umplanung nicht realisierbar ist, sollte der 3. Preisträger beauftragt werden, der diese Probleme vermeidet.
Im Gemeinderat wurde nun unserem Antrag zugestimmt! Zufällig stellten die Grünen zwei Tage nach unserem fast denselben Antrag und so wurde dieser Erfolg in der RNZ wieder einmal der Grünen Fraktion zugeordnet. Wir freuen uns dennoch, dass die Planung der Rad- und Fußverbindung nun in die richtige Richtung geht.
Rhein-Neckar-Zeitung 12.02.2021:
- Posted by GAL (ck)
- On 12. Februar 2021