Kerchemer Wind
Liebe Kirchheimerinnen, liebe Kirchheimer, liebe Heidelbergerinnen, liebe Heidelberger,
nun ist der neue REWE fertig und er ist richtig schön geworden. Allerdings gibt es noch einige Verbesserungen, die wir der Firma REWE auch schon mitgeteilt haben. So kann es nicht sein, dass der südliche Gehweg mit Schotter aufgefüllt wurde und man so mit seinem Einkaufswagen nicht zum Fahrradabstellplatz kommt. Ebenso problematisch ist es, wenn man sein Fahrrad beladen hat, aber dann den Einkaufswagen mitten auf den Parkplatz und weit weg von seinem beladenen Fahrrad schieben muss. Zu guter Letzt sind wir uns noch nicht sicher, ob durch die aufgestellten Blumen im Eingangsbereich die Radfahrenden, die in Richtung Süden fahren wollen, bewusst blockiert werden.
Bei der Aktion „Gehweg frei“ gab es in Kirchheim insbesondere bei der Danziger Straße große Empörung, die wir auch bedingt nachvollziehen können. Der Unterschied zur Schäfergasse, die auch neu angeordnet werden soll, besteht darin, dass es in der Danziger Straße keinen einzigen Parkplatz gibt. Anwohner der Straße hatten in der letzten Bezirksbeiratssitzung darauf hingewiesen, dass dort durch Umbaumaßnahmen nun mehr Menschen wohnen und sich der Raum für Abstellplätze verringert hat. Uns wären auch andere Straßen wichtiger gewesen als die Danziger Straße. Dennoch können wir die Argumente der Stadt, dass in unmittelbarer Nähe sowohl 2 Schulen als auch 3 Kindergärten sind, nicht einfach unbeachtet lassen. Momentan werden die Fahrzeuge in der südlichen Danziger Straße verkehrsgerecht halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Sollte die Stadt die Maßnahme „Gehweg frei“ nun so durchziehen, der Gemeinderat hat hierbei kein Mitbestimmungsrecht, so sollte geprüft werden, ob der unseres Wissens städtische Parkplatz Breslauer Straße/Oppelner Straße nicht den Anwohnern der Danziger Straße für eine geringe Miete angeboten werden kann. Einen entsprechenden Antrag haben wir gestellt, da dies den Anwohnern eventuell mehr hilft, als sich pressewirksam mit ihnen zu treffen und zu meckern. Lösungsorientiert handeln. Immerhin wurde die Stadt sowohl vom Landtag als auch vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermahnt, sich stärker um das Thema Gehwegparken bzw. Gehweg frei zu kümmern.
Wir sind der Meinung, dass auf einem Gehweg immer so viel Platz sein sollte, dass 2 Kinderwägen problemlos und ohne auf die Straße ausweichen zu müssen, aneinander vorbeikommen sollten. Gehweg heißt für das Auto grundsätzlich „Geh weg“.
So langsam wird es konkret mit dem Stadtteilbudget. Sollte es im Haushalt beschlossen werden, so würde Kirchheim noch in diesem Jahr rund 19.000 € und im nächsten Jahr rund 41.000 € als Stadtteilbudget erhalten. Wir hoffen, dass durch diese städtischen Sonderzuwendungen unser Kerche noch lebenswerter wird.
Der Gemeinderatsbeschluss lautet:
Die Budgets für die Stadtteile werden mit einer Summe von insgesamt 560.000 Euro(180.000 Euro im ersten Jahr, 380.000 im zweiten Jahr) nach dem entsprechenden Schlüssel auf die Stadtteile verteilt.
Außerdem ist zur Bewerbung der Stadtteilbudgets und entsprechender Ideenfindungen ein relevantes Budget einzuplanen und von der Stadtverwaltung oder einer beauftragten Agentur umzusetzen.
Auch Stadtteilvereine und der Bezirksbeirat sollen einen Förderantrag für die Stadtteilbudgets stellen dürfen.
