Nun doch!
Mit Schreiben vom 12. April 2018 hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat darüber informiert, dass „nach Prüfung der Rechtslage“ der Bürgerbeauftragte jährlich und die Kinderbeauftragten alle zwei Jahre dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über ihre Arbeit berichten. Zwischenzeitlich hatte der OB versucht, diese Berichte nur in den Fachausschüssen erfolgen zu lassen. Für beide Arbeitsbereiche gibt es aber Satzungen, die die Berichte für die Plenumssitzungen vorsehen.
Am 5. Oktober 2017 hatte der Gemeinderat auf Antrag der GAL einstimmig das Berichtsrecht der Kinderbeauftragten in die entsprechende Satzung aufgenommen. Jetzt hat ein kleiner Disput um den Willen des Gemeinderats ein rechtskonformes Ende gefunden.
- Posted by Hans-Martin Mumm
- On 18. April 2018