Leserbrief von GAL-Vorstand Gerd Guntermann zu Ausgleichsfläche Kiesgrube
Kiesgrube als Ausgleich, RNZ 15.12.20 (Artikel siehe unten)
Bei einer Info-Veranstaltung am 3.9. für Vertreter lokaler Umweltorganisationen ließ der OB anklingen, dass öffentliche Verlautbarungen zum avisierten Kauf der Engelhorn-Kiesgrube durch die Stadt nicht wünschenswert seien: das könne den
Preis in die Höhe treiben. Entgegen seiner eigenen Worte macht er jetzt genau das, offensichtlich beseelt vom Wunsch, dass
„das Land als Bauträger für ökologischen Ausgleich“ und damit für die Finanzierung zuständig sei. Was er damals tunlichst vermied, war die Aussage, dass er auf der verzweifelten Suche nach Ausgleichsflächen für die Bebauung der Wolfsgärten mit einem Ankunftszentrum ist. Das Engelhorn-Areal kann keine Ausgleichsfläche sein, weil es weitgehend unversiegelt ist und im Grund nur einer Aufwertung als Naturschutzgebiet bedarf. Der OB kann weiterhin keine Ausgleichsflächen bieten, die im Gegenzug zur Versiegelung der Wolfsgärten (Ackerboden höchster Güte!) entsiegelt werden können. Den Gegnern der Wolfsgärten-Bebauung wird er jedenfalls nicht den „Wind aus den Segeln nehmen“, ganz im Gegenteil.
Gerd Guntermann, GAL Heidelberg
Rhein-Neckar-Zeitung 15.12.2020
- Posted by GAL (ck)
- On 17. Dezember 2020