Konzeption Stadtteilbudgets Heidelberg
Auszug aus der Präambel
Die Stadtteilbudgets sind ein Instrument zur unbürokratischen Finanzierung und eigenverantwortlichen, selbstständigen Umsetzung von Projekten, die dem jeweiligen Stadtteil und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute kommen.
Engagement und Eigeninitiative in den Stadtteilen sollen so weiter gestärkt, unterstützt und wertgeschätzt werden.
Über die Vergabe der Mittel für konkrete Projekte entscheidet ein Gremium im jeweiligen Stadtteil.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte von der Bürgerschaft für die Bürgerschaft, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
Identifikation mit dem Stadtteil fördern, Begegnungen im Stadtteil ermöglichen zur Imageverbesserung des Stadtteils beitragen, nachbarschaftliche, interkulturelle oder generationenübergreifende Kontakte stärken, Integration, Inklusion und soziale Teilhabe fördern, zur Belebung der Kultur beitragen, Sport und Gesundheit fördern, das Wohnumfeld oder öffentliche Flächen und Plätze aufwerten, Selbsthilfe und Bürgerengagement ermöglichen und stärken, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen.
Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Die Projekte …
kommen der Gemeinschaft oder einer Gruppe von Menschen aus dem Stadtteil zugute, sehen eine ausgeprägte Eigenleistung und Engagement der Projektträger vor und sind möglichst selbständig umsetzbar.
Weiterhin gilt:
Projekte dürfen nicht zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung gehören.
Eine dauerhafte Förderung ist nicht möglich.
Projekte dürfen dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen, dürfen nicht parteipolitisch geprägt sein und dürfen keine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Einzelprojekte können mit bis zu 2/3 der für den Stadtteil zur Verfügung gestellten Mittel gefördert werden.
Rein private bzw. persönliche Projekte sind nicht förderfähig.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Initiativen, Vereine, Nachbarschaften, Schulklassen, Kindergartengruppen u.ä. , der Bezirksbeirat, der Stadtteilverein und Einzelpersonen
Ausgeschlossen von einer Förderung sind politische Parteien, Fraktionen und Gruppierungen. Kommerzielle Institutionen sollen grundsätzlich keine Förderung erhalten.
Wer entscheidet?
Über Förderanträge entscheidet ein unabhängiges Stadtteilgremium, das den jeweiligen Stadtteil möglichst breit abbildet.
Das Stadtteilgremium besteht aus je 3 Vertretern aus dem Bezirksbeirat, 3 Vertretern aus Vereinen/Stadtteilverein und sechs zufällig ausgewählte Einzelpersonen, von denen mindestens zwei unter 27 Jahren sein sollen.
Organisatorisches / Ablauf / Vergabeprozess
Förderanträge werden in digitaler Form und unter Nennung einer projektverantwortlichen, volljährigen Person an das Referat des Oberbürgermeisters gerichtet. Antragsformulare werden zur Verfügung gestellt. Dort kann auch Beratung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Über die konkrete Förderung entscheidet inhaltlich das Stadtteilgremium mit 2/3-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens 50 Prozent der Mitglieder
Förderanträge bis 500 Euro (Bagatellgrenze) können im Umlaufverfahren entschieden werden.
Das Gremium dokumentiert das Abstimmungsergebnis und leitet dieses an die Verwaltung weiter. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung veranlasst die Verwaltung die Auszahlung. Diese kann je nach Einzelfall vollständig im Voraus, in Raten oder vollständig nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen.
Der Projektträger weist der Verwaltung die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach und erstellt eine (vereinfachte) Projekt-Dokumentation.
Zu viel erhaltene Fördermittel sind zurückzuzahlen.
Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, sprechen Sie uns ruhig an oder schreiben Sie uns unter gal-heidelberg@t-online.de Wir bieten Ihnen keine monatliche Sprechstunde an. Sie dürfen uns gerne Mo.-Fr. zwischen 9:00-17:00 Uhr anrufen, entweder unter HD-783015 oder 0152 56 16 09 02.
Ihre Stadträte
Judith Marggraf und Michael Pfeiffer
- Posted by GAL (ck)
- On 17. April 2023